Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Fragen zur ISkO

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Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon John » 18. Jun 2016 23:17

Dreiertisch, etwas hektische Atmosphäre. Letztes Spiel.
VH: ehemaliger, langjähriger Schiri, erfahren, Serie positiv gelaufen, schlechtes Blatt - will keine "geschenkten" 40 Punkte mehr.
MH: nervöse Spielerin, selten Erfolge, Serie schlecht gelaufen - wie so oft - offensichtlich im letzten Spiel ein überragendes Blatt
HH: wenig erfahren, an allen Regelfeinheiten in hohem Maße interessiert. Der Überzeugung, dass es in jeder Situation eine richtige Handhabe gibt.

Karten sind ausgegeben, MH setzt zum Ausspiel an, Körpersprache signalisiert einen bombigen GH.
VH blockt das Ausspiel erkennbar und absichtlich. MH legt nun auf krbu pibu hebu kabu kras kr10 krko krda ka07 ka08 und gibt die Erklärung ab: "die letzten beiden für euch, Grand Hand."

VH akzeptiert und wirft hin. HH verlangt nun eine Regelerklärung. Klar ist, dass MH der Annahme war, sie sei im Ausspiel.
Zusatzfrage: Was wäre gewesen, wenn MH nur 3 Buben gehabt hätte?

Ich denke mal, dass hier Fragen des möglichen - von HH ggf. (rechtzeitigem?) - verlangten Weiterspiels
eine Rolle spielen.

Weitere Zusatzfrage: Wäre es von Belang gewesen, wenn MH nach der Abkürzung mit Erklärung ausgespielt hätte?
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon Primrose » 18. Jun 2016 23:23

Man kann die Aussage so deuten, dass mit "die letzten beiden für euch" = "Die letzten beiden Karten meiner Hand für euch" gemeint ist. Damit wäre der GH klar gewonnen. Sobald ein dritter Stich für die GS herausspringt, würde ich wohl auf verloren entscheiden, also beispielsweise nur drei Jungs in MH und ein Abstich von HH.
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon John » 18. Jun 2016 23:50

So deute ich das auch. Wenn aber nun VH aufgibt, bzw. die Spielabkürzung akzeptiert, und HH den 4. Jungen führt, dann kann er noch das Weiterspiel verlangen. Natürlich ohne Spielverrat!
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon Primrose » 19. Jun 2016 00:00

Ja! Nun kann VH, wenn er die 40 Punkte nicht will, aus Versehen nicht Kreuz anfassen. :D
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon Arthur316i » 19. Jun 2016 10:35

Primrose hat geschrieben:Man kann die Aussage so deuten, dass mit "die letzten beiden für euch" = "Die letzten beiden Karten meiner Hand für euch" gemeint ist. Damit wäre der GH klar gewonnen.

Das sehe ich nicht so und ich bin mir sicher, dass hier durchaus ein Schiedsrichter auch auf "GH verloren" entscheiden kann.
Wir wissen doch schon dass nicht interessiert was gemeint ist, sondern was gesagt wurde.
Und deshalb sehe ich die Spielabkürzung als misslungen an, machen doch die GS bei korrektem Ausspiel von VH die ersten beiden Stiche und nicht die letzten Zwei.

Da VH schon so fair war und den (späteren AS in MH) am falschen Ausspiel gehindert hat...

Hier habe ich Probleme, denn zu diesem Zeitpunkt ist noch nicht gereitzt und es steht auch noch kein AS fest. Erst durch das Auflegen der Karten und Spielansage GH durch MH ist dieser höchstwahrscheinlich AS, da an ein Reizgebot von mindestens 72 gebunden. (ist er in diesem Fall mit 4 an ein Reizgebot von 144 gebunden)

Bei mir bekommt MH immer einen GH gewonnen aufgeschrieben.
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon John » 19. Jun 2016 12:20

Arthur, wie ist deine Aussage hier nun genau zu verstehen?

