Kaugummiparagraph 4.1.8?

Fragen zur ISkO

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Kaugummiparagraph 4.1.8?

Beitragvon ThomAss » 10. Nov 2006 12:20

ISkO 4.1.8 besagt, dass die Gegenspieler sich nicht gegenseitig von einem Regelverstoß (ein sich anbahnendes falsches Aufspiel des Gegenspielers der Gegenpartei) abhalten dürfen. Nachdem ich mit Kapital D von Skat Streitfälle vor Gericht "durch bin", kam mir diese Frage auf.

Also welchen Wortlaut dürfen die Gegenspieler benutzen und welche nicht? Führen nicht teils auch "erlaubte" Äußerung zu einem "Nichtbegehen" des Regelverstoßes durch seinen Mitspieler? Wo ist die Grenze? Wie weit hat ein Schiedsrichter die Handhabe?

Beispiel:

Ein Skatspieler unseres Vereins bewegt sich nahezu bei jedem Preisskat bewusst an der Regelgrenze. Also zum konkreten Fall. Sollte sich so ein Fall wie oben beschrieben ergeben, stellt dieser bei einem sich anbahnenden falschen Aufspiel sich dumm und stellt dem Listenführer einfach laut die Frage "Wer kommt eigentlich raus?"..... Der Falschaufspieler wurde abgehalten! Regelkonform oder nicht?

Ich denke mal wir sind uns einig, dass die Frage an für sich kein Regelverstoß darstellt, aber wie sieht es nun aus, wenn jemand dadurch vom falschen Aufspiel abgehalten wird?

Ist dies einfach nur clever oder regelwidrig?



Gruß
ThomAss

PS: Stelle die Frage nicht, um ihm nächstes mal einen auszuwischen! Es geht sich ganz allgemein um 4.1.8, bei dem sicherlich auch andere denkbare Fälle an der Grenze liegen!
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Beitragvon Ekel Alfred » 10. Nov 2006 13:23

Kannst du hellsehen?
Das vor der Frage:" Wer kommt raus?" , jemand falsch ausspielen wollte ist doch nur eine Vermutung, insofern kann man hier auch keinen Regelverstoß konstruieren.
Etwas anderes ist es jemanden in den Arm zu greifen , der gerade am ausspielen war, oder wenn man sagt :" Du kommst nicht raus!", hier liegen dann sicherlich Regelverstöße vor.
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Beitragvon ThomAss » 10. Nov 2006 14:26

Wer kommt raus? lässt natürlich nur vermuten, dass man den Mitspieler vom falschen Aufspiel abhalten wollte, wobei man es ja aktiv macht...
Retheorisch lässt es also keine Rückschlüsse auf ein Abhalten zu, unbewusst/bewusst diese Lücke genutzt aber sicher schon!

Also ist es erlaubt, obwohl es genau auf das Abhalten vom Aufspiel des Mitspielers abzielt? Wo fängts an und wo hört es auf mit dem Abhalten oder doch reine Ermessenssache des Schiris?


Gruß
ThomAss

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Beitragvon Skatkommentator » 11. Nov 2006 00:33

Bei nachfolgendem Thema (fünfter Beitrag) habe ich mir vor kurzem schon ein paar Gedanken zur Konkretisierung von 4.1.8 ISkO gemacht:
http://www.32karten.de/forum/viewtopic.php?t=851

In Anlehnung daran würde ich die Frage "Wer kommt denn eigentlich raus?" als clever bezeichnen. Das Deutsche Skatgericht hat sich leider noch nicht mit vielen dieser Fälle befasst. Die Ursache könnte in der interpretationsbedürftigen, zur "Cleverness" führenden Formulierungsgrauzone von 4.1.8 ISkO liegen, weswegen vermeintliche Verstöße hiergegen vermutlich auch nicht so oft reklamiert werden.

Zur letzten Klärung müsste man ein paar Fälle beim Deutschen Skatgericht einschicken. Selbstverständlich müsste das jemand übernehmen, der noch nicht mit einem lebenslangen Anfrageverbot belegt worden ist...
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