Das kennt man aus dem echten Skat. Spieler, die ihre Fehler nicht zugeben wollen sagen dann sie hätten sich "verzogen", weil die Karten schon so schrecklich kleben. Das heißt natürlich nicht, dass genau in diesem Fall das dann anders ist.spock2009 hat geschrieben:Aber, wenn nachher dieses "sry verworfen..." kommt spricht es doch für einen Spielfehler - nur halt ausversehen...
1. Äußert sich ein Mitglied des DOSKV oder ein Teil
nehmer von Skatveranstaltungen
des DOSKV gegenüber anderen Personen beleidigend ka
nn der sofortige
Ausschluss von
Veranstaltungen oder ein Punktabzug von bis zu 500
Punkten
erfolgen. Bei Ausschluss erlöschen sämtliche Ansprü
che.
mannikr hat geschrieben:Bei Ausschluss erlöschen sämtliche Ansprüche.
mannikr hat geschrieben:@Admin, vielleicht sollte man die ganzen Beiträge in ein neues Thema legen, damit das Thema "Wo sinnvoll Skat spielen" wieder etwas übersichtlicher bleibt.
spock2009 hat geschrieben:Nein. Ein Einbehalten von Geldern eines Spielerkontos wäre wohl eine Veruntreuung und sicherlich sittenwidrig in AGB'en,
das würde ich dann selbstverständlich von der Staatsanwaltschaft prüfen lassen.
Außerdem liegt das Konto ja wohl bei "skat-spielen" und nicht beim DOSKV.
Das sehe ich anders. Eine Tatsachenbehauptung ist eine Aussage, die "dem Beweise zugänglich" ist. Dazu gehört "Es gibt Betrüger auf dieser Plattform". Diese Aussage ist dem Beweis zugänglich. Ob der Beweis gelingt ist nicht sicher, aber das ändert nichts daran, dass eine Tatsache behauptet wird. Eine Meinung hingegen ist eine Aussage, die dem Beweise NICHT zugänglich ist, also mit keinem Mittel bewiesen werden kann (Betrug zB kann immer durch Geständnis nachgewiesen werden), zum Beispiel "Das ist ein schönes Auto". Das kann niemand auf keine Art und Weise beweisen. "Ich finde, dass das ein schönes Auto ist" ist dagegen (partiell) eine Tatsachenbehauptung; denn ob ich das Auto wirklich schön finde oder lüge kann man mittels Gehirnstrommessungen (oder der Zeugenaussage von Menschen, die meinen Geschmack kennen) zuverlässig feststellen. Nur weil Du "Meinung" drüber schreibst heißt das nicht, dass Du keine Tatsachen behauptest.spock2009 hat geschrieben:Es war auf jeden Fall ganz sicher keine Tatsachenbehauptung, da sich eine solche gar nicht belegen ließe.
MonsieurL hat geschrieben:spock2009 hat geschrieben:Nein. Ein Einbehalten von Geldern eines Spielerkontos wäre wohl eine Veruntreuung und sicherlich sittenwidrig in AGB'en,
das würde ich dann selbstverständlich von der Staatsanwaltschaft prüfen lassen.
Außerdem liegt das Konto ja wohl bei "skat-spielen" und nicht beim DOSKV.
Diese Aussage ist zu 100 % korrekt. Das Gesetz geht da sogar noch erheblich weiter. Eine Geldspielplattform (egal um welche Spiele es sich handelt) ist nicht berechtigt, Gelder von Spielerkonten anzutasten. Sie darf sie nur verwalten. Die Gelder müssen zu jeder Zeit verfügbar sein und der Veranstalter darf mit ihnen in keiner Form arbeiten. Ich glaube sogar, dass mit ihnen nichtmals Zinsgewinne erzielt werden dürfen (da bin ich aber nicht ganz sicher).
Der Pate 39 hat geschrieben:...
Moin,
dass stimmt aber nur halbwegs. Beim DOSKV ist es z.B. so, dass bei einem Betrugsverdacht der dem Schiedsgericht angezeigt wird, eine Gebühr von € 15,- von deinem Spielerkonto abgezogen wird, sollten die deinem Verdacht nicht teilen. Also können die doch an die Gelder vom Spielkonto ran.
Der Pate 39 hat geschrieben:Das gewonnene Geld wäre ja dann "unrechtmäßig" erspielt und müßte doch dann eingezogen werden.
Der Pate 39 hat geschrieben:Das gewonnene Geld wäre ja dann "unrechtmäßig" erspielt und müßte doch dann eingezogen werden.
spock2009 hat geschrieben:...und die 15€ dessen, der es angezeigt hat, werden ihm sicherlich auch noch abgezogen und dem "Anzeiger" wieder gutgeschrieben...
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste