Fehlentscheidung?

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Fehlentscheidung?

Beitragvon Olleicke » 20. Feb 2006 15:51

Vorgestern hat ein renommierter Schiedsrichter (naja, renommiert eher als Funktionär) eine Entscheidung getroffen, die ich nicht glauben kann:

Die Reizung ist beendet, der Spieler nimmt den Skat auf. Überrascht zeigt er den Gegnern, dass dieser aus 2 Buben bestand, und legt diese beiden Karten offen auf den Tisch. Danach drückt er 2 (natürlich andere) Karten und sagt einen Grand an.

Nun reklamiert einer der Gegner Spielverlust mit dem Argument, nach den Regeln müsse man bei Ansage eines Spieles 10 Handkarten haben. Der gerufene Schiedsrichter gibt dem Recht.

Sollte dies wirklich richtig sein? Was ist, wenn ich einen Grand-Ouvert spiele, und lege alle meine 10 Karten auf den Tisch und taufe dann "Grand-Ouvert"? Habe ich dann auch verloren, weil ich 0 Handkarten habe statt der vorgeschrieben 10? Ist das im Sinne des Skatspiels?

Nein, ich glaube eher, dass _offen_ auf dem Tisch liegende Karten zu den Handkarten zählen, denn der AS kann straffrei beliebig viele Karten zeigen. Dadurch geht er ja dieser Karten nicht verlustig!

Was meint ihr?

Übrigens hat der betroffene Spieler sich gar nicht groß aufgeregt. Ich hätte - glaube ich - sowohl dem Gegner als auch dem Schiedsrichter ewige Rache geschworen. Aber zum Glück habe ich den Vorfall nur vom Nebentisch beobachtet.

Olleicke, an eurer Meinung interessiert
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Beitragvon todo » 20. Feb 2006 17:34

Der Schilderung Deines Streitfalles am Nebentisch entnehme ich, daß der Alleinspieler sämtliche 10 Karten in Händen hielt, als er taufte.

Das Skatgericht hat entschieden, daß auch eine ausgespielte Karte (also eine Karte, die bereits offen auf dem Tisch liegt) als Handkarte gilt, wenn Spieltaufe und Ausspiel in einem Zug erfolgen.

Bei einem Null ouvert ("auch mit 12 Karten gewonnen") liegt die Sache lt. Skatgericht ähnlich. Auch hier führt eine Spielansage mit 12 aufgelegten Handkarten nicht zum Spielverlust. --

Ich persönlich halte die Entscheidung für eine Fehlentscheidung.
Möglicherweise fehlen mir aber wichtige Details.
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Der Passus in den Skatregeln meint Fälle, in denen zB drei Skatkarten zur Seite gelegt (abgesondert) werden, während mit 9 Karten in der Hand die Spielansage erfolgt. Dies führt zwingend zum Verlust, weil Manipulationen sehr wohl möglich sind und den Mitspielern nicht zugemutet werden kann, quasi mit Argusaugen den vermeintlichen Skat zu "bewachen". Niemand könnte ich einem solchen Fall sagen, welche der 3 Karten zum Skat gehört (gehören soll) und welche Karte denn im Spiel verbleiben soll.
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Beitragvon Olleicke » 20. Feb 2006 17:54

Nee, im aktuellen Fall am Nebentisch hielt der AS 8 Karten in der Hand, 2 lagen offen auf dem Tisch (das waren die beiden Buben, die er im Skat gefunden hat) und 2 verdeckt (das waren die beiden gedrückten). Ein Ausspiel war noch nicht erfolgt.

Sorry für die ungenaue Schilderung.

Gruß
Olleicke
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ausgespielte oder aufgelegte Karte

Beitragvon todo » 20. Mai 2006 12:49

Auf dem Schiri-Lehrgang Anfang Mai habe ich den Streitfall dem Lehrgangsleiter vorgetragen. Er meinte, er würde hier noch zugunsten des Alleinspielers entscheiden wollen. Ihm käme die Regelauslegung zu hart vor (die 2 aufgelegten Handkarten und die 2 verdeckten Skatkarten seien ja räumlich getrennt).

Hier müsse man eine Entscheidung des Skatgerichtes abwarten, sagte er noch.
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Es bleibt eine Unsitte; eine Abweichung vom regelkonformen Spielen. Klar verstehe ich die Vorfreude und die daraus folgende Unachtsamkeit. Es bleibt jedoch das Gegenargument, daß dem AS alle Zeit der Welt verblieb, die 2 offen liegenden Buben in seine Handkarte herein zu nehmen.

"Eine Spielansage mit mehr oder weniger als zehn Handkarten bedeutet (...) Spielverlust in der Stufe einfach (...) Eine vor der Spielansage ausgespielte Karte gilt noch als Handkarte (...)" [Hervorhebung durch mich --t.]

Formal hatte der Skat-Schiedsrichter also recht.

Als Gegenspieler hätte ich das übereifrige Handeln vom AS vielleicht toleriert. Ein freundschaftlicher Hinweis, doch bitte sauber zu spielen, hätte sicher gereicht.

--todo.
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