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Wie würdet ihr entscheiden ?

BeitragVerfasst: 15. Nov 2015 00:21
von Eric
Hallo zusammen, leider meine ich zu sehen, dass man im Regelbreich wohl keine Umfrage erstellen kann, aber dennoch mal die Frage in die Runde.

Der AS ( beliebige Spielposition ) erhält bei irgendeinem Reizwert das Spiel und hat nach Findung einen unverlierbaren Null-Ouvert auf der Hand. Er drückt eine 7 die unerheblich ist, legt seine Karten auf den Tisch und sagt sein Spiel - Null ouvert - an.

Durch die fehlende 7 erscheint das Spiel für beide Gegenspieler, welche die 7 beim jeweils anderen vermuten als gewinnbar. Es wird gehirnt und gespielt und erst nach 3,4 oder 5 mühsamen Stichen zu denen der AS "ganz normal bedient" wird die Sache klar und die Gegenspieler geben auf.

Danach ruft einer der Gegenspieler den Schiedsrichter und verlangt Spielverlust für den AS wegen unspotlichem Verhalten nach 4.5.2 der ISkO.

Wie entscheidet ihr als gerufener Schiri ( oder Deputy ohne Schiriausweis ) ?

A : Ich entscheide aufgrund von Unsportlichkeit, dass dem AS der NO als verloren geschrieben wird.

B : Ich kann keine Unsportlichkeit erkennen. Das Spiel wird als gewonnen geschrieben und die Liste fortgesetzt.

C : Das Spiel wird als gewonnen geschrieben, ich ermahne den AS aber, solche unsportlichen Verhaltensweisen zukünftig zu unterlassen und drohe im Wiederholungsfall weitergehende Maßnahmen an.

D : Andere Entscheidung als A-C .

Legt mal los.

Re: Wie würdet ihr entscheiden ?

BeitragVerfasst: 15. Nov 2015 02:51
von John
A ist nicht durch die ISKO gedeckt, also keinesfalls anzuwenden
B ist eine subjektive Auffassung des Schiris und - wenn ich mich nicht irre - nicht gegen die aktuelle Rechtsprechung.

C halte ich für eine "Innovativ-Entscheidung" des Schiris, der damit einen bestimmten Standpunkt durchsetzen möchte und im Falle eines zu erwartenden Protestes eine Grundsatzentscheidung des ISKG zu einem doch öfter auftretenden "Fall" anstrebt. Begrüßenswertes Vorgehen!

D fällt mir auch theoretisch keine ein.

Re: Wie würdet ihr entscheiden ?

BeitragVerfasst: 15. Nov 2015 10:22
von wing
Beim Onlineskat ist dieses Verhalten sehr sehr oft zu sehen. Ich finde es richtig mies und rege mich regelmäßig darüber auf, aber machen kann man da wohl nichts.

Re: Wie würdet ihr entscheiden ?

BeitragVerfasst: 15. Nov 2015 11:21
von Skatfuchs
Hallo,

ich schließe mich John in der Begründung an.
Als Schiri würde ich nach Variante C verfahren.

Re: Wie würdet ihr entscheiden ?

BeitragVerfasst: 15. Nov 2015 12:25
von Marathoni
Wie John und Fuchs.

Re: Wie würdet ihr entscheiden ?

BeitragVerfasst: 15. Nov 2015 12:32
von KOELSCHE
Hallo zusammen,

mit was wollt Ihr denn die "Unsportlichkeit" begründen ?

Oder andersrum :

Ihr handelt dann vermutlich genauso, wenn ein Grandspieler mit allen 4 Buben im Anspiel, mal locker mit irgendeinem roten Buben aufschlägt in der Hoffnung es würde ein Voller geschmiert werden.

Ob man die Drückung beim Null-Ouvert nun "schön" findet oder nicht.....erlaubt ist es.


Gruß
Koelsche

Re: Wie würdet ihr entscheiden ?

BeitragVerfasst: 15. Nov 2015 14:36
von Kantholz
Ich bin wirklich gerne auf den Satireseiten hier.
Da werden in schönstem Seehofersprech

"im Wiederholungsfall weitergehende Maßnahmen"

angedroht, hoffentlich nicht Verfassungsklage (obwohl, wir haben ja gar keine) oder gar Notwehr.

Das ist in der Tat innovativ und gefällt offenbar den Leuten.

Vielleicht hilft aber auch schon dem Würstchen am Tisch mitzuteilen, dass er sich damit keine Freunde macht und so nie ein Großer des Skates werden wird !

Re: Wie würdet ihr entscheiden ?

