§ 1 Ziele der Regelungen sind:
1. Die Steigerung des Quotienten (Qualitativ hochwertige Beiträge)/(Gesamtbeiträge)
2. Die Verbreiterung der Diskutantenbasis
3. Die Vermeidung des Eindrucks, hier würden persönliche Animositäten auf dem Rücken von Sachthemen und Fragestellern ausgetragen
4. Die Verbesserung der Übersichtlichkeit insbesondere bei komplexeren Themen
§ 2 Themenerstellung
Der Themenersteller hat in seinem Eröffungspost vor oder nach Vorstellung des Sachverhalt oder einer allgemeinen Regelfrage eine oder mehrere Fragen zu stellen. Es ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Moderatoren NICHT gestattet, Themen aus geschlossenen Strängen erneut zur Diskussion zu stellen.
Beispiele:
"Wie würdet Ihr als Schiedrichter handeln?"
"Hat der AS sein Spiel gewonnen?"
"Was kann der AS nun verlangen?"
§ 3 Erstellung von Antworten
Antworten dürfen nur exakt die Themenfrage beantworten. Eine Abwandlung oder Verallgemeinerung der Frage ist nur in Absprache mit dem Themenersteller oder ausnahmsweise mit den Moderatoren zulässig.
offizielle Auslegungsregel: § 3 ist immer in Zusammenhang mit § 6 zu lesen("besteht die Möglichkeit, dass..."). Niemand muss Angst haben, dass seine Antwort die womöglich in irgendeiner Art und Weise als nicht 1000%ig zur Frage gehörig empfunden werden könnte sofort mit dem Stahlbesen weggekehrt wird. Vielmehr dient § 3 dazu, im Falle einer ausufernden Diskussion, in der mehrere Themen gleichzeitig und über Kreuz geführt werden eine Handhabung zu finden, derartiges rechtzeitig zu entwirren und auch die Fragesteller zu schützen. Dazu gibt es mannigfaltige Möglichkeiten wie der Teilung eines Strangs bis hin zu einer Erweiterung der Fragestellung.
§ 3a Erstellen von Beiträgen in geschlossenen Strängen
Will ein Teilnehmer Stellung nehmen zu einem Thema, das aufgrund ausufernder Beiträge geschlossen wurde kann er die Moderatoren zur Wiedereröffnung des Stranges auffordern. Die Moderatoren können dies ablehnen, wenn der zu erwartende Beitrag unsachlich sein könnte.
Anmerkung: Eine Ablehnung eines neuen Beitrages wird es nie geben, solange höflich gefragt wird. Im Gegenteil werden die Moderatoren versuchen, entsprechende Stränge zu entschlacken, dass der neue Beitrag besser zur Geltung kommen kann.
§ 4 Formanforderungen an Antworten
Jeder Teilnehmer an Diskussionen ist gehalten, seine Antworten möglichst kurz und übersichtlich zu gestalten. Zur Übersichtlichkeit trägt korrekte Zitierweise, Rechtschreibung, einfacher Satzbau, farbliche Hervorhebung sowie Fett- und Kursivschrift bei.
§ 5 Editierung von Beiträgen
Teilnehmer sind grundsätzlich berechtigt, Ihre eigenen Beiträge zu editieren. Gründe hierfür können die Steigerung der Übersichtlichkeit, die Zusammenfassung mehrerer Beiträge oder auch die Korrektur von inhaltlichen oder grammatischen Fehlern sein. Der Editierende hat seine Änderungen kurz zu erläutern,
Beispiele:
Edit: Rechtschreibfehler vom Verfasser ausgebessert
Edit: Beitrag wegen inhaltlicher Schwächen am DD:MM:JJ überarbeitet
Edit: Beitrag am DD:MM:JJ ergänzt
§ 6 Folgen bei Zuwiderhandlung
Der Verfasser eines Beitrages, der den Bestimmungen der §§ 2-5 zuwider handelt, wird von den Moderatoren um eine Stellungnahme gebeten. Ist die Stellungnahme unzureichend oder besteht durch den verfassten Beitrag eine akute Gefahr der Gefährdung der in § 1 genannten Ziele besteht die Möglichkeit der Editierung oder Löschung von Beiträgen sowie die Schließung oder Teilung einzelner Stränge durch die Moderatoren und Administratoren. Bei vorsätzlichen Verstößen kommt überdies eine zeitweilige oder andauernde Sperrung von Teilnehmern in Betracht.
§ 7 Änderung von Benimmregeln
Die Benimmregeln können seitens der Moderatoren oder Administratoren jederzeit und auch rückwirkend angepasst werden.
§ 8 Allgemeine Forumsregeln
Die hier einsehbaren allgemeinen Forumsregeln bleiben unberührt.