Die Tatsache, dass in der ISkO nicht nur "Vorziehen", sondern "spielbeeinflussendes Vorziehen" steht, deutet darauf hin, dass man nicht jegliche Form des Vorziehens sanktionieren wollte. Die Frage ist halt, wo man die Grenze zieht.
Wenn ich das zitierte Urteil richtig verstehe, meint das ISkG, dass Vorziehen nur dann spielbeeinflussend sein kann, wenn schon eine Karte zum laufenden Stich ausgespielt ist. Das würde bedeuten, dass MH niemals spielbeeinflussend vorziehen kann, sondern nur HH.
Erscheint mir nicht logisch, man stelle sich folgende Situation vor. AS ist zu Beginn in MH bei einem Kreuz-Spiel, der 1. Stich läuft wie folgt:
1.
HH hat außerdem in Herz noch Dame und 9 und fragt sich, ob er die Farbe nachspielen sollte. Da nimmt VH (der jetzt MH ist) demonstrativ eine Karte in die Hand...
Ein weiteres Beispiel, warum Vorziehen vor dem Ausspiel der 1. Karte zu einem Stich spielbeeinflussend sein kann, hatte Manni gebracht (zurückstecken der vorgezogenen Karte signalisiert, dass man eigentlich eine andere Farbe sehen wollte).
Andererseits kann ich auch nicht erkennen, dass jegliches Vorziehen von HH nach dem Ausspiel einer Karte spielbeeinflussend sein soll. Angenommen, der AS sitzt auf einer Oma und spielt diese runter in der Hoffnung, dass die GS falsch abwerfen. Wenn nun im 7. Stich klar ist, dass HH weder Trumpf noch die angespielte Farbe besitzt - welchen Informationswert hat es denn, wenn er schon mal die abzuwerfende Karte in die Hand nimmt, bevor MH eine Karte zugegeben hat?
Fazit: Entweder ist "spielbeeinflussend" in der ISkO wörtlich gemeint, dann ist die Interpretation, wie sie im ISkG-Urteil durchscheint, fraglich - oder die ISkO sollte geändert werden.