Ich, hier VH, wollte ja, dass der GH gewonnen aufgeschrieben wird; was ja dann geschehen ist, nachdem ich HH von meiner "Auslegung" hinsichtlich der beiden Karokarten "überzeugt" habe.

Meinst du nun, dass ein Schiedsrichter, der den Fall bei Anrufung zu entscheiden hätte, diese Auslegung nicht haben kann, darf oder sollte? Das vorherige "Hindern am falschen Ausspiel" muss er ja weder wissen, zur Kenntnis nehmen noch werten, zumal ja der AS noch gar nicht feststand und damit von mir eigentlich kein Regelverstoss (mangels Parteistellung) vorliegt. Diesen würde ich höchstens dann gegeben sehen, wenn HH ein Spiel hätte, bzw. das Reizen begonnen hätte. Ob man dann aber, da das Reizen noch nicht abgeschlossen war, von einer Parteistellung ausgehen könnte? Würde also die Ansage eines GH und das falsche Ausspiel überhaupt zum Spielverlust führen, wenn HH und VH noch gar nicht gepasst haben?

Ist in solchen Fällen eigentlich ein Schiri wirklich nötig oder wäre das ein treffendes Beispiel dafür, dass manchmal eine Tischentscheidung sinnvoller ist?
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon Gerd W. » 19. Jun 2016 12:47

4.1.8 ISKO: Die GS ist nicht berechtigt den AS am faschen Ausspiel zu hindern.
Dem Verlangen auf Spielverlust nach 4.1.3 ist ggf. stattzugeben, meine Meinung.
Die Abkürzung ist ein (unnötiger) Nebenschauplatz wo es an sich nichts mehr zu klären gibt.

mfg
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon Primrose » 19. Jun 2016 13:22

4.1.8. bezieht sich doch auf den anderen Gegenspieler, nicht auf den Alleinspieler?!?!?!
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon Gerd W. » 19. Jun 2016 13:44

Es ist der Gegenpartei nicht gestattet einen Gegenspieler am unberechtigten Ausspiel zu hindern. :?:
Also wen kann man jetzt hindern oder nicht?
Ich habe schon den AS oder auch den MS gehindert auch oft nicht. :wink:
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon John » 19. Jun 2016 14:10

Unnötig kompliziert formuliert, finde ich, der 4.1.8. Doch mal logisch betrachtet - auch unter Sicht der Sanktionen, die im 4.1.8. stehen.

GP sind die Mitspieler ohne den AS (lt. Definition). Gegenspieler sind die zwei Spieler, die gegen den AS spielen. Unberechtigtes Ausspielen ist ein Regelverstoß gemäß 4.1.4. und beendet das Spiel .....

Also kann nur ein GS (oder auch der KG nach Ermittlung des AS) einen Regelverstoß gemäß 4.1.8. begehen und dies nur dann, wenn er einen GS (logischerweise den anderen) am Ausspiel hindert.

Es ist also durchaus erlaubt, den AS - oder eben den wahrscheinlichen AS, falls dieser eine Ausspielabsicht zeigt - am falschen Ausspiel zu hindern. Genau wie dieser einen GS hindern könnte - was durchaus sinnvoll sein kann, um sich eine Schneiderchance zu bewahren, bevor eine verräterische Karte auf den Tisch kommt.

Logisch erscheint diese Sichtweise auch deshalb, weil ja der Regelverstoß immer zum Nachteil der GP geschehen wird. Und in diesem Falle hat natürlich der AS keinen Nachteil, wenn ein GS den Regelverstoß (das Hindern) begeht. Also wird (und kann er, der AS) diesen Regelverstoß auch nicht beanstanden so nach dem Motto: "Jetzt hätte ich falsch ausgespielt, aber der nette GS hat mich daran gehindert und dabei aber einen Regelverstoß begangen. Also habe ich jetzt nicht sofort verloren, sondern sofort gewonnen!" Logisch absurd, oder?
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon mr.kite » 19. Jun 2016 15:49

