In Serie 10 an Tisch 4 ereignete sich in Spiel 45 folgendes:
Es gab Skfr. A1 (Mannschaft A) ein Spiel; in VH saß Skfr. B1 (Mannschaft B); in MH Skfr. C (Mannschaft C); in HH Skfr. D (Mannschaft D).
MH gewann das Reizen und sagte Null-Ouvert an.
Während der NO aufgedeckt wurde, sagte ein Kiebitz (A2) von Mannschaft A: „Mit den 3 hohen Jungs und der Karte musst du [Hinterhand] doch Grand durchreizen.“
Skfr. C verlangte nun Spielgewinn wegen einer Äußerung, die geeignet ist den Spielverlauf zu beeinflussen.
ISkO 4.2.9.:
Alle Mitspieler haben sich jeglicher Äußerungen und Gesten zu enthalten, die geeignet sind, die Karten zu verraten oder den Spielverlauf zu beeinträchtigen. Bei Verstößen ergeben sich Konsequenzen aus den Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6.
Dies ergab folgende Reaktionen:
Skfr. D (HH) akzeptierte den Spielverlust wegen Kartenverrats sofort, sagte aber, dass er nur „Mit der Karte musst du doch Grand durchreizen“ gehört habe.
Skfr. B1 (VH) beschwerte sich lautstark über die „Kinderkacke, dass Kiebitze nicht einfach die Klappe halten können“ und brach die Serie unverzüglich ab.
Ein Schiedsgericht, über das bei Spieltagsbeginn informiert wurde, wurde von keinem Spieler angefordert.
Der (schlagbare) Null-Ouvert wurde nicht gespielt – es wurden danach auch keine Karten gezeigt, ein Beweis, dass der Null-Ouvert verloren worden wäre ist nicht geführt worden.
Auch auf gutes Zureden war Skfr. B1 nicht dazu zu bewegen die Serie zu Ende zu spielen – die Liste wurde als Dreierliste beendet.
Erst nach Beendigung der Liste kam Skfr. B2 (Mannschaft B) und legte nun Protest gegen die Liste ein.
Hier stehen wir nun:
Entschieden wurde vom Schiedsrichter (der unglücklicherweise mit am Tisch saß und sein eigenes Spiel entscheiden musste, da natürlich von 10 anwesenden Vereinen nur ein Verein einen Schiedsrichter besitzt - ein am Telefon zum besagten Sachverhalt befragter SR entschied auch sofort auf Spielgewinn AS).
1. Der Null-Ouvert ist wegen der o.g. Aussage wegen Kartenverrats als gewonnen zu werten.
2. Selbst wenn man der Aussage folgt, dass nur „Mit der Karte musst du doch Grand durchreizen“ gesagt worden wäre, wäre dies immer noch eine Aussage, die geeignet ist den Spielverlauf zu beeinflussen - was hat MH möglicherweise gedrückt wird deutlich eingegrenzt, wenn bekannt ist, dass HH einen „Grand durchreizen muss“.
3. Der gewonnene Null-Ouvert wurde am Tisch ohne ein Schiedsgericht angerufen zu haben akzeptiert – dadurch ist jegliches Einspruchsrecht gegen die Wertung dieses Spiels verfallen.
4. Selbst wenn allen drei Punkten widersprochen würde, so ist nicht gezeigt worden, dass der Null-Ouvert auf Verlust stand – das Spiel kann also niemals in ein Verlustspiel umgewandelt werden.
Weiterhin ist zu prüfen, wie die Liste von Skfr. B1 zu bewerten ist.
Im vorläufigen Ergebnis sind die 432 Punkte von Skfr. B1 weiterhin mit eingerechnet.
Zu prüfen ist, ob hier nicht ein „böswilliges Ausscheiden eines Teilnehmers“ gemäß SkWSpO 4.4 vorliegt. Hier müsste die Spielleitung (Staffelleiter, VG-Vorstand) über die Wertung von Skfr. B1 entscheiden, ob sein Verein "Mannschaft B" die 432 Punkte behält oder ob er „genullt“ wird.
Zur Auswirkung auf das Ergebnis:
Mannschaft D gewinnt in jedem Falle 3:0 WePu (3481), Mannschaft A in jedem Falle 0:3 WePu (2433).
Mannschaft B hat inkl. B1 3134 Spielpunkte – ohne ihn 2702 => Also in jedem Falle 1:2 WePu
Mannschaft C hat inkl. Des gewonnenen Null-Ouverts 3316 Punkte – sollte das Spiel, trotzdem ein klarer Kartenverrat vorlag, als eingepasst gewertet werden, da kein Nachweis, wer das Spiel gewinnt, geführt wurde, so blieben für Mannschaft C immer noch 3220 Punkte übrig (46+50 wurden nicht gewertet).
Also selbst im günstigsten Fall: Der Null-Ouvert wird als eingepasst gewertet und Skfr. B1 wird nicht genullt, so bleibt Mannschaft C immer noch vor Mannschaft B mit 3220:3134 Spielpunkten.
Bis hierhin war dies nur die Fallschilderung!
Soweit so gut:
Der Kartenverrat kam von einem Teilnehmer - nicht von einem Mitspieler. Oder wird ein Teilnehmer zum Mitspieler, wenn er in der Mannschaft eines Mitspielers spielt?
Also ist die Frage ob man nach 4.2.9 dem Alleinspieler den Sieg nach o.g. Punkt (1) oder (2) zusprechen kann.
Als nächstes wäre die Frage zu stellen, ob überhaupt ein nachträglicher Protest möglich ist, wenn kein Schiedsgericht angerufen wurde (3).
Und nun ist genau die Frage (4), wie der Null-Ouvert zu werten ist, wenn weder (1),(2),(3) zur Anwendung kommen.
- Bleibt der Null-Ouvert als gewonnen bestehen?
- Wird das Spiel, da nichts nachgewiesen wurde als eingepasst gewertet?
- Wird der Null-Ouvert sogar als verloren gewertet, da ein Gegenspieler im Nachhinein (nachdem die Tabelle des Spieltagsendes veröffentlich wurde) behauptet, dass er auf Tod stand.
Sofern der NO nämlich in ein totes Spiel umgewandelt würde, würde Mannschaft C in dieser Serie hinter Mannschaft B zurückfallen.
Es würden weiterhin Mannschaft C und Mannschaft D aufsteigen.
Aber dieser Fall könnte ja auch mal "kriegsentscheidend" sein.