Es kann leider nicht neu gegeben werden, wie Elrabos sich das wünscht, da nach ordnungsgemäßem Geben ein gültiges Spiel zustande kommen muss (3.2.16 S. 1 ISkO).
Zum Nachfolgenden: Die Interessierten lesen es ganz, der Rest klinkt sich bei bzw. nach 4. ein.
Wie Elrabos schon dargestellt hat, handelt es sich bei diesem Fall um eine dieser lästigen Beweisfragen.
Dummerweise ist nämlich "Rot" eine gültige Spielansage, was gar nicht so selbstverständlich bzw. erstaunlich ist. Die Auflistung der möglichen Spiele in 2.1.2 ISkO enthält kein "Rot", sondern nur "Herz". Es gibt jedoch eine Skatgerichtsentscheidung, wonach sich die Gültigkeit einer Spielansage hinsichlich der angesagten Farbe nach 1.2.1 ISkO richtet (Entscheidungssammlung, 3.4.1 ISkO, Fall 6, S. 84). Das heißt: Da "Rot" ebenfalls eine gültige Spielansage ist, spielt es leider eine wichtige Rolle, ob "Rot" oder "Kreuz" angesagt wird.
Wenn man sich die bisherige Skatgerichtsrechtsprechung vor Augen zieht, findet man folgende Aussagen vor:
1. Es ist möglich, dass die Gegenspieler eine falsche oder unterlassene Spielansage des Alleinspielers durch ihr Verhalten billigen können (siehe den interessanten Streitfall 79 für einen nicht angesagten, sondern lediglich aufgelegten "Null-Ouvert-Hand"). Hätten in unserem Fall also die Gegenspieler bis zum Ende "Herz" bzw. "Rot" gespielt, hätten sie sich nach dem Spiel nicht auf einmal darauf berufen können, es sei ein "Kreuz" angesagt worden. Andersherum müsste es genauso funktionieren: Spielt der Alleinspieler die ganze Zeit einen "Kreuz" mit, kann er nicht nach dem (verlorenen) Spiel behaupten, er habe einen "Rot" bzw. "Herz" gespielt. Schade, dass diese Aussagen uns beim Fall nicht voranbringen.
2. Hat der Alleinspieler kein Spiel angesagt oder verstehen die Gegenspieler die Spielansage nicht, haben die Gegenspieler sich durch Nachfrage zu vergewissern, welches Spiel der Alleinspieler durchführen möchte (vgl. Entscheidungssammlung, 3.4.1 ISkO, Fall 6, S. 84). Notfalls haben die Gegenspieler den Alleinspieler sogar zu einer gültigen Spielansage aufzufordern (vgl. z. B. Entscheidungssammlung, 3.4.1 ISkO, Fall 2, S. 82). Dies alles passt leider nicht auf unseren Fall, weil der Alleinspieler mit "Rot" eine gültige Spielansage vorgenommen hat und die Gegenspieler mit "Kreuz" ebenfalls von einer - allerdings anderen - gültigen Spielansage des Alleinspielers ausgehen. Deswegen gewinnt der Alleinspieler nicht automatisch, nur weil die Gegenspieler, wofür der Alleinspieler verantwortlich ist, von einer anderen gültigen Spielansage ausgehen und dementsprechend spielen. Denn Bedienfehler können nur sofort durchschlagen, wenn sich die Mitspieler überhaupt einig darüber sind, was gespielt wird bzw. wenn überhaupt ein Spiel angesagt wurde (s. u. 4.)
3. Durch eine ungebräuchliche oder ungültige Spielansage allein kann der Alleinspieler sein Spiel nie verlieren (Entscheidungssammlung, 3.4.1 ISkO, Fall 6, S. 84). Interessiert uns aber auch nicht weiter, da "Rot" eine gültige Spielansage ist (s. o.).
4. Wurde kein Spiel angesagt, kann die Gegenpartei niemals durch falsches Bedienen ein Spiel verlieren (vgl. Entscheidungssammlung, 3.4.1 ISkO, Fall 1, S. 82). Die Karten, die die Gegenspieler in diesem Fall auf die Karte(n) des Alleinspielers gelegt haben, dürfen wieder zurückgenommen werden und der Alleinspieler muss ein gültiges Spiel ansagen. In unserem Fall wurde jedoch ein Spiel angesagt, so dass auch diese These bei unserem Fall nicht hilft (mich aber trotzdem zu meiner Lösung führt, s. u.)
Es gibt demnach aus meiner Sicht nur zwei ernsthafte Lösungsmöglichkeiten:
A. Der Schiedsrichter schenkt den Gegenspielern Glauben, da sie sich in der Mehrzahl befinden, so dass der Alleinspieler ein Kreuzspiel weiter durchführen muss (da dem Alleinspieler zwei Gegenspieler gegenüberstehen und er nicht von einer selbst verschuldet missverständlichen Spielansage profitieren darf, scheidet für mich die Lösung, dem Alleinspieler einen einfachen Spielgewinn zuzuschreiben, aus). Dies ist vermutlich auch die Entscheidung, die jeder Schiedsrichter vor Ort genauso fällen würde wie wahrscheinlich das Deutsche Skatgericht bei Schilderung des Sachverhalts. Ich erwähne dies ausdrücklich, damit keiner auf die Idee kommt, mir bei meiner bevorzugten Lösung Ahnungslosigkeit vorzuwerfen.
B. Demgegenüber bevorzuge ich in Anlehnung an 4. folgenden Weg: Alle Spieler nehmen ihre bereits gespielten Karten wieder auf. Der Alleinspieler ist verpflichtet, lediglich zur Klarstellung (!) einen "Herz" bzw. einen verständlichen "Rot" anzusagen (d. h., er kann nicht noch einmal umdrücken, da er bereits vor dieser Klarstellung zweifelsfrei ein gültiges Spiel angesagt hat). Dieses Spiel wird normal durchgeführt und seinem Ausgang entsprechend gewertet. Dass die Gegenspieler nun schon zwei Karten ihres jeweiligen Partners und des Alleinspielers kennen, muss der Alleinspieler, der die Situation verursacht hat, hinnehmen. Bei einer bloßen 2:1-Konstellation würde ich diese Lösung sogar dann bevorzugen, wenn das Spiel schon weiter fortgeschritten ist (Konsequenz muss sein). Nur wenn alle drei Mitspieler der Gegenpartei - also auch der Kartengeber - sich gegen den Alleinspieler wenden, wäre diese Lösung wohl nicht mehr vertretbar. Dass aber der Kartengeber in unserem Fall abwesend ist, macht gerade den Reiz aus.
Dem Alleinspieler ist übrigens zu empfehlen, sich bei den Farbspielen auf die unverwechselbaren Spielansagen "Kreuz", "Pik", "Herz" und "Karo" zu beschränken. Auch wenn ich es besser weiß, frage ich jedenfalls immer noch einmal nach, was denn jemand spielt, der "Eicheln", "Grün", "Rot" oder "Schellen" ansagt.
Ich kann nur hoffen, dass solche unangenehmen Fälle in der Praxis die Seltenheit bleiben. Egal wie man hier entscheidet, die Stimmung am Tisch dürfte anschließend ziemlich mies sein.