Natürlich eine interessante Wendung. Doch bleiben wir mal bei den Tatsachen:
1. Die Frage(n) des AS sind natürlich nicht regelwidrig. Es ist auch keine Nötigung, denn kein GS ist verpflichtet, die Fragen zu beantworten.
2. Er ist wohl auch nicht verpflichtet, sie wahrheitsgemäß zu beantworten, wenn er sie denn beantwortet.
3. In deinem Beispiel, Kantholz, würde jetzt wohl folgendes passieren, wenn man davon ausgeht, dass der AS eine korrekte Spielabkürzung macht. Er wird erstmal zu einer Ansage verpflichtet.
Lautet diese nun Karo, hat er dieses Spiel wegen misslungener Abkürzung verloren. Denn wie leicht einsichtig ist, kann das Karo niemals mit Schwarz gewonnen werden.
Lautet sie aber Grand, dann würde ich sagen: Das ist die normale Ansage, bei der die Frage vorher im Sinne einer Abkürzung Sinn macht. Es erscheint also nun überhaupt nicht nötig, logisch oder zielführend im Sinne der Problemlösung, dem AS zu unterstellen, sich erst Infos zu verschaffen und dann sein Spiel erst zu wählen.
Also sagt er Grand - nach seinen einschränkenden Abkürzungserklärungen. Geht man davon aus, dass diese gelten, wobei aber nicht die Auskünfte, sondern der tatsächliche Stand maßgeblich sind, dann würde er gewinnen, wenn seine Verpflichtung auf Schneider oder Schwarz erfüllt werden würde, in dieser Gewinnstufe. Also macht er sein Spiel.
Er wird
![Kreuzbube krbu](./images/smilies/krbu.gif)
ausspielen und dann wohl
![Karoass kaas](./images/smilies/kaas.gif)
. Nun kommt seine Reklamation: Ihr habt mich angeschwindelt. Der Schneider wird ihm wohl nicht mehr gelingen. Also: Misslungene Abkürzung.
Was kann der Schiri wohl nun entscheiden?
Trotzdem Spielgewinn wegen falscher Auskünfte? Kaum. Da ja keine Verpflichtung zu richtiger Auskunft auf eine solche Frage besteht.
Spielverlust mit Schneider oder gar schwarz? Wohl auch nicht.
Also einfacher Spielverlust des angesagten Grands wegen misslungener Abkürzung.
Es gibt kein besseres Mittel, das Gute in den Menschen zu wecken, als sie zu behandeln, als wären sie schon gut. (Gustav Radbruch)