knoffhoff hat geschrieben:Was bedeutet diese? Sie steht da zusammen mit dem allgemeinen Fair-Play-Gebot.
Fakt ist : Ein Spiel kann durch einen Spielfehler der GP gewonnen werden. Ganz offiziell und es besteht ja sogar eine Verpflichtung dies auch so zu handhaben.
Was meinst Du mit Verpflichtung ? Die Regelverstöße sind ja mehr oder weniger klar geregelt. Es gibt aber keine regelmäßige Verpflichtung Regelverstöße zu monieren oder gar negative Konsequenzen für denjenigen, der einen Regelverstoß nicht moniert.
An dem Tag, an dem ich als AS oder GP ein Spiel verliere, weil ich z.B. die nach Spielansage des AS erfolgte Skateinsicht toleriere und nicht moniere ( oder eine falsch ausgespielte Karte zurücknehmen lasse usw. usw ), höre ich auf mit Skatspielen.
Wenn dieses Spiel nun auf normalem Wege durch die unschuldige Partei ungewinnbar war, und diese durch Monieren eines Spielfehlers nun gewinnt, kann dies ja nicht fadenscheinig sein. Es ist wasserdicht- halt gut gelaufen für sie (oder Ihn oder SIE)...
Gibts hierfür irgend ne nähere Definition oder Beispiele?
Nun hier gelten grundsätzlich die Einschränkungen des 5.4.3 ISko .
"Ein ( überreiztes ) Spiel, bei dem das Erreichen einer erforderlichen höheren Gewinnstufe für den Alleinspieler vor dem ersten Stich theoretisch ausgeschossen ist - zum Beispiel Schwarz im Handspiel ohne eine Spitze - kann nicht durch Regelverstoß der Gegenspieler gewonnen werden."
Blöde ist natürlich die Formulierung "höhere". Hätte man es allgemeiner formuliert, wäre auch schon die Gewinnstufe einfach bei theoretischer Ungeweinnbarkeit nicht durch Regelverstoß erreichbar. Wichtig ist, dass solche Dinge immer zwingend theoretisch sein müssen ( sonst passt es nicht als grundsätzliche!! Regel ) und niemals Einzelfallbezogen, also am jeweiligen Kartenstand entschieden werden dürfen.
Aber mal ein recht hypothetisches Beispiel :
Ein NO mit
![Karokönig kako](./images/smilies/kako.gif)
kann niemals dadurch gewonnen werden, dass z.B. ein Gegenspieler falsch ausspielt oder ihm beim berechtigten Ausspiel eine weitere Karte mit rausfällt.
Zumindest würde ich das immer so entscheiden.
Wie ist es z.B., wenn jemand einen Spielfehler macht (z.B. nicht bedient) und diesen Fehler (trotz Offensichtlichkeit) nicht von sich aus anzeigt? Rein intuitiv würde ich auch erwarten, dass die GP hier aufmerksam sein muss.
Ganz allgemein also auch : Besteht eine generelle Verpflichtung zur Selbstanzeige? (Anderes Beispiel hierfür : Wenn man Schneider spielen muss wegen überreizt)
Ups- das waren ja schon zwei Fragen....
Besten Gruß
Knoffhoff
Nein, eine in der ISkO niedergeschriebene Plficht zur Selbstanzeige besteht nicht. D.h., die nicht erfolgte Selbstanzeige hat zunächst bei Entdeckung des Regelverstoßes keine weiteren Konsequenzen über den Regelverstoß hinaus ( und wenn die ausbleibende Selbstanzeige zur Nichtentdeckung führt, hat logischer Weise der Regelverstoß keine Konsequenzen, da unentdeckt ).
Natürlich sind solche Fälle immer etwas haarig, da eine ausbleibende Selbstanzeige ja den Verdacht nährt, der den Regelverstoß begehende hätte das mit Absicht verschwiegen..... und dann kann hier natürlich immer etwas schwerwiegenderes als ein Regelverstoß ( versehentlich mal falsch ausspielen ist ja wirklich keine Straftat !!! ) draus werden - nämlich vorsätzlicher Betrug.
Wobei man hier , eben wegen der Schwere des Vorwurfs, sehr sehr zurückhaltend sein muss. Wer jedem, der falsches Bedienen welches erst drei Stiche später von der anderen Partei "aufgedeckt" wird gleich als Betrugsversuch deutet, handelt wohl in den meisten Fällen falsch.
So ist das Skatspiel eben - manche Spiele verliert man, und manche gewinnen die anderen
Ein Weiser schätzt kein Spiel, wo nur der Zufall regieret.
Gotthold Ephraim Lessing