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Benimmregeln im Regelforum

BeitragVerfasst: 5. Sep 2011 13:30
von mr.kite
§ 1 Ziele der Regelungen sind:

1. Die Steigerung des Quotienten (Qualitativ hochwertige Beiträge)/(Gesamtbeiträge)
2. Die Verbreiterung der Diskutantenbasis
3. Die Vermeidung des Eindrucks, hier würden persönliche Animositäten auf dem Rücken von Sachthemen und Fragestellern ausgetragen
4. Die Verbesserung der Übersichtlichkeit insbesondere bei komplexeren Themen


§ 2 Themenerstellung

Der Themenersteller hat in seinem Eröffungspost vor oder nach Vorstellung des Sachverhalt oder einer allgemeinen Regelfrage eine oder mehrere Fragen zu stellen. Es ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Moderatoren NICHT gestattet, Themen aus geschlossenen Strängen erneut zur Diskussion zu stellen.

Beispiele:

"Wie würdet Ihr als Schiedrichter handeln?"
"Hat der AS sein Spiel gewonnen?"
"Was kann der AS nun verlangen?"



§ 3 Erstellung von Antworten

Antworten dürfen nur exakt die Themenfrage beantworten. Eine Abwandlung oder Verallgemeinerung der Frage ist nur in Absprache mit dem Themenersteller oder ausnahmsweise mit den Moderatoren zulässig.

offizielle Auslegungsregel: § 3 ist immer in Zusammenhang mit § 6 zu lesen("besteht die Möglichkeit, dass..."). Niemand muss Angst haben, dass seine Antwort die womöglich in irgendeiner Art und Weise als nicht 1000%ig zur Frage gehörig empfunden werden könnte sofort mit dem Stahlbesen weggekehrt wird. Vielmehr dient § 3 dazu, im Falle einer ausufernden Diskussion, in der mehrere Themen gleichzeitig und über Kreuz geführt werden eine Handhabung zu finden, derartiges rechtzeitig zu entwirren und auch die Fragesteller zu schützen. Dazu gibt es mannigfaltige Möglichkeiten wie der Teilung eines Strangs bis hin zu einer Erweiterung der Fragestellung.



§ 3a Erstellen von Beiträgen in geschlossenen Strängen

Will ein Teilnehmer Stellung nehmen zu einem Thema, das aufgrund ausufernder Beiträge geschlossen wurde kann er die Moderatoren zur Wiedereröffnung des Stranges auffordern. Die Moderatoren können dies ablehnen, wenn der zu erwartende Beitrag unsachlich sein könnte.

Anmerkung: Eine Ablehnung eines neuen Beitrages wird es nie geben, solange höflich gefragt wird. Im Gegenteil werden die Moderatoren versuchen, entsprechende Stränge zu entschlacken, dass der neue Beitrag besser zur Geltung kommen kann.


§ 4 Formanforderungen an Antworten

Jeder Teilnehmer an Diskussionen ist gehalten, seine Antworten möglichst kurz und übersichtlich zu gestalten. Zur Übersichtlichkeit trägt korrekte Zitierweise, Rechtschreibung, einfacher Satzbau, farbliche Hervorhebung sowie Fett- und Kursivschrift bei.


§ 5 Editierung von Beiträgen
Teilnehmer sind grundsätzlich berechtigt, Ihre eigenen Beiträge zu editieren. Gründe hierfür können die Steigerung der Übersichtlichkeit, die Zusammenfassung mehrerer Beiträge oder auch die Korrektur von inhaltlichen oder grammatischen Fehlern sein. Der Editierende hat seine Änderungen kurz zu erläutern,

Beispiele:

Edit: Rechtschreibfehler vom Verfasser ausgebessert
Edit: Beitrag wegen inhaltlicher Schwächen am DD:MM:JJ überarbeitet
Edit: Beitrag am DD:MM:JJ ergänzt



§ 6 Folgen bei Zuwiderhandlung
Der Verfasser eines Beitrages, der den Bestimmungen der §§ 2-5 zuwider handelt, wird von den Moderatoren um eine Stellungnahme gebeten. Ist die Stellungnahme unzureichend oder besteht durch den verfassten Beitrag eine akute Gefahr der Gefährdung der in § 1 genannten Ziele besteht die Möglichkeit der Editierung oder Löschung von Beiträgen sowie die Schließung oder Teilung einzelner Stränge durch die Moderatoren und Administratoren. Bei vorsätzlichen Verstößen kommt überdies eine zeitweilige oder andauernde Sperrung von Teilnehmern in Betracht.


§ 7 Änderung von Benimmregeln
Die Benimmregeln können seitens der Moderatoren oder Administratoren jederzeit und auch rückwirkend angepasst werden.


§ 8 Allgemeine Forumsregeln
Die hier einsehbaren allgemeinen Forumsregeln bleiben unberührt.

BeitragVerfasst: 5. Sep 2011 13:38
von mr.kite
Anregungen zur Verbesserung der oben aufgeführten Regeln nehme ich jederzeit gerne entgegen!

BeitragVerfasst: 5. Sep 2011 13:43
von John
Hallo MrKite, sehr begrüßenswert!

Lediglich in einem Punkt sehe ich eine gewisse "Übertreibung"

§ 3 Erstellung von Antworten

Antworten dürfen nur exakt die Themenfrage beantworten. Eine Abwandlung oder Verallgemeinerung der Frage ist nur in Absprache mit dem Themenersteller oder ausnahmsweise mit den Moderatoren zulässig.


