Hallo, die Antwort des ISKG ist nun da. Ich setze sie rein, zusammen mit meinem Antwortpost an Hans Braun. An weiteren Diskussionen zu diesem Fall werde ich mich nicht mehr beteiligen; durch das offizielle Urteil ist die Entscheidung ja bindend.
SkGE 141-2021 03.12.2021
Guten Tag Skatfreund Käferlein,
Ihre Anfrage:
Clubabend, ein Tisch ist fertig, ein Spieler nimmt an dem Dreiertisch, an dem ich spiele, Platz.
Ich bin in Vorhand, halte 18, bei 20 sage ich "nein". Der Zuschauer fragt nun Hinterhand, neben dem er sitzt, ob er in dessen Karten schauen kann. Hinterhand sagt deutlich "nein"; darauf nimmt Mittelhand den Skat auf. Hinterhand protestiert sofort, sie habe nicht gepasst, Mittelhand gibt an, ein "nein" von Hinterhand gehört zu haben. Für mich als Beteiligter war die Sache klar und so habe ich es auch ausgesagt. Mittelhand gibt weiter an, sich auf ihre Karten konzentriert zu haben und daher eine Frage des Zuschauers überhaupt nicht mitbekommen zu haben. Der Zuschauer sagt aus, die Frage gestellt zu haben - allerdings dialekt- und lautstärkebezogen sehr leise - ob er bei Hinterhand in die Karten schauen darf (hat er selbst ausgesagt und ich habe das bestätigt), Hinterhand hat genau diese Frage verneint
Wie muss entschieden werden? Konkret: Ist die Kartenaufgabe von Mittelhand tatsächlich als unberechtigt anzusehen und er vom Reizen auszuschließen?
Wird wie folgt beantwortet:
Mittelhand hat unberechtigt den Skat eingesehen und ist vom Reizen auszuschließen
Für die Beurteilung des Sachverhaltes ist keinesfalls relevant, ob Mittelhand die Frage des Gastes mitbekommen hat. Nachdem Vorhand gepasst hat, hätte Hinterhand ein höheres Reizgebot abgeben oder passen müssen. Ein „nein“ kann möglicherweise bei Spielern als „passe“ akzeptiert werden, die gereizt werden; wie im vorliegenden Fall von Vorhand. Ein „nein“ kann nur eine Antwort auf eine gestellte Frage sein. Keinesfalls kann ein „nein“ von einem Spieler, der Reizen oder passen muss, als Reizgebot angesehen werden.
Hinterhand war an der Reihe, ein Reizgebot abzugeben; d. h. einen höheren Wert als 20 zu reizen oder eindeutig zu passen. Im vorliegenden Falle hätte sich Mittelhand durch eine Nachfrage versichern müssen, ob die Aussage von Hinterhand als „passe“ gemeint war oder nicht. Schließlich kommt es auch oft genug vor, dass Spieler (oder auch andere Menschen) das Ergebnis einer gedanklichen Überlegung letztlich durch ein ausgesprochenes Wort bekräftigen, ohne die Überlegung selbst kund zu tun.
Fakt ist, dass Mittelhand den Skat vor Beendigung des Reizens unberechtigt aufgenommen hat. Sie ist daher nach ISkO 3.3.9 vom weiteren Reizen auszuschließen. Außerdem sind die beiden anderen Spieler nicht mehr an ihr Reizgebot gebunden. Sie können einpassen oder neu reizen. Sollten Hinterhand und Vorhand erneut reizen, so ist bezüglich des Skats nach ISkO 3.2.18 zu verfahren, d.h. der Schuldige, in diesem Fall Mittelhand, muss seine 12 Handkarten mischen und der Kartengeber daraus zwei Karten als Skat verdeckt ziehen. Der ursprünglich gelegene Skat ist nur dann auszuhändigen, wenn er von allen Spielern eindeutig ausgemacht werden kann. Wer Alleinspieler wird muss billigend in Kauf nehmen, dass Mittelhand zwei seiner Karten kennt.
Mit skatsportlichen Grüßen
und allzeit „Gut Blatt“
Hinweis zu den Aussagen im Forum 32 Karten: Mit offenem Skat den Reizvorgang neu zu beginnen (wegen höherer Gewalt) oder sogar Vorhand vom Reizen auszuschließen, entspricht nicht den Bestimmungen und ist blanker Unsinn.
Hallo Hans, vielen Dank.
Entscheidend ist für mich, wenn ich wegen einer Skatgerichtsentscheidung anfrage, dass die Begründung nachvollziehbar und überzeugend ist. Außerdem sollte ein Standpunkt des ISKG enthalten sein, der auf vergleichbare Fälle anzuwenden ist. Dies ist hier der Fall. Ich werde die Antwort und meine Meinung dazu - wie ich sie hier in dieser Mail äußere - ebenfalls im Forum posten.
Freundliche Grüße
Johann Käferlein
Edit mr.kite: 3 Posts in 1 zusammengefasst (ist einfach völlig unleserlich sonst)
Es gibt kein besseres Mittel, das Gute in den Menschen zu wecken, als sie zu behandeln, als wären sie schon gut. (Gustav Radbruch)