von ThomAss » 30. Sep 2020 19:21
Im Grunde ist es so, wie ihr es auch schon geschrieben habt, jederzeit von jedem Mitspieler kann der Reizwert in Erfahrung gebracht werden, da diese Frage für mich neu war, hätte ich gewettet, dass das Skatgericht dies als spielbeeinflussende Äußerung und damit als Kartenverrat ansieht. Es tut es zu meinem Erstaunen allerdings nicht:
Unser Zeichen:
SkGE 174-2020
Ihre Anfrage:
Wie lange darf die Gegenpartei fragen, wie weit gereizt wurde?
Wie wird wie folgt beantwortet:
Auf Nachfrage muss jederzeit über die zuletzt tatsächlich genannten Reizwerte Auskunft gegeben werden. Notfalls noch nach Spielende (es könnte ja sein, dass der Alleinspieler auf Grund des Reizwertes eine Gewinnstufe erreichen musste).
Ebenso muss auf Nachfrage jederzeit Auskunft gegeben werden, welches Spiel gerade durchgeführt wird.
In beiden Fällen ist es völlig gleichgültig, von welchem Spieler die Frage kommt und welcher Spieler die Frage beantwortet. Es liegt in solchen Fällen kein Kartenverrat vor. Aussagen, die beim Reizen und bei der Spielansage getroffen werden, können im Nachhinein keinen Kartenverrat begründen, wenn danach gefragt wird.
Anders ist es zu werten, wenn Aussagen zum Reizwert und zur Spielansage ohne Nachfrage geäußert werden. In diesem Fall liegt Kartenverrat vor, da mit diesem ungefragten Hinweis der Spielverlauf beeinträchtigt werden kann.
Es ist also nur nicht gestattet, Reizwerte ohne Nachfrage zu nennen, weil dadurch der Spielverlauf beeinträchtigt werden kann. Aber ist dies nicht auch bei der Rückfrage nach dem Reizwert der Fall? Oder anders gesagt braucht es nicht nur ein bisschen rethorisches Geschick, um eben mit der Rückfrage nach dem Reizwert den Spielverlauf zu beeinflussen?
In Extremsituationen meiner Meinung nach ganz bestimmt, folgender Fall A, der AS spielt nach Skateinsicht Karo, HH hatte 23 gereizt, nach ein paar Stichen hat die Gegenpartei 17 Augen liegen, in beispielweise Stich 5 spielt der Alleinspieler Pik Bube aus, MH führt den Kreuz Buben als letzten bei der Gegenpartei im spielbefindlichen Trumpf und fragt in die Runde, wie weit wurde eigentlich gereizt und legt dann wegen meiner auch demonstrativ Kreuz Bube?
Fall B, Mittelhand spielt am 4er Tisch Pik, MH muss 30 gegen Vorhand bieten um ans Spiel zu kommen, HH hatte kein Gebot mehr. Vorhand eröffnet Kreuz, MH nimmt mit dem Ass mit, HH bedient, im 2. Stich spielt MH Herz Bube HH übernimmt mit Pik Bube, Vorhand gibt einen niedrigeren Trumpf hinzu. Nun überlegt HH relativ lange was sie weiterspielen soll und fragt fragend in Richtung Partner was gereizt wurde, VH erwidert 27 (wahlweise könnte man auch 24 nehmen, um es noch deutlicher zu machen), MH, der AS, korrigiert und sagt 30 wurden gereizt, die VH nicht mehr gehalten habe, VH bestätigt das und entschuldigt sich für seinen Irrtum. HH spielt Karo (oder wahlweise Kreuz, wenn VH zuvor irrtümlich 24 äußerte) und das Spiel wird dadurch geschlagen.
Nach der aktuellen Rechtsprechung ist beides gestattet und folgenlos für die Gegenpartei, ich halte das für falsch. Ist es nicht auch Teil des Spieles aufmerksam und konzentriert zu sein? Und wer es eben nicht ist, hat halt Pech gehabt. Natürlich muss jedem Spieler vor Beginn eines Spieles oder wegen meiner vor Legen der ersten Karte zum 1. Stich eingeräumt werden, sich über die letzte Reizhöhe zu informieren, aber jederzeit von jedem Mitspieler, fragwürdig für mich.
Insbesondere die letzten beiden Sätze führen das Urteil für mich ad absurdum, klar ist, dass ohne Nachfrage das Spiel beeinflusst wird, aber ist es das nicht erst recht so, wenn konkret und gezielt danach (seinen Partner) gefragt wird.
Was meint ihr dazu? Müsste dies nicht reformiert werden?
MfG
ThomAss