Ansage Grand-Hand

Fragen zur ISkO

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Ansage Grand-Hand

Beitragvon Skatfuchs » 18. Feb 2006 13:10

Hallo,

in der "FP" vom 17.2.06 stand folgende Regelanfrage:
VH hat einen sicheren Grand-Hand mit folgendem Blatt:
krbu pibu hebu kras kr10 kr09 heas he10 heda kaas
Nachdem die beiden GS nicht anreizten, sagt VH "18". MH antwortete: "Nein, ich habe nichts". HH blieb stumm.
So sagte VH Grand-hand an und spielte hebu aus.
Darauf monierte HH und sagte: "Ich habe nicht gereizt, somit ist das Spiel ungültig". Der daraufhin gerufene Scheidsrichter entschied, dass VH vom Reizen auszuschließen ist und da die beiden anderen Spieler nichts hatten, wurde das Spiel eingepasst.
War seine Entscheidung richtig und wie hättet ihr entschieden?


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Beitragvon Skymaster » 18. Feb 2006 13:31

Es kommt verhältnismäßig oft vor, dass ein Spieler in Vorhand, wenn er einen
Grand-Hand hat, das Spiel ansagt und sofort ausspielt. Ein Grand-Hand hat mindestens
einen Spielwert von 72, hier sogar von 96. Erfahrungsgemäß kommt es
ganz selten vor, dass zwei Spieler bis zu diesem Wert reizen.
3.3.1 – 3
Deshalb kann man es schon verstehen, wenn Vorhand glaubt, mit ihrem Spielwert
unangefochten Alleinspieler werden zu können und zum ersten Stich ausspielt.
Aus diesem Grund hat das Deutsche Skatgericht entschieden, dass in solchen
Fällen die Ansage von Vorhand nicht gilt, die bereits ausgespielte Karte zurückzunehmen
und das Reizen in der üblichen Weise vorzunehmen ist. Vor-hand
ist aber verpflichtet, ohne Rücksicht auf die Reizhöhe von Mittelhand und Hinterhand
bis zum Spielwert des von ihr angesagten Grand-Hand zu halten. Der Spieler,
der zuletzt den höchsten Reizwert geboten oder gehalten hat, wird Alleinspieler
(ISkO 3.3.5). Wird Vorhand Alleinspieler, so muss sie den bereits angesagten
Grand-Hand spielen.
Zähl' Trumpf und Augen allemal, so hast du nie die "Qual der Wahl", ob Abzuwerfen oder Stechen, und must für's Spiel nicht auch noch blechen!
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Beitragvon Skatfuchs » 19. Feb 2006 12:06

Hallo,

die Entscheidung des Schiedsrichters war ein krasse Fehlentscheidung! HH hätte bestenfalls sein Recht auf Reizen beanspruchen können, womit VH seinen Buben hätte zurücknehmen müssen. Er wäre nur an sein Reizgebot- wie es schon Skymaster sagte- gebunden gewesen.
Ausschluss vom Reizen war genau so falsch, wie das Einpassen des Spieles!

Begründung: Ohne Reizgebot war die Spielansage von VH lediglich zunächst ungültig, nicht aber strafbar. Jede andere Regelauslegung hätte nur die gelegentliche Praxis gefördert, mit fadenscheinigem Recht ein gutes Spiel kaputtmachen zu wollen.

Viele Grüße

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Beitragvon Olleicke » 20. Feb 2006 15:39

Leute, die versuchen, anderen auf diese Weise ihr Spiel wegzunehmen gehören ausgeschlossen; sie schaden dem Skatspiel.

Schiedsrichter, mit denen man so etwas machen kann, disqualifizieren sich am nesten selbst! Gegenüber so jemandem kann ich jedenfalls keinen Respekt empfinden.

Pfui Deibel diesem GS und seinem Komplizen, dem "Schiedsrichter"!

Olleicke,
empört
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