3-Karten-Skat-Fälle

Fragen zur ISkO

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3-Karten-Skat-Fälle

Beitragvon Skatkommentator » 30. Sep 2006 11:31

Hallo zusammen,

Zwei wichtige Fälle, die das Deutsche Skatgericht mir gegenüber frisch entschieden hat, möchte ich euch nicht vorenthalten. Es handelt sich um zwei der berüchtigten 3-Karten-Skat-Fälle.

Fall 1: Ein Mitspieler (späterer Gegenspieler) erhält vom Kartengeber satte 11 Karten, der zweite Mitspieler (ebenfalls späterer Gegenspieler) sogar nur 9 Karten. Der dritte Mitspieler (späterer Alleinspieler) bekommt 10 Karten und entscheidet das Reizen für sich. Er nimmt den Skat - 2 Karten - auf, drückt aus Versehen 3 Karten und sagt einen "Grand" an. Die Gegenspieler verlangen nun wegen der 3 gedrückten Karten Spielverlust. Demgegenüber will der Alleinspieler sein Spiel als gewonnen angeschrieben bekommen, da beide Gegenspieler nicht die richtige Kartenzahl auf der Hand haben. Der Kartengeber hingegen will neu geben lassen oder das Spiel als eingepasst behandeln.

Hinweis: Hierbei handelt es sich um Streitfall G4 aus "Skat: Streitfälle vor Gericht". Das Deutsche Skatgericht hat erfreulicherweise - und im Gegensatz zu mir - eine eindeutige Entscheidung getroffen.

Fall 2: Ein Mitspieler (späterer Gegenspieler) erhält vom Kartengeber 10 Karten, der zweite Mitspieler (ebenfalls späterer Gegenspieler) sogar nur 9 Karten. Der dritte Mitspieler (späterer Alleinspieler) bekommt 10 Karten und entscheidet das Reizen für sich. Er nimmt den Skat - 3 Karten - auf, ohne zu bemerken, dass er aus 3 Karten besteht. Nach dem Drücken von 2 Karten sagt er einen "Grand" an. Die Gegenspieler verlangen daraufhin Spielverlust, weil der Alleinspieler eine Spielansage mit mehr als 10 Handkarten vorgenommen hat. Der Alleinspieler entgegnet, er habe sein Spiel gewonnen, weil ein Gegenspieler nicht die richtige Kartenzahl auf der Hand hat. Der Kartengeber nimmt erneut eine neutrale Position ein und will das Spiel neu geben lassen oder als eingepasst behandeln.

Das Deutsche Skatgericht hält die Fälle übrigens für konstruiert, und da ich dort ohnehin eine Persona non grata bin, wird das Deutsche Skatgericht zukünftige Anfragen von mir nicht mehr beantworten. Ebenfalls meint das Deutsche Skatgericht, es könne seine Zeit sinnvoller nutzen als damit, sich mit konstruierten Fällen zu beschäftigen (Rechtsfortbildung nicht erwünscht?). Darum soll es hier jedoch nicht gehen.

Worum es geht: Wie würdet ihr entscheiden? Postet eure Antworten und diskutiert diese schwierigen Fälle; ich halte mich derweil raus. In einer Woche gibt es dann die Auflösung und ein Tutorial zu 3-Karten-Skat-Fällen. Viel Spaß.
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Nur Mut!

Beitragvon Skatkommentator » 3. Okt 2006 11:00

Liebe Members, seid nicht so schüchtern und traut euch ruhig etwas zu. Ich weiß, die Fälle sind nicht leicht, aber es macht Spaß, sich mit ihnen zu befassen. Für eine falsche Lösung wird niemand gesteinigt. Die richtige Lösung und das 3-Karten-Skat-Tutorial (gerade vollendet) gibt es ohnehin erst nach eurer Beteiligung. Also ran an die Regelfragen eures Lebens! :)
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Beitragvon Skatkommentator » 7. Okt 2006 22:09

Obwohl die Beteiligung leider zu wünschen übrig ließ, poste ich nun wie versprochen die Entscheidungen des Deutschen Skatgerichts zu den beiden 3-Karten-Skat-Fällen.

Entscheidung zu Fall 1: "Ein Schiedsrichter hat zu entscheiden, welches Spiel dem Alleinspieler aus vernünftigen Gründen unter Zugrundelegung des letzten Reizwertes und der Zahl der vorhandenen oder fehlenden Spitzen als gewonnen gutgeschrieben wird. Nachdem der Reizvorgang beendet war, hatte nur eine Partei, nämlich der Alleinspieler, die richtige Anzahl von Handkarten. Beide Gegenspieler haben die erhaltenen Karten nach ISkO 4.5.6 nicht überprüft und die unrichtige Kartenverteilung nach ISkO 3.2.9 nicht vor Beendigung des Reizens gemeldet. Der jetzt begangene Fehler des Alleinspielers kann das Versäumnis der beiden Gegenspieler nicht aufheben."

Entscheidung zu Fall 2: "Beide Parteien haben bei der Spielansage die unrichtige Anzahl von Handkarten. Aus diesem Grund muss nach ISkO 3.2.9 der gleiche Kartengeber die Karten noch einmal verteilen. Da der Skat vom Alleinspieler aufgenommen wurde, hätte dieser bei der Aufnahme feststellen und reklamieren können, dass sich drei statt zwei Karten im Skat befinden. Bei einer Reklamation wäre dem Alleinspieler ein Gewinnspiel gutgeschrieben worden. Da keine Reklamation erfolgte, muss davon ausgegangen werden, dass die Karten vom Kartengeber nicht ordnungsgemäß verteilt wurden und es sich bei der Behauptung des Alleinspielers, dass sich drei Karten im Skat befanden, um eine Schutzbehauptung handelt."

Weiteres zu den 3-Karten-Skat-Fällen gibt es im entsprechenden Tutorial.
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