Moderator: Taronga
Primrose hat geschrieben:Man kann die Aussage so deuten, dass mit "die letzten beiden für euch" = "Die letzten beiden Karten meiner Hand für euch" gemeint ist. Damit wäre der GH klar gewonnen.
Das sehe ich anders. Insbesondere aus dem Kontext mit dem versuchten unberechtigten Ausspiel ergibt sich doch sehr deutlich, dass "die letzten beiden Stiche" gemeint sind. Ich denke aber nicht, dass es überhaupt eine Rolle spielt. Das Skatgericht stellt bei Abkürzungen nur die Anforderungen, dass:Primrose hat geschrieben:Man kann die Aussage so deuten, dass mit "die letzten beiden für euch" = "Die letzten beiden Karten meiner Hand für euch" gemeint ist.
Wenn jemand in HH ohne das Reizen abzuwarten sagt "ich spiele Kreuz" und ein höherwertiges Spiel draußen ist, kann er niemals AS werden sondern wird vom weiteren, ordentlichen Reizen ausgeschlossen
Eric hat geschrieben:Wir hatten das ja schon in dem anderen Thread die Tage. Ich sehe das so ( hab es auch schon mind. einmal definitiv so entschieden ), dass der andere "übergehende" vom ( weiteren oder erneuten ) Reizen ausgeschlossen wird, wenn der Anspruch des anderen berechtigt ist ( also dieser tatsächlich ein höherwertiges Spiel hat ).
Ich bin mir im Klaren , dass die ISkO für diesen Fall eigentlich keine Sanktionen vorsieht , zumindest nicht, so lange Hand gespielt wird. Aber auch diese Unterscheidung halte ich wie ich im anderen Thread schon schrieb für unglücklich.
Und Reizausschluss eben deshalb, weil ich eben dem Spieler, der einen folgenschweren ( ist kein höheres Spiel draußen hat der Regelverstoß ja keine Folgen ) Regelverstoß begangen hat, nicht die Möglichkeit geben möchte, doch noch AS zu werden, und wenn es sein muss über eine höhere Reizung als die bisherige.
Keine überraschende Erkenntnis. Wer aus dem allgemeinen Teil der ISkO nur eine einzelne Vorschrift mal gelesen hat und mit ihrer Hilfe versucht, jede noch so willkürliche Fehlentscheidung zurechtzubiegen, von dem kann man kaum erwarten noch ein paar Vorschriften weiter zu lesen (4.5.10):Eric hat geschrieben:Ich finde das gerade nicht in der ISkO !
Natürlich ist es NICHT ok, wenn man einen Reizwert nennt oder ein Spiel ansagt, obwohl man nicht an der Reihe ist. Das Regelwerk regelt klar, wann man diese Dinge tun darf und wann nicht. Das Regelwerk zeigt hier einfach Flexibilität! Es knüpft an eine unerlaubt Handlung eben eine andere Rechtsfolge als an die Aufnahme des Skates. Nicht Spielverlust oder Reizausschluss sind die Folge. Sondern es kommt darauf an, ob diese Handlungen absichtlich geschehen oder nicht. Sind sie unabsichtlich oder nicht nachweisbar absichtlich, so geht der Gesetzgeber (=Skatkongress) davon aus, dass die Folgen des Regelverstoßes so gering sind, dass es weiterer spielrechtlicher Folgen nicht bedarf. Ähnliches hat der Kongress erst jüngst zur ungeordneten Ablage der Stiche (4.4.4) entschieden. Kann dem Spieler jedoch Absicht nachgewiesen werden - etwa durch eine systematische Begehung desselben Delikts, so kann er vom Weiterspiel ausgeschlossen werden. Zu Sagen "dieses Verhalten ist ok", nur weil es mangels Vorsatz oft keine unmittelbare Folge nach sich zieht ist also definitiv Unsinn - zumal Erics Beispiel ja ausdrücklich von Vorsatz spricht.Eric hat geschrieben:Liegt das Problem schon darin, dass ein Spieler den in 3.3.2 - 3.3.4 "vorgeschriebenen" Reizvorgang nicht einhält ? ( Ich gebe ja zu, die ISkO sieht in ihrer aktuellen Fassung hierzu keine Sanktion vor ). Wenn man zum dem Schluß kommt, dass dies einen "echten" Regelverstoß darstellt, muss doch auch alles gleich sanktioniert werden, egal ob der Übergehende ein Handspiel ansagt, in den Skat schaut oder nicht. Er hat es getan. Oder man sagt eben, dieses Verhalten ist ok, und sagt weiter, dass z.B. auch der Kartenverrat durch die - unberechtigte und voreilige - Ansage eine Handspiels ok ist.
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