Primrose hat geschrieben:Man kann die Aussage so deuten, dass mit "die letzten beiden für euch" = "Die letzten beiden Karten meiner Hand für euch" gemeint ist.
Das sehe ich anders. Insbesondere aus dem Kontext mit dem versuchten unberechtigten Ausspiel ergibt sich doch sehr deutlich, dass "die letzten beiden Stiche" gemeint sind. Ich denke aber nicht, dass es überhaupt eine Rolle spielt. Das Skatgericht stellt bei Abkürzungen nur die Anforderungen, dass:
- die Stichzahl (falls angegeben)
- die Farbe der Stiche (falls genannt)
- die maximale Augenzahl (falls genannt)
- die Gewinnstufe (falls gefordert oder notwendig)
stimmen. Ich kann mich an keinen einzigen Fall erinnern, in dem es eine Rolle spielte WANN die andere Partei die Stiche bekommt.

Im Gegenteil kann ich mich an einen Fall erinnern, den ich gerade leider nicht finde:
VH: kr10 krko und noch bissel was anderes
Abkürzung: "Noch ein (jetzt?) Stich auf die 10". Die GP verwies darauf, dass sie stattdessen auch zu einem späteren Zeitpunkt den König bekommen könne. Die Abkürzung des AS wurde aber vom ISkG anerkannt.

Ich würde hier also eine gelungene Abkürzung erkennen, unabhängig von der Aufgabe VHs.
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon Skymaster » 19. Jun 2016 17:00

der grand wird klar gewonnen !
was soll da diese regeldiskusion,
da sollte normaler menschenverstand vorrang haben.
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon John » 19. Jun 2016 17:22

:top: :top:

Zusammenhang zwischen Regeln und normalem Menschenverstand! Was darüber schon diskutiert wurde - und solange darüber diskutiert wird, muss man eben Mittel und Wege finden, diesem normalem Menschenverstand innerhalb der Ungenauigkeiten im Regelwerk zum Sieg zu verhelfen.

Genau deswegen habe ich ja im Ausgangsfall die Spielertypen charakterisiert, obwohl genau diese Charakterisierung natürlich keine Rolle spielen sollte.
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon Skymaster » 19. Jun 2016 17:59

Skatregeln sind da, das gaunereien unterbunden werden ,
Und nicht sichere spiele als verloren zu erklären.
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon Eric » 19. Jun 2016 19:16

Also klar ist, dass die Hinderung keine Rolle spielt, da dies ja nur für die Spieler der Gegenpartei untereinander gilt . ( Ich habe schon sowohl als GS den AS als auch als AS den GS am unberchtigten Ausspiel gehindert . Würde hier ein Schiri irgendwie das Spiel dadurch für beendet erklären, landet der Fall beim ISkG ).

Interessant ist ja der Punkt, dass durch die "reizfreie" Spielansage die Frage des AS noch scheinbar ungeklärt ist. Allerdings bleibt die Frage, ob jemand der "nichts" ist, also weder AS noch GS , befugt sein könnte, überhaupt ein Spiel anzusagen. Ich würde eine Spielansage ohne vorheriges Reizen stets so sehen, dass sich der betreffende Spieler - in der Regel ob seines starken Blattes - selbst zum AS erklärt.
Oder anders gesagt : Wenn der "selbsterklärte" AS in HH sitzt, MH unberechtigt auszuspielen droht und von VH daran gehindert wird, würde ich das als Schiri nicht durchgehen lassen, nur weil nicht ordentlich gereizt wurde.
Allerdings setzt das natürlich voraus , dass der selbsternannte AS das auch rechtmäßig ist. Wenn jemand in HH ohne das Reizen abzuwarten sagt "ich spiele Kreuz" und ein höherwertiges Spiel draußen ist, kann er niemals AS werden sondern wird vom weiteren, ordentlichen Reizen ausgeschlossen.

