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Schon kartenverrat?

BeitragVerfasst: 2. Sep 2019 08:18
von mannikr
Hi,

Mir ist folgendes schon öfters aufgefallen.
Ein Gegenspieler fragt mit folgenden Worten nach dem letzten Stich.

"Mit was hast du den mitgenommen, mit der Karte xy?"

In wie fern ist das Kartenverrat und der AS könnte auf Spielgewinn plädieren?
Immerhin kann man davon ausgehen, daß der Fragesteller die Karte xy nicht hat.

Re: Schon kartenverrat?

BeitragVerfasst: 2. Sep 2019 09:23
von John
Könnte man? Ja! Soll man? Nein!

Re: Schon kartenverrat?

BeitragVerfasst: 2. Sep 2019 13:58
von Skatfuchs
Hallo,

wenn sich der Spieler gemäß der ISKO auch noch den letzten Stich zeigen lassen könnte und die gesagte Karte der tatsächlich gelegten entspricht, so ist das niemals Kartenverrat.

Re: Schon kartenverrat?

BeitragVerfasst: 2. Sep 2019 14:07
von mannikr
@Fuchs

Jetzt hast nach dem As gefragt und bekommst den König gezeigt oder gesagt "mit dem König habe ich gestochen".

Daraus wird mein Partner doch immer schließen, daß ich nicht das As führe.

Re: Schon kartenverrat?

BeitragVerfasst: 2. Sep 2019 15:03
von John
§x.x.x. Will ein Spieler berechtigterweise den letzten Stich noch einmal einsehen, so sind hierfür einige Formalitäten zu beachten:

1. Er darf den Stich nicht selbst anfassen, dies ist nur dem rechtmäßigen Besitzer des Stiches, bzw. ggf. dessen Partner, erlaubt.

2. Er darf dabei keine Farbe oder Karte benennen; ansonsten ist das Spiel wegen Kartenverrat für die betreffende Partei verloren. Betrifft natürlich nur die GP.

3. Nimmt der Stichbesitzer auf Verlangen der GP mehr als 3 Karten auf, ist dies nur dann strafbar, wenn er die Stiche vorher nicht ordnungsgemäß abgelegt hat. Andernfalls hat er das Spiel nur dann verloren, wenn er selbst oder sein Partner den Stich berechtigt eingesehen hat.

usw. mit ca. 8 Unterartikeln sollte das machbar sein.

Re: Schon kartenverrat?

BeitragVerfasst: 2. Sep 2019 20:45
von marvin
Warum so polemisch? Die Frage von Manni ist doch berechtigt.

Klar könnte es sein, dass der Fragende völlig ohne Hintergedanken die Karte benannt hat, von der er ernsthaft glaubte, dass sie im Stich liegt. Aber selbst wenn er das so tat, die Karte sich dann aber doch nicht im Stich befindet, hat sein Mitspieler plötzlich eine Information, die er normalerweise nicht hätte: Dass nämlich diese Karte im Besitz des Alleinspielers (inkl. Skat) sein muss. Das wäre dann ein "fahrlässiger" Kartenverrat. Von der Möglichkeit, dass der Fragende dies bewusst getan hat, ganz abgesehen.

Dazu kommt, dass man es einfach bei der Frage belassen kann: "mit was hast du mitgenommen?" oder "kann ich den nochmal sehen?". Der Zusatz "..., mit xxx?" ist also für das erlaubte Ansinnen völlig unnötig - aber geeignet, Hinweise über die Kartenverteilung zu geben. Somit wäre 4.2.9 einschlägig. Als SR würde ich daher zugunsten des AS entscheiden - höchstens mit der Ausnahme, dass die benannte Karte tatsächlich im letzten Stich lag.

Re: Schon kartenverrat?

BeitragVerfasst: 2. Sep 2019 23:36
von mr.kite
marvin hat geschrieben:Warum so polemisch? Die Frage von Manni ist doch berechtigt.

Klar könnte es sein, dass der Fragende völlig ohne Hintergedanken die Karte benannt hat, von der er ernsthaft glaubte, dass sie im Stich liegt. Aber selbst wenn er das so tat, die Karte sich dann aber doch nicht im Stich befindet, hat sein Mitspieler plötzlich eine Information, die er normalerweise nicht hätte: Dass nämlich diese Karte im Besitz des Alleinspielers (inkl. Skat) sein muss. Das wäre dann ein "fahrlässiger" Kartenverrat. Von der Möglichkeit, dass der Fragende dies bewusst getan hat, ganz abgesehen.

