Guten Morgen,
meine Meinung habe ich wohl deutlich zum Ausdruck gebracht: jawohl, ich sehe den vor dir beschriebenen Fall als eine Ungerechtigkeit dir und den anderen Skatfreunden gegenüber an, da man eine Ausschreibung nach Beginn eines Turnieres nicht zum Nachteil eines einzelnen oder einer Gruppe verändern darf.
Ich stimme voll mit mannikr überein, sich in einem solchen Fall zuerst an den Veranstalter zu wenden.
Sollte das nicht helfen, dann nützt auch kein Skatgericht etwas, sondern man muss sich an ein "ordnungsgemäßes" Gericht wenden und dort Klage einreichen, wie es bereits karlzberg richtig darlegte.
Das wird aber auch ziemlich schwierig, denn welcher nachweisbare Schaden ist dir denn entstanden- denn danach richtet sich der Streitwert!
Ich pflege in solchen Fällen dann mich von dem Veranstalter abzuwenden, denn schließlich gibt es ja genügend andere Angebote!
Ich denke, damit ist das Thema erschöpfend behandelt und werde den Thread schließen.