Fadenscheinig oder voreilig?

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Moderator: Taronga

Fadenscheinig oder voreilig?

Beitragvon John » 27. Dez 2006 15:59

Zunächst mal der Fall ohne die meines Erachtens für die Entscheidungsfindung hier doch nicht ganz unwichtige Hintergrundsituation: VH führt Kreuz, Pik und Karo Buben, Herz 10,K,D, Karo A,K,8 und Pik 7; MH Karo 10,D,9, Kreuz A,K,9, Pik A,D,8 und Herz A,7.Mittelhand reizt bis über 30,40,50,60,70 auf 80, bei 80 passt VH. MH nimmt den Skat auf und zeigt Herz Buben vor, wobei Mimik und Gestik unstreitig auch für HH erkennbar machen, dass die Findung des Herz-Buben hier nicht als erfreuliche Bereicherung, sondern als "Kaputtfindung" zu betrachten ist. MH überlegt noch, da sagt VH in fragendem Ton "Grand ohne 2 verloren?". MH kritisiert den Kartenverrat, sagt Grand an, VH spielt Kreuz Buben aus, MH gibt Herz Buben zu, HH schmiert eine 10. Nun spielt VH den Pik Buben nach, MH holt nun wegen des Kartenverrats den Schiri. VH lehnt den beantragten Spielgewinn für MH ab unter Hinweis 4.5.2.(Präzedenzfall 4, ungewinnbares Spiel; Kartenverteilung ergibt sich eindeutig aus der Situation, fadenscheiniges Recht). Der Schiri lehnt den beantragten Spielgewinn ab, das Spiel wird weiter durchgeführt, VH bricht nach Erreichen des 31. Auges ab und schreibt das Spiel dem AS als verloren auf. Das Schiedsgericht bestätigt die Entscheidung des Schiedsrichters.

Es ist sicher bereits interessant, ob das Skatgericht hier den Auffassung des Schiris und des Schiedsgerichts folgt. Interessant sind sicher vielleicht noch folgende Hintergrundinfos: Es handelte sich um ein Privatturnier mit Tischwertung und geänderter Abreizgeldvariante, ansonsten aber nach DSkV-Regeln. Es war das 48. Spiel der Serie, die Tischwertung war klar, VH war 3. MH 4. außer bei einem 192-er Spiel, knapper Ausgang bei 168-er, 3 von 4 Tischen waren bereits fertig. Da jedoch keine Einigung erzielt wurde und es sich durchwegs um regelkundige, bzw. regelinteressierte Mitspieler handelte, muss die Entscheidung gesucht werden.

Klarzustellen ist noch: VH macht kein unberechtigtes Ab- oder Hochreizen geltend, erkennt auch den Protest wegen Spielverrat als rechtzeitig erhoben an. MH bezieht sich auf sein Recht, den Herz-Buben
vorzeigen zu dürfen. VH erkennt prinzipiell die Bemerkung durchaus als unangebracht, interpretiert sie als "Vorschlag zur Spielabkürzung", wobei er durchaus einräumt, dass der Vorschlag sachlich unvollständig, personell unangebracht und auch inhaltlich unvollständig war. Er lehnt das Ansinnen von MH auf Spielgewinn jedoch ab, weil er aufgrund der Mimik und Gestik des Vorzeigens und der Berücksichtigung des Reizwertes es für unzweifelhaft ansieht, dass der Kartenstand klar ist und das Spiel von MH keinesfalls mit Schneider gewinnbar ist. Daher plädiert er unter Berufung auf entsprechende Präzedenzentscheidungen auf fadenscheiniges Recht.

VH ist Mitglied des Schiedsgerichtes, bei dem Turnier sind nicht mehr als 3 geprüfte Schiris anwesend. Wir sind gespannt auf die Entscheidung des Schiedsgerichts. Es ging um nicht wenig Geld, Gott sei Dank war der Ausgang des Spiels jedoch für das Ergebnis ohne Belang.
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Beitragvon John » 28. Dez 2006 11:49

Danke für den Hinweis, , ich versuchs mal: VH pibu krbu kabu he10 heko heda kaas kako ka08 pi07

MH ka10 kada ka09 kras krko kr09 pias pida heas he07
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Re: Fadenscheinig oder voreilig?

Beitragvon todo » 28. Dez 2006 21:59

john hat geschrieben:MH kritisiert den Kartenverrat, sagt Grand an, VH spielt Kreuz Buben aus, MH gibt Herz Buben zu, (...)

Das verwundert mich doch.

Mittelhand provoziert eine Bemerkung, indem er den Skat vorzeigt. Dann gibt es diese unbedachte Äußerung und MH deutet an, daß dies Kartenverrat sein könnte.

Statt nun einen Schiedsrichter zu rufen, spielt MH jedoch weiter! Als was soll man das werten? Richtig, MH hat den Regelverstoß negiert und durch diese billigende Inkaufnahme hat das Spiel fortgesetzt zu werden. Jegliche Reklamationen wegen Kartenverrat etc. kann sich MH sparen.

Sollte MH im späteren Verlauf oder nach dem Spiel darauf zurück kommen wollen, würde ich ihm den Mund verbieten.
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Unkorrektes Handeln sehe ich auch bei Vorhand, der eigenmächtig das Spiel beendet und ein Verlustspiel anschreibt. Was soll das, bitteschön?

Entweder VH zeigt seine Karten vor und macht sämtliche Reststiche oder er läßt diese Mätzchen. Verwunderlich ist, daß sich MH dagegen nicht wehrte. Jedes Spiel ist zuende zu spielen, auch wenn der Schneider abgewendet ist. HH kann dieser Umstand ja auch entgangen sein.
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Grundsätzlich sehe ich den Regelfall so, daß die voreilige Äußerung keinen Kartenverrat darstellt und das Spiel in jedem Fall weiter zu spielen ist. Kartenverrat kann es m.M.n. nur sein, wenn MH den Herzbuben nicht gezeigt hätte bzw. nicht klar wäre, daß dieser lag.

Im übrigen reizt MH irgendwas (die Höhe seines IQ?). Er ist wegen Abreizen zu verwarnen.
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Fadenscheinig?

Beitragvon John » 29. Dez 2006 11:01

Hi todo und alle,

bevor ich die Entscheidung des Skatgerichts als Auflösung bringe, will ich als Antwort auf deinen Beitrag hier beide Beteiligten etwas "verteidigen".

Wenn MH nach der Bemerkung von VH reklamiert und beides erfahrene, mindestens regelkundige Spieler sind, ist doch klar, dass MH auf Kartenverrat plädiert. Wenn VH nun auf fadenscheiniges Recht plädiert, sind die Fronten abgesteckt. Sollte es nun dauern, bis ein entscheidender Schiri kommt, ist doch nichts dagegen zu sagen, wenn beide Parteien quasi einverständlich das Spiel ansagen und durchführen. Die Ausgangslage für die Entscheidung ist ja unstrittig und es wäre also kindisch, hier von einer verspäteten Reklamation zu reden. Wenn VH das 31. Auge eingebracht hat,
ist das Spiel natürlich für MH verloren wegen Überreizung, es sei denn, der Schiri würde es wegen Kartenverrates als gewonnen geben. Das Aufhören ist also doch kein Mätzchen. Abgesehen davon war ja zum Zeitpunkt des 31. Auges bereits eine Schirientscheidung da.

Schöne Grüße

John
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