In Anlehnng an "Tutorial zu 4.3.4, 4.3.5, 4.3.6 ISkO&qu

Fragen zur ISkO

Moderator: Taronga

In Anlehnng an "Tutorial zu 4.3.4, 4.3.5, 4.3.6 ISkO&qu

Beitragvon futler » 3. Okt 2006 17:07

Skatkommentator: Deine Beiträge sind echt super!!

Aber etwas verwirrt bin ich jetzt doch schon!

1. "Offenens Hinwerfen"
=
Karten zeigen + Karten haben die Hand beim Auftreffen auf den Tisch verlassen?????

2. Heißt das also, wenn der AS seine Karten "offen hinwirft" anstatt sie "offen runterzulegen",
jedoch die restliche Stiche gemacht hätte, gehen die Reststiche an die Gegenpartei?????

3. Und wie ist das nun, wenn der AS "offen hinwirft" auch alle Stiche macht, und "Rest" ansagt.


Grüße,
futler

PS: Ich hoffe nach euren Antworten macht es "BING". :idea: :)
futler
 
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Beitragvon Skatkommentator » 3. Okt 2006 18:30

Hallo Futler,

Es freut mich, dass das Tutorial zu 4.3.4, 4.3.5, 4.3.6 ISkO dir gefällt.

Zu 1. Ich habe mal versucht, "Auflegen" und "offenes Hinwerfen" verständlich voneinander abzugrenzen. Die Karten kann man nur "auf" den Tisch "legen", wenn man sie dabei in der Hand hat. "Wirft" man hingegen die Karten "offen" auf den Tisch, verlassen sie die Hand und fliegen eine Weile durch die Luft, bis sie auf dem Tisch liegen. Nach meinem Verständnis ist es somit richtig: Beim offenen Hinwerfen haben die Karten die Hand beim Auftreffen auf den Tisch verlassen.

Zu 2. Richtig: Wenn der Alleinspieler seine Karten offen hinwirft (4.3.6 ISkO!) anstatt sie offen runterzulegen bzw. aufzulegen (4.3.4 ISkO!), dann gehen die Reststiche an die Gegenpartei, selbst wenn der Alleinspieler alle weiteren Stiche gemacht hätte. So z. B. - ganz bitter - in Entscheidungssammlung, 4.3.6 ISkO, Fall 4 (S. 171).
http://www.dskv.de/upload_user/skatgericht/PDF/SkGE.pdf

Zu 3. Prinzipiell gehen auch in diesem Fall alle weiteren Stiche an die Gegenpartei, da offenes Hinwerfen die Folgen von 4.3.6 ISkO auslöst und keine Spielabkürzung im Sinne von 4.3.4 S. 1 ISkO darstellt. "Nur" prinzipiell aus zwei Gründen: a) Wie ich das Deutsche Skatgericht kenne, wäre es möglich, dass es hierin wieder einen Ausnahmefall sieht und sagt, es sei als Spielabkürzung anzusehen, wenn der Alleinspieler trotz offenen Hinwerfens zu erkennen gibt, dass er das Spiel abkürzen wollte. Wetten würde ich darauf allerdings nicht. b) In der Praxis unterscheiden die meisten Spieler in einer solchen Situation nicht zwischen "Auflegen" und "offenen Hinwerfen", so dass der Alleinspieler wohl ungeschoren davonkäme.
Trotzdem sind die Regeln klar und ich würde es in der Praxis nicht versuchen, durch offenes Hinwerfen mein Spiel "abzukürzen". Die weiteren Stiche sind dann schneller weg, als man glaubt.
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Beitragvon futler » 3. Okt 2006 23:36

Hallo Skatkommentator,
vielen Dank für deine Antwort!
Jetzt habe ich alles verstanden!

Ich muss eingestehen: Bisher habe ich "offenes Hinwerfen" und
"offenes Auflegen" gleich behandelt.
Oft habe ich statt "offenem Auflegen" das "offene Hinwerfen" praktiziert,
um eine Spielabkürzung mit den Reststichen bei mir durchzuführen.
Obwohl ich meist keinen Kommentar wie z.B "Rest"gebe, wurde ich zum Glück noch nie bestraft.


Gruß,
futler
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