Moderator: Taronga
3.2.15: Wer während oder nach dem Geben den Skat mit aufgenommen hat, ist ebenfalls vom Reizen auszuschließen. In diesem Fall muss der Schuldige seine zwölf Handkarten mischen und der Kartengeber daraus zwei Karten als Skat verdeckt ziehen.
Impius hat geschrieben:Nachdem Mittelhand gepasst hatte, nahm ich den Skat (zwei Buben!) auf,
Impius hat geschrieben:Die Karten des Skats - von allen Mitspielern eindeutig als solche ausgemacht - hielt ich noch getrennt von meinen restlichen Karten in der rechten Hand,
Ferdinand hat geschrieben: Aufnehmen im Sinne der Skatordnung bedeutet: Die Karten zu seinen Handkarten hinzufügen. Du hingegen hast die Karten nur angesehen im Sinne von 3.2.14. Zum Ansehen muß man sie natürlich anheben. Das ist aber noch kein "Aufnehmen".
Das ergibt sich aus 2.2.2, wo das "Aufnehmen" definiert wird. Und auch aus der Tatsache, daß 3.2.15 von 12 Handkarten ausgeht. Der Skat ist also den ursprünglich 10 Handkarten bereits hinzugefügt.
2.2.2: Bei den Spielen mit Skataufnahme nimmt der Alleinspieler den Skat auf und legt anschließend zwei beliebige Karten wieder in den Skat, d. h. drückt sie. Danach sagt er das Spiel an.
Taronga hat geschrieben: Meiner Meinung nach hat das Skatgericht nix vergessen.
Und wenn wortklauberisch:
Der 3.2.15 regelt, was passiert, wenn der Skat mit aufgenommen wird.
Der 3.2.14 regelt, was passiert, wenn der Skat angesehen oder aufgedeckt wird.
"Mit" bedeutet für mich "mit den anderen Karten".
3.2.15: Wer während oder nach dem Geben den Skat mit aufgenommen hat, ist ebenfalls vom Reizen auszuschließen. In diesem Fall muss der Schuldige seine zwölf Handkarten mischen und der Kartengeber daraus zwei Karten als Skat verdeckt ziehen.
Impius hat geschrieben:2.2.2: Bei den Spielen mit Skataufnahme nimmt der Alleinspieler den Skat auf und legt anschließend zwei beliebige Karten wieder in den Skat, d. h. drückt sie. Danach sagt er das Spiel an.
Wo ist denn hier in 2.2.2 das Aufnehmen definiert? Da steht nur, dass der Alleinspieler den Skat aufnimmt, aber nicht, was Aufnehmen bedeutet.
Bei den Spielen mit Skataufnahme nimmt der Alleinspieler den Skat auf, steckt ihn zu seinen 10 Handkarten, und legt anschließend zwei beliebige Karten wieder in den Skat, d. h. drückt sie. Danach sagt er das Spiel an.
Impius hat geschrieben:Nicht von einem Aufnehmen reden zu wollen, wenn jemand die Skat-Karten auf die Hand nimmt, ohne sie mit den anderen Karten zu vermischen, halte ich allein schon vom Wortsinn her für völlig abwegig.
Ferdinand hat geschrieben:Nun, aber wir wissen, was der Alleinspieler macht, wenn er das Spiel bekommen hat (und wenn er kein Handspiel ansagt): Er nimmt den Skat in die Hand und steckt die beiden Karten zu seinen 10 Handkarten.
Ferdinand hat geschrieben:Da bist Du leider völlig auf dem Holzweg. Bei "Fachausdrücken" kommt es auf den umgangssprachlichen Wortsinn nicht an, wenn ihnen im Rahmen eines Regelsystems präzise eine fachsprachliche Bedeutung zugewiesen wird. Von einer Vermischung ist im übrigen ja auch nicht die Rede. Die meisten Skatspieler ordnen den Skat in ihr Blatt ein. Das ist keine Vermischung. Die anderen Spieler können oft genau erkennen, an welche Stelle die Skatkarten einsortiert werden.
Impius hat geschrieben:Meine Vermutung ist: Die Skataufnahme ist in der Skatordnung nicht definiert, weil die Urheber der Skatordnung der Überzeugung waren, dass jeder, der der deutschen Sprache mächtig ist, weiß, was unter einer Skat- bzw. Kartenaufnahme zu verstehen ist.
Impius hat geschrieben:Das überzeugt mich nicht, Taronga. "Mit aufnehmen" bedeutet wörtlich nichts Anderes als "ebenfalls aufnehmen". Eine zeitliche Abfolge wird daraus nicht ersichtlich.
Impius hat geschrieben:Wie erklärst du, Taronga, dir eigentlich, dass in der Entscheidungssammlung die Sache mit der Aushändigung des ursprünglichen Skats nur bei zwei Fällen zu 3.3.9 und einem Fall zu 3.2.16 erwähnt wird,
Impius hat geschrieben:aber nicht bei den Fällen, zu denen das eigentlich gehören müsste (nämlich zu 3.2.15 und 3.3.10)?
Impius hat geschrieben:Warum wird die Aushändigung des ursprünglichen Skats bei 3.3.9, Fälle 5 und 6 thematisiert,
Impius hat geschrieben:Ich habe noch eine alte Entscheidungssammlung,
Impius hat geschrieben:Dieser schlampige Eindruck, den ich vom Skatgericht erhalten habe, wird sich hoffentlich nicht noch verstärken. Denn ich habe den Fall jetzt zwecks Klarheit dem Skatgericht zur Entscheidung vorgelegt. Hoffentlich weiß es, was es tut, und beseitigt die Unklarheiten. Hier im Forum ist das ja nicht gerade gelungen. Ich bin zwar neu, aber ich will und werde mich trotzdem nicht für dumm verkaufen lassen.
kiebitz hat geschrieben:Eine Regel, nach welcher die Original-Karten dem rechtmäßigen Besitzer auszuhändigen sind, hat es meines Erachtens in keiner Skatordnung gegeben.
kiebitz hat geschrieben:Eine Regel, nach welcher die Original-Karten dem rechtmäßigen Besitzer auszuhändigen sind, hat es meines Erachtens in keiner Skatordnung gegeben.
Chevalier hat geschrieben:Ferdinand: Die Skatordnung schreibt gar nichts vom "Besitzen" oder "unberechtigt in Besitz nehmen" eines Skats - das ist alleine Deine Erfindung - sondern vom unberechtigten Aufnehmen eines Skats.
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