Das fadenscheinige Recht war eine Fragestellung und keine Meinung von mir.
Nun gut, danke schon mal für Eure Antworten.
MH hatte hier einfach gepennt, HH's Reizgebot abzuwarten, da es für ihn auch unlogisch war, sie könnte noch mehr haben, wie das eben so ist in solchen Fällen.
HH kann sich hier also den AS theoretisch selbst aussuchen, hat sie 2 Buben, lässt sie vermutlich lieber MH spielen, bei 2 7er eher VH.
Im Original und in der Praxis verzichteten sowohl VH als auch HH auf einen Einspruch, keiner wollte MH seinen Grand wegnehmen und ließen ihn das Spiel durchführen, also so wie es nach korrekter Reizung auch ausgegangen wäre, aber natürlich ein Fall von Gnade vor Recht oder wie manche sagen würden einfach Fairplay der GP.
Interessant war hier für mich zu wissen, ob VH ein Recht hat, noch zu reklamieren, obwohl sie es selbst ja auch erst nicht gemerkt hat, wenn HH, der ja der eigentlich "Benachteiligte" ist, gleichzeitig auf strenge Regelauslegung verzichtet. Seine verzögerte Aussage war eigentlich nur als kleiner Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung MH/AS gemeint war, dass er da zukünftig besser aufpassen soll.
Hätte der AS bereits eine Spielansage getätigt, käme eine Reklamation sowohl für VH als auch für HH zu spät, korrekt oder?