Einwurf eines GS

Fragen zur ISkO

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Einwurf eines GS

Beitragvon Skatfuchs » 6. Okt 2006 10:07

Hallo Pinnies,

mal ein sicherlich etwas einfacherer Fall der Regelanwendung, aber möglicherweise doch häufiger anzutreffen.
Gestern beim Clubabend ereignete sich folgendes.
VH wird von HH "hochgetrieben" und entschließt sich ein "wackliges" Herz-Hand zu spielen.
Nach Trumpfstich im ersten spielt im zweiten Stich HH die kr07 aus, die der AS mit kr09 übernimmt und MH die kr08 zugibt.
HH streicht den Stich versehentlich ein (die Kreuzkarten lagen so, das man schlecht erkennen konnte, wer was zugegeben hatte) und will wieder ausspielen.
Darauf bemerkt der zweite GS: der Stich gehört doch dem AS!
Sofort will der AS damit sein Spiel als einfach gewonnen haben.
Ist das richtig?
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Beitragvon Skymaster » 6. Okt 2006 14:37

Solange der GS noch nicht ausgespielt hat,
bekommt der AS den Stich und das Spiel geht ganz normal weiter.
Hat der GS aber schon Ausgespielt gewinnt der AS wegen Kartenverrat der GS.

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Zähl' Trumpf und Augen allemal, so hast du nie die "Qual der Wahl", ob Abzuwerfen oder Stechen, und must für's Spiel nicht auch noch blechen!
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Beitragvon janus » 6. Okt 2006 15:18

Nein - der AS hat sofort gewonnen, denn kein Mitspieler darf seinen Partner am falschen Ausspiel hindern.
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Beitragvon Mysticus » 6. Okt 2006 16:47

Janus mit den beiden Köpfen hat es richtig beantwortet. Der GS sollte es schon schlauer anstellen, seinen Partner darauf hinzuweisen, dass er gar nicht dran ist.

Vielleicht sagt er besser: "Kann ich den letzten Stich nochmal sehen?"

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Beitragvon Skatkommentator » 7. Okt 2006 01:22

Ganz so eindeutig ist der Fall für mich nicht. 4.1.8 ISkO besagt: "Es ist der Gegenpartei nicht gestattet, einen Gegenspieler am unberechtigten Ausspiel oder am Begehen eines anderen Regelverstoßes zu hindern. Bei Verstößen ergeben sich Konsequenzen aus den Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 (siehe auch 4.2.9)."

Wann der eine Gegenspieler seinen Partner am Begehen eines Regelverstoßes im Sinne dieser Vorschrift hindert, lässt sich nicht so einfach feststellen. Die Aussage "Ich bin am Ausspielen" hat das Deutsche Skatgericht nicht als Hindern im Sinne von 4.1.8 ISkO angesehen (allerdings machte hier der nicht ausspielberechtigte Gegenspieler auch keine Anstalten, unberechtigt auszuspielen), siehe Entscheidungssammlung, 4.1.8 ISkO, Fall 2 (S. 122). Die wenigen anderen zu diesem Punkt entschiedenen Fälle geben wenig Aufschluss darüber, wie in unserem Fall zu verfahren ist. In Streitfall 73 heißt es "Halt, du musst bedienen" (auf unseren Fall übertragen "Halt, du darfst nicht unberechtigt ausspielen"), und in der Entscheidungssammlung zu 4.1.8 ISkO, Fall 1 (S. 122) heißt es lapidar, der Kartengeber habe versucht, das unberechtigte Ausspielen zu verhindern.

Wir müssen uns bewusst machen, dass das Verhindern eines Regelverstoßes auf vier verschiedene Arten möglich ist: 1. Physisch (z. B. Hand ausstrecken), 2. Positiv verbal (z. B. "Ich bin am Ausspielen"), 3. Negativ verbal ("Du bist nicht am Ausspielen") und 4. Neutral verbal (z. B. wie in unserem Fall "Der Stich gehört dem Alleinspieler"); dabei kann 1. jeweils auch mit 2., 3. oder 4. kombiniert werden.

Wenn 1. (zusammen mit oder ohne 2., 3. oder 4.) oder 3. vorliegt, würde ich einen Verstoß gegen 4.1.8 ISkO immer bejahen. Das Vorliegen von 2. und 4. hingegen legt nicht zwingend einen Verstoß gegen 4.1.8 ISkO nahe. Immerhin ist es eine legitime Aussage, dass der Stich dem Alleinspieler gehört. Es ist selbstverständlich, dass diejenige Partei die Stiche einzieht, die sie gemacht hat. Das ist so selbstverständlich, dass 4.4.4 ISkO das nicht einmal erwähnen muss (4.4.4 ISkO: "Jeder Stich ist einzuziehen, folgerichtig aufeinander zu legen und bis Spielende verdeckt nachprüfbar zu belassen. Bei Zuwiderhandlungen gelten die Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 [siehe aber 4.4.5]".). Dann kann aber der bloße Hinweis darauf, dass die falsche Partei den Stich eingezogen hat, nicht das Hindern am Begehen eines Regelverstoßes im Sinne von 4.1.8 ISkO darstellen. Es handelt sich dann lediglich um den Hinweis, der Alleinspieler (!) möge regelkonform spielen und sich um seine Stiche kümmern.

Aus diesem Grund würde ich auf Weiterspielen entscheiden. Womöglich bin ich der Einzige, der so entscheidet, aber von Zeit zu Zeit gefalle ich mir in der Rolle als rebellischer Abweichler. :wink:

Was sagt denn der Aufgabensteller, unser Skatwolf im Regelpelz, zu seinem eigenen Fall? :)
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Beitragvon Skatfuchs » 7. Okt 2006 11:15

Hallo Pinnies,

da der GS, der den Stich versehentlich eingezogen hatte, seine "Ausspielhand" schon wieder in Richtung der Karten gehoben hatte, wurde das Spiel als einfach gewonnen für den AS gewertet (Regelverstoß durch Hinderung am falschen Ausspiel), da dieser nach Anfrage auch das Spiel nicht fortsetzen wollte.
Eine Zusatzfrage hätte ich aber schon noch, auf die mich Mysticus gebracht hat.
Was wäre denn passiert, wenn der "aufmerksame" GS die Frage gestellt hätte: Kann ich den letzten Stich noch einmal sehen?- und anschließend diesen Stich zum AS gegeben hätte?! :wink:
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Beitragvon Chevalier » 7. Okt 2006 11:32

Die bessere Frage des aufmerksamen GS ist die Frage an den AS (!): "Wolltest Du Deinen Stich nicht einziehen?" :wink:
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