Ich hatte ja gehofft, mal einen ungestörten Urlaub verbringen zu können. Aber für die nachfolgende Klarstellung schlage ich mir "gerne" die Nacht um die Ohren.
@Skymaster: Das mit der "Werbung" im Forum ist problematisch. Ich bin weder Privatanbieter, noch Gewerbetreibender, also bleibt nur die Rubrik "Skatbücher" und die Signatur. Zugegeben: Bislang hat unter "Skatbücher" niemand sein eigenes Buch angepriesen, und die "Signaturverunstaltung" habe ich wohl auch erfunden. Entscheidend ist jedoch: Liegt es im Interesse der Forumsuser, überhaupt nichts über "Skat: Streitfälle vor Gericht" zu erfahren? Falls ja, wäre es um den Skatsport nicht gut bestellt. Übrigens: Bei den "Gewerbetreibenden" ist kein Eintrag vorhanden. Woran könnte das liegen?
@Kreuzpeter: Du kritisierst mein Werk anhand äußerer Umstände, ohne eine Zeile gelesen zu haben, und wenn ein anderer das auch tut (zumal indirekt und womöglich unabsichtlich), scheinst du dich darüber zu freuen. Ist dir Walters Wort so viel Wert, dass du dich in deiner Auffassung über mein Werk - immer noch ohne gelesene Zeile - bestärkt fühlst? Oder täuscht der Eindruck? Auch Walter kann Missverständnissen erliegen. Ich werde nun versuchen, die missverständliche Sachlage erschöpfend darzustellen.
@kannnix18: Vielen Dank für deinen Beitrag. Er bietet uns beiden nämlich die Gelegenheit, einige Irrtümer zu beseitigen.
1. Mein Manuskript wurde von Thomas Kinback, immerhin Schiedsrichterobmann, Korrektur gelesen. Wenn er etwas "Verdächtiges" gelesen hätte, so hätte er mich bestimmt darauf aufmerksam gemacht.
2.
Sollte es wirklich Insiderurteile geben, die bewusst nicht veröffentlicht werden, wäre das ein riesiger Skandal. Peter Luczak hat mir vor einigen Monaten in einem Telefongespräch versichert, dass es keine solchen Insiderurteile gibt. Ich bin doch auch nicht so blöd und schreibe ein Buch über Streitfälle beim Skat, wenn ich nicht alle Entscheidungen des Deutschen Skatgerichts kenne. Etwas anderes gilt natürlich bei solchen Entscheidungen, die erst in einem nächsten Rutsch veröffentlicht werden sollen. Dass wir es hier mit einer solchen nicht zu tun haben, werde ich unten darlegen.
3. Kommen wir nun zu dem Fall, der die Gemüter erhitzt und mit dem der gute Ruf meines Buches steht oder fällt.
Zunächst einmal bitte ich darum, meine Beiträge genau zu lesen (der erste Satz von 3. war z. B. ironisch bzw. sarkastisch gemeint
). Ich gebe mir bei der Beantwortung von Regelfragen große Mühe, aber ich kann nicht bei jeder Frage einen ganz großen Bogen schlagen und eine Lehrstunde abhalten, so wie ich das jetzt tue.
a) Mein letzter Beitrag: In diesem schrieb ich Folgendes:
"Der Alleinspieler kann sich sogar in der Anzahl der abzugebenden Stiche irren und trotzdem sein Spiel gewinnen.
[Beispiel: Er sagt, er gewinne sein Spiel und gebe noch einen Stich ab, gibt aber in Wirklichkeit zwei Stiche ab, die allerdings nicht zum Spielgewinn der Gegenpartei reichen]."
Die erste Passage soll nur zeigen, dass es für den Alleinspieler vor Spielentscheidung möglich ist, trotz einer Spielabkürzung mit der Erklärung, bei welcher er sich in der Anzahl der abzugebenden Stiche irrt, sein Spiel zu gewinnen.
Unter welchen Umständen dies der Fall sein kann, zeigt erst das Beispiel: "Er sagt, er gewinne sein Spiel [...]"!
b) Deswegen haben wir beide Recht, Walter.
Du sagst: Wenn der Alleinspieler vor Spielentscheidung sein Spiel mit einer Erklärung abkürzt, in der er die Anzahl der noch abzugebenden Stiche beziffert, und diese Anzahl falsch ist, dann verliert der Alleinspieler sein Spiel gemäß 4.3.4 S. 1, S. 2, S. 3 ISkO in Verbindung mit 4.1.4 ISkO. Kein Einwand!
Ich sage, und diesmal noch deutlicher als im letzten Beitrag (siehe unter a)): Wenn der Alleinspieler vor Spielentscheidung sein Spiel mit einer Erklärung abkürzt, in der er die Anzahl der noch abzugebenden Stiche falsch beziffert, dann kann er sein Spiel trotzdem bzw. nur dann noch gewinnen, sofern seine Äußerung zusätzlich erkennen lässt, dass er sein Spiel gewinnt! Nach sorgfältigem Studium der veröffentlichten Entscheidungen bin ich zu der Auffassung gelangt, dass dieses Ergebnis nahezu zwingend ist:
(1) Entscheidungssammlung, 4.3.4 ISkO, Fall 4 (S. 162): Diese Entscheidungsbegründung legt nahe, dass der Alleinspieler die Anzahl der abzugebenden Stiche, wenn er sich denn dazu äußert, richtig angeben muss.
Allerdings äußert sich dieser Fall nicht zu dem elementaren Grundsatz bei Spielabkürzungen mit Erklärung.
(2) Zu diesem Grundsatz ein Zitat aus Streitfall 72:
"Nach Meinung des Internationalen Skatgerichts ist es bei abgekürzten Spielen nicht möglich, jede zutreffende oder nicht zutreffende Aussage im Wortlaut genau festzulegen, zumal die Aussagen regional unterschiedlich ausgelegt werden. Es ist nach den Skatregeln absolut ausreichend, wenn der Alleinspieler eine Erklärung abgibt, aus der zu entnehmen ist, dass er sein Spiel gewinnt."
http://dskv.de/upload_user/skatgericht/Streitfall/sf00072.php
Dieser Streitfall stammt übrigens aus dem März 2001, ein paar Jahre nach der großen Fusion. In die gleiche Kerbe schlägt auch die Entscheidungssammlung, 4.3.4 ISkO, Fall 8 (S. 164).
(3) Demnach genügt es also, wenn die Erklärung des Alleinspielers bei der Spielabkürzung erkennen lässt, dass er sein Spiel gewinnt. Wenn diese Voraussetzung (von mir als "Gewinnäußerung" bezeichnet) vorliegt, kann es nicht mehr darauf ankommen, wie viele Stiche der Alleinspieler noch abgibt. Der Alleinspieler muss bei Spielabkürzungen mit Erklärungen nur erkennen lassen, dass er nicht alle weiteren Stiche macht (ständige Rechtsprechung des Deutschen Skatgerichts), und diese Bedingung erfüllt er mit der "Gewinnäußerung".
(4) Walter, du hast natürlich immer noch Recht mit der Aussage "Jede abkürzende Erklärung muss zutreffend sein". Mit einer "Gewinnäußerung" - und nur mit dieser ist mein letztes Posting zu lesen - hat der Alleinspieler eine zutreffende Erklärung abgegeben, so dass ein Irrtum in der Anzahl der abzugebenden Stiche keine Folgen mehr hat (es sei denn natürlich, der Alleinspieler verliert aufgrund des/der zusätzlichen Stichs/Stiche augenmäßig sein Spiel).
Die "Gewinnäußerung" fehlt aber gerade in deinem Kirchheim-Beispiel! Eigentlich sagst du es sogar selbst, dass mit einer "Gewinnäußerung" der Spielverlust hätte abgewendet werden können: "Bei einer anderen Erklärung ( z.B. :Ihr raus 1 oder: Ihr könnt nicht mehr gewinnen ....o ä. ) wäre nichts passiert."
(5)
Wo wir schon beim Thema sind: Etwas anderes kann nur in dem (unwahrscheinlichen) Fall gelten, in dem der Alleinspieler eine "Gewinnäußerung" macht, dabei sagt, er gebe keinen Stich mehr ab, und dann doch noch einen Stich abgibt! Hier greift 4.3.4 S. 1 ISkO in seiner bekannten Weise ein: Gibt der Alleinspieler bei der Spielabkürzung eine Erklärung ab, die besagt, dass er alle weiteren Stiche macht, so muss er sich so behandeln lassen, als hätte er im Sinne von 4.3.4 S. 1 ISkO keine Erklärung abgegeben (denn wer keine Erklärung abgibt, zeigt an, dass er alle weiteren Stiche macht).
Das heißt: Wer alle Stiche machen will, muss auch alle Stiche machen und kann sich nicht hinter einer "Gewinnäußerung" verstecken. Ein Irrtum bei der Spielabkürzung von 0 auf 1 vor Spielentscheidung lässt den Alleinspieler nämlich immer sein Spiel verlieren. Daraus folgt aber noch lange nicht, dass der Irrtum von x > 0 auf 1 + x immer dazu führt, dass die abgegebene Erklärung unzutreffend ist (s. o.).
(6) Zum Schluss noch zwei Bitten an dich, Walter:
(a) Die hier erörterte Materie ist (zumindest in ihren Einzelheiten) sehr komplex, und das weißt du auch. Deswegen wäre es schön, wenn du nächstes Mal nicht den Eindruck erwecktest, als hätte ich einen schwerwiegenden Fehler begangen, der für "Skat: Streitfälle vor Gericht" repräsentativ sei.
(b) Solltest du Zeit und den Nerv dazu haben, wäre ich dir sehr dankbar für die Zusendung aller Insiderentscheidungen (damit meine ich natürlich nicht die noch nicht veröffentlichten Entscheidungen, die bald veröffentlicht werden sollen - aber von denen nehme ich auch gerne alle, die ich kriegen kann). Jetzt bin ich nämlich sehr gespannt, ob es wirklich Insiderentscheidungen gibt. Dass es sie gibt, halte ich inzwischen eher für unwahrscheinlich.
@Alle:
Ihr müsst nun selbst entscheiden, ob meine Argumentation gelungen und lückenlos ist. Ich gebe zu: Es gibt keine (veröffentlichte) Entscheidung des Deutschen Skatgerichts, in welcher der Alleinspieler sein Spiel noch gewinnt, bei dem er bei der Spielabkürzung vor Spielentscheidung "Ich gewinne mein Spiel und ihr kriegt noch einen Stich" sagt und dann aber noch zwei Stiche abgibt.
Demgegenüber gibt es aber auch keine Entscheidung, die besagt, dass in genau diesem Fall ("Gewinnäußerung" + Irrtum von 1 auf 2) der Alleinspieler sein Spiel verliert. Wer mir eine solche Entscheidung zeigt, belehrt mich selbstverständlich eines Besseren. Dann trifft mich aber keine Schuld, wenn das Deutsche Skatgericht jegliche Kooperation hinsichtlich meines Werkes ablehnt und mir weismacht, es gäbe keine (prinzipiell) unveröffentlichten (Insider-)Entscheidungen. Selbst wenn es eine gegenläufige Entscheidung gibt, so sei daran erinnert: In der (Skat-)Rechtswissenschaft gibt kein Richtig und Falsch, sondern nur vertretbar und unvertretbar. Sollte es zwei vertretbare Lösungen geben und ich entscheide mich nicht für diejenige, die das Deutsche Skatgericht wählt, so habe ich überhaupt nichts falsch gemacht.
Wenn ihr es bis hierhin geschafft habt, können wir hoffentlich wieder zu einer sachlicheren Betrachtungsweise hinsichtlich "Skat: Streitfälle vor Gericht" zurückkehren. Für konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge bin ich immer dankbar, aber bevor man mich "anklagt", sollte man immer erst meine Version hören. Ich bin genauso wenig fehlerfrei wie meine Arbeiten, aber ich tue alles dafür, um bei meinen Arbeiten die Anzahl der Fehler so gering wie möglich zu halten - damit ihr mehr von dieser Arbeit habt.