Beispiel: Wenn es in der Ausgangsfrage darum geht, ob einer, der ein offenes Spiel aufdeckt ohne Spielansage, noch den Skat umtauschen kann oder nicht und man äußert hierzu eine Meinung, dann kann sehr wohl zu dieser Meinung gehören, dass er es nach einem Ausspiel nicht mehr kann.
Auch die Begründung gehört zur Meinungsäußerung. Und auch zum Fall! Denn hinter dem Fall steckt ja eine Situation und da muss die Frage, ab wann die Erlaubnis, umdrücken zu dürfen, ggf. endet, in diesem Zusammenhang diskutierbar sein. Man stelle sich nur mal vor, jemand liest in diesem Forum, ändert beim nächsten Mal nach dem Ausspielen der GP noch seine Drückung (weil er ja noch nicht angesagt hat) und beruft sich auf die Diskussion hier.

Ich verstehe den Sinn, es soll vor "Verwässerung" geschützt werden, aber ich bin der Meinung, eine solche Ausweitung ist keine Verwässerung.

Und zu verlangen, dass man vor einem Beitrag erst eine Genehmigung einhandelt, ob man noch im Rahmen des § 3 liegt, geht wohl zu weit.

BeitragVerfasst: 5. Sep 2011 14:00
von mr.kite
John hat geschrieben:Beispiel: Wenn es in der Ausgangsfrage darum geht, ob einer, der ein offenes Spiel aufdeckt ohne Spielansage, noch den Skat umtauschen kann oder nicht und man äußert hierzu eine Meinung, dann kann sehr wohl zu dieser Meinung gehören, dass er es nach einem Ausspiel nicht mehr kann.
Auch die Begründung gehört zur Meinungsäußerung. Und auch zum Fall! Denn hinter dem Fall steckt ja eine Situation und da muss die Frage, ab wann die Erlaubnis, umdrücken zu dürfen, ggf. endet, in diesem Zusammenhang diskutierbar sein. Man stelle sich nur mal vor, jemand liest in diesem Forum, ändert beim nächsten Mal nach dem Ausspielen der GP noch seine Drückung (weil er ja noch nicht angesagt hat) und beruft sich auf die Diskussion hier.

Es ist jederzeit erlaubt, Begründungen zu verfassen. Enthalten diese zwingend die Besprechung von Parallelfällen/Urteilen dann ist das halt so und gehört da auch rein. In Deinem Beispiel ist das aber anders. Dort lautet die Ausgangsfrage (verkürzt): "Darf der AS umdrücken?". Da steht im SV, dass nicht ausgespielt wurde. Der Fall ist einfach lösbar, da gibt es kein Vertun. In DIESEM FALL darf er. Interessiert Dich eine darüberhinausgehende Frage und willst Du nicht erst um Erlaubnis fragen schlage ich folgendes vor: Du erstellst einen neuen Strang mit einem neuen Sachverhalt und neuer Themenfrage. Diesen kannst Du gerne in einem 1-2 zeiligen Beitrag im Ausgangsstrang ankündigen und verlinken.

BeitragVerfasst: 5. Sep 2011 14:11
von John
ok, ok! Klingt praktikabel!

BeitragVerfasst: 5. Sep 2011 14:24
von mr.kite
Probleme zu § 3:

Einige empfanden § 3 als zu hart und einschränkend. Ich habe ihn nun offiziell erläutert. Sollte die Erläuterung zufriedenstelend sein, bitte ich etwaige Beiträge wieder zu löschen, andernfalls die Kritik weiter zu konkretisieren.

BeitragVerfasst: 5. Sep 2011 15:17
von Chevalier
Die Regeln gefallen mir sehr gut :D

BeitragVerfasst: 5. Sep 2011 16:05
von mr.kite
"§ 3a Erstellen von Beiträgen in geschlossenen Strängen "

neu eingefügt

BeitragVerfasst: 14. Sep 2011 13:25
von Skatschiri
Neu eingefügt:

§ 9 Besondere Regelungen

John darf in Beiträgen überhaupt nicht erwähnt werden und das ISkG darf nur in von Moderatoren ausgewählten Threads kritisiert werden.

BeitragVerfasst: 14. Sep 2011 13:49
von John
§ 9 b: sollte John trotzdem erwähnt werden, bzw. das ISKG trotzdem ohne vorherige Erlaubnis kritisiert werden, so ist es John erlaubt, sich selbst gegen eine in der Erwähnung vorhandene Kritik zu wehren. Es ist ihm auch gestattet, Entscheidungen, Begründungen und sonstige Maßnahmen des ISKG zu verteidigen.

BeitragVerfasst: 14. Sep 2011 14:29
von ThomAss
Nach den letzten beiden Beiträgen von John und Skatschiri wissen wir wenigstens, warum wir in diesem Forum überhaupt Benimmregeln brauchen, wie im Kindergarten... :? Kaum zu glauben, wenn man weiß, dass beide eigentlich schon Jahrzehnte lang aus diesem heraus sind...

Es nervt nur noch!!!

BeitragVerfasst: 14. Sep 2011 23:43
von John
Wie lange Skatschiri heraus ist, weiß ich nicht, bei mir sind es jedenfalls Jahrzehnte. Und ich erinnere mich, bzw. merke noch heute bei Kids, dass es bei jedem Streit losgeht mit: "Aber der :arrow: hat angefangen!" Immerhin machen wir das nicht, sondern bemühen uns unter "Anleitung" der Moderatoren, etwas aufeinander zuzugehen. Glaub ich jedenfalls!