Ich versuche mich einmal an meiner ersten Antwort als neuer Moderator, auch wenn ich nach der gestrigen Erstellung des Tutorials zu 4.3.4, 4.3.5, 4.3.6 ISkO vor lauter Spielabkürzungen noch ganz verwirrt bin.
Im Grundsatz hat Elbaros recht, wobei ich aber bei diesem komplizierten Fall noch gerne mehr ins Detail gehen möchte.
Nach dem Auflegen seiner letzten drei Karten muss der Alleinspieler alle weiteren Stiche machen. Trifft das nicht zu, gehen die Reststiche an die Gegenpartei und er verliert sein Spiel, sofern noch nicht gewonnen, einfach (4.3.4 S. 1, S. 2, 4.1.4 ISkO). Bei 55 Augen der Gegenpartei und aufgrund der Tatsache, dass sich
noch im Spiel befinden, ist klar, dass der Alleinspieler zum Zeitpunkt der Spielabkürzung sein Spiel noch nicht gewonnen hatte.
Bei der Spielabkürzung zeigt sich nun: Hinterhand macht mit der
in jedem Fall noch einen Stich. Entweder übersticht sie im achten Stich oder sie macht den neunten Stich, wenn der Alleinspieler im achten Stich
nimmt (dabei gehe ich davon aus, dass die drei Trümpfe des Alleinspielers und der eine Trumpf von Hinterhand die letzten im Spiel befindlichen Trümpfe sind).
Problematisch ist, dass Vorhand die Karten offen hingeworfen hat, wonach das Spiel an sich für die Gegenpartei mit den bis dahin erlangten Augen (55) beendet wäre (4.3.6 ISkO). Dies gilt laut Deutschem Skatgericht jedoch nicht bei einer Spielabkürzung des Alleinspielers, bei welcher zumindest derjenige Gegenspieler die Karten auf der Hand behält, der noch einen Stich macht. Deswegen kann sich der Alleinspieler in diesem Fall nicht auf 4.3.6 ISkO berufen. Demnach ist die Spielabkürzung des Alleinspielers gescheitert, weil er noch einen Stich abgibt und 4.3.6 ISkO nicht eingreift. Damit gehen alle Reststiche an die Gegenpartei, wodurch diese ihr Spiel gewinnen würde.
Schön wäre es, wenn der Beitrag hier enden könnte, aber das ganz große Problem besteht nun darin, dass der Alleinspieler die drei Karten von Vorhand in seine Stiche gemischt hat und diese nicht mehr zu identifizieren sind. Ein Regelverstoß kann hierin nicht gesehen werden (keine ISkO-Norm einschlägig), zumal der Alleinspieler durch das offene Hinwerfen der Karten durch Vorhand davon ausgehen durfte, die weiteren Stiche zu erhalten.
Das ist aber nicht weiter schlimm, denn es gibt ja noch 5.2.8 ISkO, wonach die Gegenpartei dem Alleinspieler im Zweifel den Spielverlust nachweisen muss. Aufgrund des Sachverhalts wird dies der Gegenpartei in jedem Fall gelingen. Da sie zu ihren bereits erzielten 55 Augen die restlichen Stiche erhält und somit auch und , kommt sie auch ohne die Karten von Vorhand immer auf 60 Augen. Demzufolge kann die Gegenpartei dem Alleinspieler den Spielverlust nachweisen. Der Alleinspieler hat damit sein Spiel verloren.
Mich würde aber interessieren, warum das Schiedsgericht die auch meiner Meinung nach richtige Entscheidung des Schiedsrichters aufgehoben hat.
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt: Bräuchte die Gegenpartei im vorliegenden Fall unbedingt die Karten von Vorhand zum Spielgewinn, dürfte der Nachweis des Spielverlustes nach 5.2.8 ISkO wohl kaum gelingen. Dann kann man der Gegenpartei nur raten: Achtet besser auf eure Karten.
Ich bin übrigens gespannt, ob und wenn ja, mit welcher Begründung jemand auf Spielgewinn für den Alleinspieler entscheiden würde.