Was die Abwandlung der Karten angeht kann der "gerettete" AS natürlich jederzeit sein Spiel abkürzen. Wenn er sagt, dass zwei Stiche abgehen, darf er nur weniger, aber nicht mehr abgeben. Wenn er nun z.B. nur drei Buben führt, darf selbst bei Aufgabe des einen GS der andere GS jederzeit "Weiterspiel" verlangen. Klar.
So ist das Skatspiel eben - manche Spiele verliert man, und manche gewinnen die anderen

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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon John » 19. Jun 2016 20:02

Wenn jemand in HH ohne das Reizen abzuwarten sagt "ich spiele Kreuz" und ein höherwertiges Spiel draußen ist, kann er niemals AS werden sondern wird vom weiteren, ordentlichen Reizen ausgeschlossen


Von diesem Satz abgesehen, stimme ich dir zu, Eric. Aber: Wenn ein höherwertiges Spiel draußen ist, kann HH nicht AS werden. Dazu wäre kein Reizausschluss nötig. Wird dieser aber ausgesprochen, dann ist die Ansage null und nichtig und HH kann natürlich auch nicht AS werden.
Oder habe ich den Sinn falsch verstanden?
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon Eric » 19. Jun 2016 21:03

Wir hatten das ja schon in dem anderen Thread die Tage. Ich sehe das so ( hab es auch schon mind. einmal definitiv so entschieden ), dass der andere "übergehende" vom ( weiteren oder erneuten ) Reizen ausgeschlossen wird, wenn der Anspruch des anderen berechtigt ist ( also dieser tatsächlich ein höherwertiges Spiel hat ).

Ich bin mir im Klaren , dass die ISkO für diesen Fall eigentlich keine Sanktionen vorsieht , zumindest nicht, so lange Hand gespielt wird. Aber auch diese Unterscheidung halte ich wie ich im anderen Thread schon schrieb für unglücklich.

Und Reizausschluss eben deshalb, weil ich eben dem Spieler, der einen folgenschweren ( ist kein höheres Spiel draußen hat der Regelverstoß ja keine Folgen ) Regelverstoß begangen hat, nicht die Möglichkeit geben möchte, doch noch AS zu werden, und wenn es sein muss über eine höhere Reizung als die bisherige.
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon mr.kite » 19. Jun 2016 22:19

Regeln sind für Normalsterbliche da. Der Halbgott Eric ignoriert das einfach und erfindet im göttlichen Ratschluss neue :flop: . Ein Schiedsrichter der allen Ernstes behauptet, so dermaßen wider jeden Rechts entscheiden zu müssen sollte seinen Ausweis zurückgeben oder ersatzweise abgenommen bekommen.

Zum Thema 4.1.8: Natürlich gilt dieser nur, wenn ein Mitglied der GP ein anderes Mitglied der GP an einem Regelverstoß (zB unerlaubtes Anspiel) hindert. Das wäre sonst ja auch lustig: Ein GS ist in Begriff unberechtigt auszuspielen. Der AS hält ihn zurück "Du bist nicht dran, das letzte war mein Stich". Nun bedankt sich der GS ganz artig und fügt an "Danke dass Du auf den sofortigen Spielgewinn verzichtet hast. Aber Du darfst mich doch nicht am Begehen eines Regelverstoßes hindern, darum hast Du jetzt Dein Spiel verloren." Eine solche Auslegung des 4.1.8 wäre nicht nur auf den ersten Blick widersinnig - es würde auch fundamental der Wertung des 4.1.4 ISkO widersprechen, nach dem die unschuldige Partei einen Regelverstoß aus der Welt schaffen kann. Denn wer einen Regelverstoß aus der Welt schaffen kann muss ihn auch verhindern dürfen.
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon John » 20. Jun 2016 01:05

Über den Gültigkeitsbereich des 4.1.8. sind wir uns ja nun einig, nachdem MrKite meinen Standpunkt plastisch verstärkt hat.

Bezüglich der "kreativen" (wie ich sie nennen möchte) Entscheidung von Halbgott Eric sind wir endllich mal da, worüber eben - auf welcher Ebene auch immer - es Zeit wird, wirklich zu diskutieren.

