Moderator: Taronga
John hat geschrieben:Wichtiger als die Lösung eines Falles, der alles andere als alltäglich ist, wäre es doch, den Spielern zu vermitteln, lieber vor einer - absichtlichen - Skataufnahme im Zweifelsfall nachzufragen, anstatt einfach zu handeln.
John hat geschrieben:
Beide Irrwege könnte man eigentlich dadurch abwenden, dass das ISkG nicht nur als höchstrichterliche Instanz angesehen wird, sondern seine Aufgabe auch darin sieht, die Akzeptanz der Regelanwendung zu erhöhen. Wie, darüber sollte man reden.
Durch eine Reduzierung der Mitglieder im ISkG - vermutlich aus Sparsamkeitsgründen - wird diese jedoch weder in Angriff genommen werden können noch zu einem Ziel führen.
Womit wir beim sich ausbreitenden Minimalismus im gesamten Turnierskat wären. Vielleicht wäre ein eigener Thread hierzu nicht schlecht!
Pgallert hat geschrieben:Hmm, dann werfe ich mal eine andere Meinung in die Runde. Wir haben: A:"48" - B:"passe" - A:"Ach ich hab gar keine 48" - Skataufnahme B.
Irgendwie wissen wir nicht, ob es sich um MH oder HH handelt, der die 48 erst hat und dann nicht, aber das ist wichtig.
1) Falls HH sich noch nicht am Reizen beteiligt hat, hat VH unberechtigt den Skat aufgenommen. Das Reizen war noch nicht beendet. Zuruecklegen, Reizausschluss VH, neues Reizen.
2) Hat HH vorgepasst, oder ist HH Spieler A, dann ist das Reizen nach A:"48" - B:"passe" beendet, und A ist auf 48 Alleinspieler geworden. B hat daraufhin nicht unberechtigt den Skat aufgenommen, sondern unberechtigt zwei Karten von A eingesehen. Hier kann nicht neu gereizt werden. A tauft ein Spiel, das er sofort gewonnen geschrieben bekommt.
Edith:
Beim nochmaligen Durchlesen sehe ich, dass meine Meinung nicht wirklich neu ist. Ich denke, das die Verwirrung hauptsaechlich daher kommt, dass es nach beendetem Reizen keine unberechtigte Skataufnahme mehr geben kann. Falls das Reizen also beendet war, gibt es nur noch "unberechtigtes Einsehen der Karten des AS".
Eric hat geschrieben:2. Es kann m.E. wie gesagt nicht sein, dass ein Spieler, der einen Fehler ( Abgabe eines zu hohen Reizgebotes ) begeht, und auch sofort bekundet, dass er zu dem gebotenen Reizwert nicht spielen will , aufgrund einer durch seine Aussage mindestens mit verursachten Situation auch noch dadurch belohnt wird, dass er ein völlig ungewinnbares Spiel gewonnen geschrieben bekommt. ( NO, den er vielleicht bis sicher gewonnen hätte, kann ich ihm ja nicht gutschreiben, da er mit 48 Alleinspieler wurde ).
[...]
Da aber niemand durch das Handeln eines anderen zu irgendwas gezwungen werden können sollte, wäre ich bei 2. für folgende Entscheidung :
Sind die übrigen Mitspieler ( HH muss dem ja zustimmen, er hat ja eindeutig und ausdrücklich darum gebeten ) dafür, VH das Spiel mit den zuletzt gehalten 46 zu überlassen ist von diesem Spieler ein gültiges Spiel anzusagen und seinem Ausgang entsprechend zu werten ( VH kann durch die Skataufnahme unmögich argumentieren, dass er jetzt eigentlich auch nicht mehr spielen will ). Ist auch nur ein Mitspieler gegen diese Regelung, wird das Spiel eingepasst, um nicht ungewollt irgendwem Vor- oder Nachteile zukommen zu lassen.
Sind sich alle am Tisch einig, dass die 48 ein Versprecher war und korrigiert werden darf, kann VH fuer 46 NO spielen. Aber nicht, wenn der Schiedsrichter schon eingeweiht wurde, oder zufaellig am Tisch steht, denn so eine Entscheidung laesst sich beim besten Willen nicht aus der ISkO ableiten. Das gilt selbst dann, wenn der SchiRi selbst denkt, dass NO auf 46 die fairste Loesung waere. Die Entscheidung wird also mit SchiRi notwendigerweise schlechter also ohne Schiri, deshalb paradox.
Eric hat geschrieben:Muss man sich schon viel Mühe geben da herauszulesen, dass dieses Spiel "gewinnbar" sein muss. Und wenn ja, wie gewinnbar ? Theoretisch, 90 % , 70 % oder reicht bei für den AS bestmöglicher Kartenverteilung ?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste