Moderator: Taronga
John hat geschrieben:man nehme Eric's Ausführungen 1 bis 3 und - falls man sich ihnen anschließt (was ich außer bei 1. vorbehaltlos tue) - ziehe daraus Rückschlüsse über Fairness und Inhalt dieser in den Skatregeln und den verpflichtenden Entscheidungsgrundlagen.
Eric hat geschrieben:( Ich würde mir aber versuchen , das Gesicht des AS zu merken, falls wir mal zusammentreffen ).
dieser nachsatz stellt in meinen augen die vermeintliche fairness infrage. differenzierung (entscheidung pro alleinspieler, aber mit "magenschmerzen") ist ja an sich schön und gut, aber es hat nichts mit fairness zu tun, später einem alleinspieler probleme bereiten zu wollen oder dergleichen, nur weil der zuvor einen ihm zustehenden spielgewinn eingefordert hat
Scarona hat geschrieben:dass hier anhand von 4.2.9 beide entscheidungen möglich sind, bestreitet doch niemand. aber sobald es zu einem fall eine skatgerichtsentscheidung gibt, ist jede anders lautende schiedsrichterentscheidung bei gleichartigen fällen ein fehlurteil.
bislang lese ich hier nur, dass eine ahndung nach 4.2.9 übertrieben sei etc., doch ich habe hier noch kein argument dafür gelesen, warum die aussage "schach" nicht geeignet sein soll, den spielverlauf zu beeinträchtigen.
mr.kite hat geschrieben:"Schach bieten" ist ein Ausdruck unmittelbarer Bedrohung. Und ein GS kann gut verstehen, dass ein König in Verbindung mit "Schach" bedeutet, dass die GP bereits genügend Augen eingefahren hat, dass der König eine unmittelbare Gefahr darstellt, also zwischen 56-59. Dieses Wissen kann schon das Spiel beeinflussen.
Taronga hat geschrieben:Ich hatte geschrieben, dass ich hier keine Äußerung sehe, die geeignet ist, den Spielverlauf zu beeinträchtigen. Warum? Weil ich einfach nicht erkennen kann, wie diese Äußerung den Spielverlauf überhaupt beeinträchtigen soll.
Vielleicht kann mir einer der Befürworter der Anwendbarkeit des 4.2.9 erklären, wie der Spielverlauf in diesem Fall hier durch die Äußerung "Schach" konkret beeinträchtigt werden könnte.
LG
Taronga
sei unbekannt oder eine Erkenntnis, die neu sei. Natürlich kann ich nicht für andere sprechen und will es auch nicht, mir jedenfalls war und ist das absolut klar.für einen verstoß gegen 4.2.9 isko braucht man keine konkrete eignung der äußerung oder geste, den spielverlauf zu beeinträchtigen, es reicht eine generelle eignung.
. Wiederum absolut richtig und zutreffend. Bezüglich des Irrglaubens gilt das Gleiche, was ich oben ausgeführt habe......oder nur unverfängliches von sich zu geben.
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