Eindeutige Gestik
Verfasst: 25. Mai 2022 11:54
Folgende Situation:
Ich bin in VH, MH wird AS. Er überlegt. Ich lege meine Karten weg und trinke. Bin dann kurz abgelenkt. AS drückt und sagt sein Spiel an. Ganz in Gedanken mache ich eine unbewusste, aber eindeutige, Geste an ihn, auszuspielen. Dies macht er auch und der KG bemerkt sofort, dass er falsch ausgespielt habe. Der mir gegenübersitzende Spieler in HH macht zugunsten des AS geltend, dass meine Geste den AS zum Ausspiel aufgefordert hat. Wahrheitsgemäß muss ich zugeben, dass er Recht hat. Ohne Schiedsrichterentscheidung habe ich mich dann auf ein Urteil bezogen, dass falsches Ausspiel seine Strafbarkeit "verliert", wenn die Aufforderung dazu - wie in diesem Fall - von einem GS kommt. Ich bin der Meinung, dass die eindeutige und von mir absolut eingeräumte Geste einer verbalen Aufforderung gleichzusetzen ist, auch wenn das vielleicht im Urteil so nicht explizit steht. Daher Rücknahme des falschen Ausspiels.
Natürlich sehe ich den Fall klar anders, wenn VH (allgemein, also nicht ich) bestritten hätte, dass die Geste aus einer Unaufmerksamkeit entstand, daher eindeutig war, oder gar die Geste selbst als nicht gemacht geleugnet hätte.
Ich bin in VH, MH wird AS. Er überlegt. Ich lege meine Karten weg und trinke. Bin dann kurz abgelenkt. AS drückt und sagt sein Spiel an. Ganz in Gedanken mache ich eine unbewusste, aber eindeutige, Geste an ihn, auszuspielen. Dies macht er auch und der KG bemerkt sofort, dass er falsch ausgespielt habe. Der mir gegenübersitzende Spieler in HH macht zugunsten des AS geltend, dass meine Geste den AS zum Ausspiel aufgefordert hat. Wahrheitsgemäß muss ich zugeben, dass er Recht hat. Ohne Schiedsrichterentscheidung habe ich mich dann auf ein Urteil bezogen, dass falsches Ausspiel seine Strafbarkeit "verliert", wenn die Aufforderung dazu - wie in diesem Fall - von einem GS kommt. Ich bin der Meinung, dass die eindeutige und von mir absolut eingeräumte Geste einer verbalen Aufforderung gleichzusetzen ist, auch wenn das vielleicht im Urteil so nicht explizit steht. Daher Rücknahme des falschen Ausspiels.
Natürlich sehe ich den Fall klar anders, wenn VH (allgemein, also nicht ich) bestritten hätte, dass die Geste aus einer Unaufmerksamkeit entstand, daher eindeutig war, oder gar die Geste selbst als nicht gemacht geleugnet hätte.