Weil schon länger nichts mehr los war, hier eine nur auf den ersten Blick eindeutige Situation.
Ich spiele NO in HH. GS in MH übernimmt den ersten Stich und überlegt nun sein Ausspiel. Da fällt ihm aus der Karte. Er steckt ihn wieder ein. Das Ausspiel des bedeutet für mich sofortigen Spielgewinn, weil ich dann meine Fehlfarbe entsorgen kann. Nun sage ich zu ihm "Du musst Kreuzbuben ausspielen, sonst habe ich sofort gewonnen." Sicher nicht perfekt formuliert im Sinne des Regelwerks (ich hätte wohl warten müssen, bis er eine andere Karte spielt oder eben den ). Aber der andere GS gab mir Recht, dass für mich eben der NO auf jeden Fall gewonnen sei.
Was aber, wenn das offensichtlich ungewollte Ausspiel des den sofortigen Verlust des NO für mich bedeutet hätte? Ich hätte dann den regeltechnischen Hinweis sicher nicht gegeben, sondern gar nichts gemacht. Und wenn er dann den
gespielt hätte, das Spiel natürlich als verloren für mich gegeben.
Eine Frage aber: Hätte der andere GS diesen regeltechnischen Hinweis geben dürfen? Denn ein Regelverstoß ist es ja wohl noch nicht, eine versehentlich herausgefallene Karte als GS wieder einzustecken und sie dann auszuspielen, nehme ich mal an. Aber eine andere Karte auszuspielen, ist ja dann praktisch ein Regelverstoß, an dem er ja nicht gehindert werden darf.
Ich sehe - im Ausgangsfall - auch eine Notwendigkeit für mich, auf die Konsequenzen des Herausfallens und eventuellem Wechsel der Ausspielkarte zu reagieren, denn nach einem - gewollten - Ausspiel liegt ja der "Kartenverrat" in der siegbringenden Karte, also dem . Und wenn ich dann erst reklamiere, wenn er eine andere Karte spielt, ist es ja auch zu spät.