MrKite, du hast natürlich Recht. Ein so von göttlicher Weisheit durchdrungenes, perfekt ausformuliertes und durch vollgöttliche Letztentscheidungen - die nun wirklich jede denkbare und real sich ereignende Situation abdecken - evtl. doch vorstellbare Lücken absicherndes Regelwerk braucht eines gewiss nicht: Ausführungsgehilfen, die mit Kreativität und gesundem Menschenverstand an die Entscheidungsaufgabe herangehen. Ohne zu erkennen, dass dafür weder die Notwendigkeit besteht noch sie das Recht haben. Es ist einfach in jedem "Fall" absolut klar, wie zu entscheiden ist. Für geistige Alleingänge a la Eric bleibt kein Raum.
Zuletzt geändert von John am 20. Jun 2016 01:08, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon Skymaster » 20. Jun 2016 17:43

Eric hat geschrieben:Wir hatten das ja schon in dem anderen Thread die Tage. Ich sehe das so ( hab es auch schon mind. einmal definitiv so entschieden ), dass der andere "übergehende" vom ( weiteren oder erneuten ) Reizen ausgeschlossen wird, wenn der Anspruch des anderen berechtigt ist ( also dieser tatsächlich ein höherwertiges Spiel hat ).

Ich bin mir im Klaren , dass die ISkO für diesen Fall eigentlich keine Sanktionen vorsieht , zumindest nicht, so lange Hand gespielt wird. Aber auch diese Unterscheidung halte ich wie ich im anderen Thread schon schrieb für unglücklich.

Und Reizausschluss eben deshalb, weil ich eben dem Spieler, der einen folgenschweren ( ist kein höheres Spiel draußen hat der Regelverstoß ja keine Folgen ) Regelverstoß begangen hat, nicht die Möglichkeit geben möchte, doch noch AS zu werden, und wenn es sein muss über eine höhere Reizung als die bisherige.

bist du ein schiri
wenn ja
in welcher lotterie hast du schirischein gewonnen ?
:D
oder giebt es schirieausweise schon als gewinn beim Preisskat :lol:
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon Miri23 » 20. Jun 2016 17:57

Mei seid's ihr wieder gemein zum Eric!! :knuddel:
Man wird doch wohl auch als Schiri mal ein paar kreative Ideen entwickeln dürfen (womit ich mich nicht zum vorliegenden Fall geäußert haben möchte 8) )...
Nach dem Spiel ist vor dem Spiel - unter Null gibt's gar nix - was interessiert mich mein Geschwätz von gerade eben?!?
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon Eric » 25. Jun 2016 19:23

Was mir gerade noch so einfällt ( vlt. viel es auch schon vor ein paar Tagen oder Stunden, wer weiß , Raum und Zeit zählen nicht mehr ... ):

Wieviel Zeit hat der "Übergangene" zur Reklamation? Ich finde das gerade nicht in der ISkO !

Da sitzt einer also in HH mit einer mittleren Granate und ist nach dem Passen von MH oder VH nun an der Reihe, seinerseits Reizgebote abzugeben, und nimmt dann erst mal genüsslich einen kräftigen Schluck aus seiner Kaffeetasse, weil er so den Eindruck hat, der übrig gebliebene aus dem vorangegangenen Zweikampf wird ihn wohl vergessen haben und flott zum Skat greifen. Und hoffentlich nicht lange überlegen, weil sobald er reinschaut - Patz !! - schlägt man zu und VH ( oder MH ) bekommt dieses Spiel mal definitiv nicht, weil er vom Reizen ausgeschossen wird. Was man mit seiner eigenen Granate macht, kann man dann ja immer noch überlegen .....

Die Frage ist doch, was ist das Problem ?

