Ja Ast, das ist ein Problem.
Die Entscheidungen des ISkG genießen in etwa den gleichen Stellenwert wie die Bestimmungen der Skatordnung.
Wenn der Schiri eine Entscheidung des ISkG kennt, die auf seinen aktuellen Fall zutrifft, dann muss er sie bei seiner Entscheidung berücksichtigen, d.h. anwenden.
Kennt er sie nicht (man kann nicht alles wissen), dann muss er nach der Skatordnung und seinem gesunden Verstand entscheiden...
In der dienstlichen Beurteilung eines Polizeibeamten (soll aus den 60er Jahren stammen) soll einmal zu lesen gewesen sein "Seine Rechtsunkenntnis kam ihm bei der praktischen Erledigung seiner Arbeit sehr zugute".
Allein daraus folgt, dass der Wunsch des Kommentators (gleiche Fälle werden stets gleich entschieden) ein Wunsch bleiben wird. Dazu bräuchten wir nämlich gleiche Schiedsrichter. Die (Aus-)Bildung der Schiris und die Aufforderung an dieselben, sich bei der Entscheidungen des ISkG ständig auf dem Laufenden zu halten, soll dazu beitragen, dass man diesem Ideal möglichst nahe kommt.
Die Vielzahl von Entscheidungen macht dieses Unterfangen zunehmend schwieriger.
In einem anderen Forum habe ich geschrieben, dass es vielleicht an der Zeit wäre, die Skatordnung strukturell neu aufzubauen, und dabei die Entscheidungen des ISkG zu berücksichtigen. Durch Straffung, Logik im Aufbau und Präzision in der Formulierung könnte vieles vereinfacht werden = Leichter zu verstehen für alle Skatfreunde, und leichter anzuwenden für die Schiris.