Dazu kommt, dass man es einfach bei der Frage belassen kann: "mit was hast du mitgenommen?" oder "kann ich den nochmal sehen?". Der Zusatz "..., mit xxx?" ist also für das erlaubte Ansinnen völlig unnötig - aber geeignet, Hinweise über die Kartenverteilung zu geben. Somit wäre 4.2.9 einschlägig. Als SR würde ich daher zugunsten des AS entscheiden - höchstens mit der Ausnahme, dass die benannte Karte tatsächlich im letzten Stich lag.

Schön und klar argumentiert, ein wahrer Lesegenuss :top:

Re: Schon kartenverrat?

BeitragVerfasst: 3. Sep 2019 10:31
von John
Zugegeben, ein wahrer Lesegenuss!

Noch etwas gebe ich zu: Ich selbst habe mir bei der Bitte, den letzten Stich noch einmal sehen zu dürfen, genau die Frage von Manni überlegt: "war das die Ass?" zum Beispiel. Und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass die Wahrscheinlichkeit eines "fahrlässigen" Kartenverrates relativ groß ist. Bei einer Diskussion vor einer Schiriprüfung ist in dem Zusammenhang auch die Frage aufgetaucht, ob es überhaupt zulässig sei, auf Verlangen des Berechtigten in HH einen Stich komplett aufzudecken, wenn man selbst und VH nicht mehr zur Einsichtnahme berechtigt ist.

Eigentlich wundert es mich bei diesen Erkenntnissen, dass ich es in jahrzehntelanger Praxis erst einmal erlebt habe, dass zum Thema "Verfahrensweise bei Einsichtnahme in einen abgelegten Stich" überhaupt eine Schiri-Entscheidung ergehen musste.

Hoffentlich bleibt das so!!!!!!!! Für den Fall, dass diesem Wunsch nicht entsprochen werden kann, habe ich halt mal auf die Schnelle was mit x.x.x. konstruiert. Ironisch!

So etwas brauchen wir wirklich nicht! Hoffentlich!

Re: Schon kartenverrat?

BeitragVerfasst: 4. Sep 2019 08:46
von mannikr
Ich denke auch, wenn ein SR es entscheiden muss, wäre es analog zu behandeln, wenn MH VH 18 gereizt hat, VH gepasst hat und HH dann sagt "Mehr habe ich auch nicht".
Hierzu gab es ja auch schon mal ein entsprechendes Urteil, das dies als KV zu behandeln ist.

Re: Schon kartenverrat?

BeitragVerfasst: 6. Sep 2019 19:31
von Eric
mannikr hat geschrieben:Ich denke auch, wenn ein SR es entscheiden muss, wäre es analog zu behandeln, wenn MH VH 18 gereizt hat, VH gepasst hat und HH dann sagt "Mehr habe ich auch nicht".
Hierzu gab es ja auch schon mal ein entsprechendes Urteil, das dies als KV zu behandeln ist.


Bedeutet aber auch , dass wenn z.B. MH VH bis 36 reizt, einer passt, der Übrige dann HH zum Weiterreizen auffordert, und der dann mit einer "30" daherkommt und auf den Hinweis, dass man schon bei 36 war, dem AS sofort ein Spiel gewonnen schreiben muss.

Re: Schon kartenverrat?

BeitragVerfasst: 7. Sep 2019 00:49
von Primrose
mannikr hat geschrieben:Ich denke auch, wenn ein SR es entscheiden muss, wäre es analog zu behandeln, wenn MH VH 18 gereizt hat, VH gepasst hat und HH dann sagt "Mehr habe ich auch nicht".
Hierzu gab es ja auch schon mal ein entsprechendes Urteil, das dies als KV zu behandeln ist.



Kannst du mir das Urteil verlinken? Ich habe einem Mitglied des Skatgerichts genau so diesen Vorfall geschildert, weil ich deswegen mal ein Spiel verloren habe, er sagte mir, mehr als eine Verwarnung für HH wäre nicht drin. Ich war auch der Ansicht, es sei Kartenverrat, konnte es aber nicht mit Belegen / Paragraphen untermauern.

(konkret: ich reize in MH ein Herz ohne 6 in der Liga mit voller Beikarte, HH hat drei kleine Jungs und vier Karo und sagt: "Mehr habe ich auch nicht" - so dass von VH natürlich Karoaufschlag kommt.)