BeitragVerfasst: 15. Nov 2015 16:46
von mr.kite
Kantholz hat geschrieben:hoffentlich nicht Verfassungsklage

In der Tat, davor hätte ich echten Bammel. Nicht unbedingt unbedingt aus Furcht um meine schwer ergaunerten Kröten, sondern alleine davor, herauszufinden, was man unter einer Verfassungsklage eigentlich versteht. Ich habe nach kurzem Nachdenken ein paar Erklärungsansätze gefunden:

- Eine Verfassungsklage ist eine Klage, bei der ein Kläger gegen die Verfassung klagt.
- Eine Verfassungsklage ist eine Klage, bei der eine Verfassung gegen eine andere Verfassung klagt.
- Eine Verfassungsklage ist eine Klage, bei der die Verfassung gegen einen Verfassungsbrecher klagt.
- Eine Verfassungsklage ist eine Klage, die abgewiesen wird, weil sie nicht formgemäß schriftlich eingereicht wurde (falsche Verfassung).
- Eine Verfassungsklage ist eine Klage, die nur in einer bestimmten körperlichen und geistigen Verfassung erhoben werden darf.
- Eine Verfassungsklage ist eine Klage gegen ein Urteil, das von einem Richter in unpassender Verfassung gesprochen wurde.
- Eine Verfassungsklage ist eine Klage, die in einer anderen Sprache oder einem anderen Dialekt verfasst ist.
- Eine Verfassungsklage ist eine Klage gegen einen Mann, der sich in unzüchtiger Art und Weise am Körper eines menschlichen Wesen weiblichen Geschlechtes verfasst hat.
- Eine Verfassungsklage ist eine Klage gegen den Verfasser von völlig themafremden Beiträgen in vermeintlich spannenden pseudojuristischen Diskussionen.

Re: Wie würdet ihr entscheiden ?

BeitragVerfasst: 16. Nov 2015 21:23
von marvin
Das Verhalten des AS ist vielleicht provokant, aber unsportlich? Doch höchstens, wenn der Tisch in Zeitnot ist. Aber dann wird er kaum noch längere Diskussionen wegen Regelfragen suchen. Insofern: Ich als SR verkneife mir jede Ahndung oder Ahndungsandrohung. Als Gegenspieler gebe ich dem AS aber klar zu verstehen, dass ich solche Scherze nicht lustig finde. Genausowenig, wie 10 Standkarten runterzuspielen mit dem Spruch "ich koste meinen Sieg aus"...

Re: Wie würdet ihr entscheiden ?

BeitragVerfasst: 17. Nov 2015 21:19
von Eric
KOELSCHE hat geschrieben:Hallo zusammen,

mit was wollt Ihr denn die "Unsportlichkeit" begründen ?

Oder andersrum :

Ihr handelt dann vermutlich genauso, wenn ein Grandspieler mit allen 4 Buben im Anspiel, mal locker mit irgendeinem roten Buben aufschlägt in der Hoffnung es würde ein Voller geschmiert werden.

Ob man die Drückung beim Null-Ouvert nun "schön" findet oder nicht.....erlaubt ist es.


Gruß
Koelsche


Jein, ähnlich aber nicht gleich. Weil ja beim Grand die "Auflösung" quasi sofort erfolgt. Wenn beide keinen Buben spielen, wissen alle bescheid. Wenn der - überaus witzige - AS nach dem 1. Stich sagt "ihr braucht euch nicht weiter anstrengen, ich habe die 7 gelegt sehe ich das auch noch etwas anders. Aber - theoretisch - bis zum bitteren Ende spielen zu lassen....

Re: Wie würdet ihr entscheiden ?

BeitragVerfasst: 17. Nov 2015 21:27
von Eric
wing hat geschrieben:Beim Onlineskat ist dieses Verhalten sehr sehr oft zu sehen. Ich finde es richtig mies und rege mich regelmäßig darüber auf, aber machen kann man da wohl nichts.


Und von da rührt auch diese "Idee" von mir. Gleicher Spieler gleich zwei Mal in einer Serie. Beim Online-Skat auch das Problem, dass man je nach Plattform als AS dann auch garnicht mehr das Geheimnis lüften kann, also wirklich so lange spielen muss, bis beide GS aufgeben.


Wie man sieht, die Meinungen gehen auseinander, ich persönlich bin auch für C . Die Plattform des Vorfalls sah das anders , aber auch diese Meinung wurde ja hier vertreten.

Wobei man sicher mit einer Ermahnung keinen Protest erreicht. Aber wenn man bei einem großen Turnier ein und denselben Spieler nach der 2. Ermahnung verwarnt und dann für den Wiederholungsfall androht, bei der Spielleitung einen Ausschluss zu empfehlen ....

Aber vielleicht habe ich ja mal Lust, das auch so einzureichen, wenngleich mir klar ist, dass die "Abneigung" des ISkG gegen "zu einfache" oder "konstruiert komplizierte" Fälle aufgrund des natürlichen hohen Arbeitsanfalls nicht gelogen ist.