von mr.kite » 21. Mai 2026 19:50
Ich sah das wie Skatfuchs und entschied, das Spiel verloren zu werten. Das Skatgericht sieht das nun anders:
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I. Sachverhalt:
Gespielt wurde eine Liste mit 3 Spielern. Nach Abschluss der Liste wurde festgestellt, dass Spieler 2 in Spiel 33 ein Herz ohne 5 gespielt hatte. Auf Liste 1 war das Spiel gewonnen eingetragen, auf Liste 2 als verloren. Spieler 1 behauptet, dass das Spiel verloren war, Spieler 2 und 3 behaupten, das Spiel sei gewonnen. Die Schiedsrichterentscheidung lautet, dass das Spiel als verloren zu werten ist. Begründung: Der Sachverhalt ist nicht mehr feststellbar, und im Zweifel ist das niedrigere Ergebnis zu Grunde zu legen. Spieler 2 ist nicht einverstanden und protestiert.
II. Entscheidung:
Das Spiel ist als eingepasst zu werten.
III. Gründe:
Wenn in Liste A und B unterschiedliche Wertungen (gewonnen / verloren) vorhanden sind und das richtige Ergebnis trotz eingehender Befragung durch einen Schiedsrichter nicht geklärt werden kann, so ist das Spiel als eingepasst zu werten. Die Regelung, stets das niedrigere Ergebnis zu werten, kommt nur bei gleicher Wertung (siehe oben) in Betracht (beispielsweise Liste A: Kreuz mit einem gewonnen, Liste B: Kreuz mit einem Schneider gewonnen, Ergebnis: Liste B wird gewertet; oder Liste A: Pik mit 3 verloren, Liste B: Herz mit 3 verloren, Ergebnis: Liste A wird gewertet).
Zu Lasten von Spieler 3 muss man leider auch berücksichtigen, dass entsprechend Skatwettspielordnung 6.2.1 alle Mitspieler für die Führung der Liste, die während der gesamten Spielzeit einsehbar sein muss, verantwortlich bleiben. Sie haben die Eintragungen laufend zu prüfen. Dem ist Spieler 3 bezüglich des Spiels 33 nicht zeitnah gerecht geworden.
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Was haltet Ihr von der Entscheidung?
Ritter des Ordens der unsichtbaren Hand