ein letzter Versuch es dir zu erklären, danach gebe ich es auf.
Man stelle sich unter diesen Prämissen nur mal vor, die Abkürzungspartei würde nach 3 Stichen aufdecken und lediglich Spielgewinn einfordern. Würde jetzt die Gegenpartei den rein theoretischen Nachweis fordern, kämen 100erte Varianten bis hin zu schlechtestem/ bestem Spiel zum Tragen.
So viele Varianten kommen da sicherlich nicht in Frage, denn dann müsste ein GS jetzt ALLE 7 Reststiche machen wenn er den theoretischen Verlauf aufzeigt.
Zeige mir dafür mal bitte ein Beispiel und ich werde dir darauf tatsächlich nochmal antworten. Darauf bin ich tatsächlich gespannt.
Braucht der GS die Hilfe von seinem Partner, dann muss Weiterspiel gefordert werden. (im übrigen müssen die Karten des AS dann offen liegenbleiben, aber darüber reden wir ja jetzt gar nicht) und das Spiel wird weiter durchgeführt
Man muss sich einfach mal vor Augen halten, dass die abkürzende Partei schon erhebliche Nachteile durch zur Ansicht gebrachter Karten sowie erläuternder Randbedingungen in Kauf nimmt.
Der AS wird nicht dazu gezwungen eine Abkürzung zu machen mit eventuellen Einschränkungen vorzunehmen, aber wenn, hat Sie richtig zu sein. Er alleine trägt die komplette 100%ige Verantwortung für sein tun und nicht nur 80% weil er ja der "arme" AS ist.
Egal ob jetzt VH hinwirft oder überlegt, HH braucht jetzt nur einen Stich zu reklamieren- und wie weiter?
Genau so ist es. VH kann nicht erkennen das dort ein Stich drin ist und er gibt nach jedem gesunden Menschenverstand auf (hier gilt nicht die gemeinsame Haftung)
HH sagt ohne eine Farbe oder ähnliches zu nennen "ich möchte den spielen", dann hat VH auszuspielen und es wird gespielt. Entweder trifft er durch Reizung, Glück die richtige Farbe (Kreuz) dann ist das Spiel verloren oder er trifft eine andere Farbe dann wird spätestens HH nach dem Ausspiel traurig sein und das Spiel aufgeben.