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Re: Hilft die ISKO hier wirklich?

BeitragVerfasst: 1. Apr 2019 12:20
von John
Schön, dass es diese Möglichkeit gibt. Ich befürchte nur, dass sie auch unter Schirikreisen zu wenig bekannt ist. Gerade der von dir eingebrachte Beispielfall ist wohl an vielen Tischen vorgekommen und bestimmt sehr oft auch moniert worden.

Mir haben zum Beispiel schon vor Jahren Schiris, die auch in höheren Ligen tätig waren, erzählt, dass eben ein ISKG (oder noch DSkG) Urteil verbindlich gefällt wurde, dass bei dieser - wohlgemerkt im Verlauf und in der Aussage unstrittigen - Situation Kartenverrat vorläge, mindestens aber vorliegen könne und daher immer auf Spielgewinn AS nach 4.2.9. zu entscheiden sei.

Macht ein Schiri das nicht - und sei es am Spielabend in einer eindeutigen personellen Lage - was fällt er dann: Ein Fehlurteil. "Auf Wiedersehen, Neuling!" Aber Leute, die so über Regeln denken, dass die Entscheidung, die ein Schiri fällen muss, ein Krampf sein könnte in der Situation und die wegen einer solchen Zwangsentscheidung nicht mehr kommen, brauchen und wollen wir ja eh nicht. Hauptsache ist, immer und überall wird in jeder Situation, inwieweit sie nun vergleichbar ist oder nicht, eine einheitliche Entscheidung getroffen.

Re: Hilft die ISKO hier wirklich?

BeitragVerfasst: 1. Apr 2019 20:22
von Eric
Primrose hat geschrieben:
John hat geschrieben:Konkret: Wenn ich dem Schiri die Möglichkeit gäbe, die Situation "Der hat jetzt 'Scheisse' gesagt und damit den Verlauf des Spiels möglicherweise beeinflusst." frei aufzulösen, dann stünden ihm etliche Möglichkeiten offen. Möglichkeiten, wie also z. B. eine Ermahnung, die die GS davon abhalten, verbale Einwürfe zukünftig zu machen, wenigstens in dieser Serie bei diesem AS.


Diese Möglichkeit gibt es schon.
Ich habe mich an das Skatgericht mit folgendem Fall gewandt:

Ich biete in MH 18, VH passt. HH sagt "Mehr habe ich auch nicht" und gibt damit ein einfaches Karo zu verstehen, was auch der Fall war.

Entscheidung: Ermahnung des GS in HH, kein direkter Spielgewinn des AS.

Ich erwarte von Kritikern konkrete Verbesserungsvorschläge. Daher nochmals eine
Frage:

Kannst du mir eine konkrete (nicht allgemeine!) Beispielsituation nennen, in der ein Rechtsstreit entsteht, dann die Entscheidung, die ein Schiri heute treffen müsste aufgrund der ISKO und dann die Entscheidung, die dein neues System treffen könnte und die sinnvoller wäre.


Nun, ich hatte vor kurzem zu einem solchen Fall auch eine Diskussion. Bei meinem Diskussionspartner stieß auf volles Unverständnis, dass ich zwischen "Mehr habe ich nicht" und "Mehr habe ich auch nicht" schon einen Unterschied machen würde.

Wenn ich letzteren Satz mit einer Ermahnung durchgehen lasse, muss ich eigentlich nach 22 von MH und passe von VH , HH auch zugestehen, sagen zu dürfen "ich hätte Herz spielen wollen" oder ?

Wenn ich aber in die ISkO schreibe, dass "das eindeutige Verraten von Farblängen" zum Spielgewinn für den AS führt, stellt sich mir nur noch die Frage, ob "mehr habe ich auch nicht" so eindeutig ist, dass JEDER ohne Einsicht bei HH weiß, was läuft. Wenn ja, kann ich es nicht bei "nur Ermahnung" belassen, bei nein kann ich zumindest nicht wegen Kartenverrat ermahnen, sondern nur wegen zweideutiger Aussage ( und derer gbit es so viel ..... ). Allerdings gibt es dann bei "ich hätte Herz spielen wollen" KEINEN Ermessensspielraum mehr. Und ich bleibe bei der Frage, braucht man den in diesen Fällen wirklich ?

Re: Hilft die ISKO hier wirklich?

BeitragVerfasst: 2. Apr 2019 08:49
von John
Wenn ja, kann ich es nicht bei "nur Ermahnung" belassen, bei nein kann ich zumindest nicht wegen Kartenverrat ermahnen, sondern nur wegen zweideutiger Aussage ( und derer gbit es so viel ..... ). Allerdings gibt es dann bei "ich hätte Herz spielen wollen" KEINEN Ermessensspielraum mehr. Und ich bleibe bei der Frage, braucht man den in diesen Fällen wirklich ?


Ich stimme dir vollkommen zu. Nur, was sind denn die Schlussfolgerungen daraus?

In vielen klar geregelten Fällen braucht der Schiri tatsächlich keinen Ermessensspielraum. Und sollte und darf auch keinen haben. Höchstens den, wie ihn der geschätzte Peter Luczak mal in einem Gespräch formulierte, zu sagen "Versucht mal selbst, euch zu einigen und wenn es gar nicht geht, komme ich gleich noch einmal".

Laut Ansicht vieler sollte aber der Schiri nahezu nie einen Ermessensspielraum haben. Weil sie denken, solche Fälle sind bestimmt schon mehr oder weniger in gleichen Fällen verbindlich entschieden worden und damit ist das Thema Ermessensspielraum eh erledigt. Der (arme) Schiri kann nur noch ein Urteil fällen, und wenn er Glück hat, wird es in den nächsten Instanzen bestätigt, wenn er Pech hat, war es halt ein Fehlurteil. Eines, das er vielleicht wider seiner eigenen Meinung gefällt hat, weil er zum Beispiel ein Urteil im Kopf hatte, von dem er meint, dass es in diesem Falle nicht nur anwendbar sei, sondern sogar angewendet werden müsste.

Und was geschieht? Durch geschickte Formulierungen gelingt es dem Beschwerdeführer, das Schiedsgericht oder das ISkG zu überzeugen und sie bringen einen neuen Gedanken ein, fällen ein Urteil mit neuer Tendenz.

Und wie sieht es mit der vielbeschworenen Einheitlichkeit aus? Vielleicht mag sie in dieser Sache nun größer sein als vorher, wo viele Urteile am Tisch gesprochen wurden (oder sogar als Tischbeschlüsse "entschieden" wurden, ohne Schiri, weil ja vor dessen Anrufung vor einem Turnier auch noch manchmal explizit gewarnt wird).

Jedenfalls freue mich über die Diskussion! Schönen Tag!