marvin hat geschrieben:Die Frage ist halt auch: Wie würde man das unabsichtliche Herausfallen einer einzelnen Karte von VH gegen das absichtliche Ausspielen dieser Karte abgrenzen?
Muss man in diesem Fall nicht. Denn das Herausfallen einer Karte ist niemals strafbewährt, egal in welcher Position. Auch wenn HH eine Karte rausfällt, ist das nirgendwo strafbewährt. Der Regelverstoß ist der Kartenverrat. Das heißt: Eine verdeckt herausgefallene Karte ist normalerweise kein Kartenverrat, eine offen herausgefallene Karte ist dann ein Kartenverrat, wenn sie nicht ohnehin bis zur nächsten Aktion des Partners sichtbar geworden wäre.
Unberechtigt ausgespielt ist eine herausgefallene Karte nie, da herausgefallen und nicht ausgespielt. Hier kann man natürlich theoretisch in Abgrenzungsprobleme kommen, aber praktisch ist mir das noch nie passiert, dass man ein Ausspiel und ein Herausfallen nicht unterscheiden kann.
Auf den konkreten Fall angewendet: Wenn VH vor Spielbeginn eine Karte offen herausfällt hat er grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
- Er kann diese Karte ausspielen
- Er kann die Karte aufnehmen und eine andere Karte ausspielen -> das wäre dann Kartenverrat (wenn er GS ist, als AS wäre das unschädlich)