mr.kite hat geschrieben:Der Fall ist nun ein halbes Jahr alt und ich sehe immernoch keine überzeugende Lösung. Ich finde es handelt sich hier um einen sehr interessanten (und sicherlich praxisrelevanten) Fall.
Das verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht, da du ja in deinen Entscheidungen sonst sehr "straight" bist.
Wer der deutschen Sprache mächtig ist, weiß genau was der AS wortgetreu gesagt hat. Und dabei hat er sich einfach vertan, da gibt es gerade bei Spielabkürzungen doch immer wieder gleiche und ähnliche Fälle und Unstimmigkeiten, die meist nicht gut für den AS ausgehen. Hatten wir doch jetzt im Forum im Grunde auch noch zuletzt "Grand Hand offen gespielt mit Schneideransage". Jeder weiß was offensichtlich gemeint ist, aber ob das im Einzelfall vor Gericht auch ausreicht?! Bei wortgetreuer Regelauslegung sicher nicht, da muss er halt ganz konkret sagen, was er nur und noch abgibt.
Die deutsche Sprache gibt meiner Meinung nur das her:
nur = unzureichende Erklärung
noch = ausreichende Erklärung
nur noch = ausreichende Erklärung
Wie auch schon in dem anderen Thread würde ich persönlich dem AS das Spiel aber dennoch gutschreiben.