Vorgestern hat ein renommierter Schiedsrichter (naja, renommiert eher als Funktionär) eine Entscheidung getroffen, die ich nicht glauben kann:
Die Reizung ist beendet, der Spieler nimmt den Skat auf. Überrascht zeigt er den Gegnern, dass dieser aus 2 Buben bestand, und legt diese beiden Karten offen auf den Tisch. Danach drückt er 2 (natürlich andere) Karten und sagt einen Grand an.
Nun reklamiert einer der Gegner Spielverlust mit dem Argument, nach den Regeln müsse man bei Ansage eines Spieles 10 Handkarten haben. Der gerufene Schiedsrichter gibt dem Recht.
Sollte dies wirklich richtig sein? Was ist, wenn ich einen Grand-Ouvert spiele, und lege alle meine 10 Karten auf den Tisch und taufe dann "Grand-Ouvert"? Habe ich dann auch verloren, weil ich 0 Handkarten habe statt der vorgeschrieben 10? Ist das im Sinne des Skatspiels?
Nein, ich glaube eher, dass _offen_ auf dem Tisch liegende Karten zu den Handkarten zählen, denn der AS kann straffrei beliebig viele Karten zeigen. Dadurch geht er ja dieser Karten nicht verlustig!
Was meint ihr?
Übrigens hat der betroffene Spieler sich gar nicht groß aufgeregt. Ich hätte - glaube ich - sowohl dem Gegner als auch dem Schiedsrichter ewige Rache geschworen. Aber zum Glück habe ich den Vorfall nur vom Nebentisch beobachtet.
Olleicke, an eurer Meinung interessiert