Liegt das Problem schon darin, dass ein Spieler den in 3.3.2 - 3.3.4 "vorgeschriebenen" Reizvorgang nicht einhält ? ( Ich gebe ja zu, die ISkO sieht in ihrer aktuellen Fassung hierzu keine Sanktion vor ). Wenn man zum dem Schluß kommt, dass dies einen "echten" Regelverstoß darstellt, muss doch auch alles gleich sanktioniert werden, egal ob der Übergehende ein Handspiel ansagt, in den Skat schaut oder nicht. Er hat es getan. Oder man sagt eben, dieses Verhalten ist ok, und sagt weiter, dass z.B. auch der Kartenverrat durch die - unberechtigte und voreilige - Ansage eine Handspiels ok ist.

Oder man sieht das Problem eben nur in der mangels "gültiger" Feststellung des AS unberehtigt getätigten Einsichtnahme in den Skat, so wie es getreu der Buchstaben der aktuellen Fassung der Fall ist. ( Was aber eben auch den Fall zulässt, dass ich mit "Dreck" auf der Flosse in HH einem überschwänglichen Spiel mit Skataufnahme in MH oder VH ganz leicht die Supper versalzen kann, wenn er vergisst mein Passe abzuwarten.... ). Wie auch immer stellt sich aber, wenn man auf die unberechtigte Skateinsicht abstellt, die Frage, ober der beim Reizen nicht beachtete seinerseits die Regelung aus 4.5.10 ordnungsgemäß beachtet hat.

Fazit :

Es überrascht mich natürlich nicht, dass mir manche meinen Lotteriegewinn neiden, damit muss man leben.

Unter "uns" ( echte Schiri's und solche die ihren Schein gewonnen haben oder denen er leider noch nicht abgenommen wurde ) gibt es eben zwei Gruppen :

1. Beamtete Schiris. Die Regeln sind wie sie sind. Sie sind buchstabengetreu auszulegen. Sollte bei der "bürokratischen" Anwendung wider erwarten doch einaml ein Fall auftreten, bei dem die Paragraphen unschärfen zeigen, ist dies zu übergehen und zu vergessen.

2. Mitdenker ( 'tschuldigung, mir ist leider auf die Schnelle kein negativ besetzter Begriff eingefallen ). Fälle, bei denen die vorhandenen Regeln unumstößlich klar und eindeutig sind, werden selbstverständlich entsprechend der Regeln entschieden. Einzelfälle, die mit den Buchstaben der ISkO nicht eindeutig zu klären sind, entzünden den geistigen Einsatz des Schiris, der immer nach einer für alle Beteiligten fairen und sachlichen Entscheidung strebt. Es ist selbstverständlich, sich dafür einzusetzen, den Missstand aus marginal unvollkommenen Regeln zu beseitigen.
So ist das Skatspiel eben - manche Spiele verliert man, und manche gewinnen die anderen

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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon Skymaster » 26. Jun 2016 11:24

2. Mitdenker ( 'tschuldigung, mir ist leider auf die Schnelle kein negativ besetzter Begriff eingefallen ). Fälle, bei denen die vorhandenen Regeln unumstößlich klar und eindeutig sind, werden selbstverständlich entsprechend der Regeln entschieden. Einzelfälle, die mit den Buchstaben der ISkO nicht eindeutig zu klären sind, entzünden den geistigen Einsatz des Schiris, der immer nach einer für alle Beteiligten fairen und sachlichen Entscheidung strebt. Es ist selbstverständlich, sich dafür einzusetzen, den Missstand aus marginal unvollkommenen Regeln zu beseitigen.[/quote]

An den " Mitdenkern " scheind es zu mangeln.
Regeln sind da und sollten eingehalten werden.
Aber keiner der die Regeln sehr gut kennt sollte bevorteilt werden.
Es sollte immer endschieden werden wie sachlage war
ein unverlieres paares spiel als verloren zu geben wegen regeln ist schwachsinn.
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon mr.kite » 28. Jun 2016 01:05

Eric hat geschrieben:Ich finde das gerade nicht in der ISkO !
Keine überraschende Erkenntnis. Wer aus dem allgemeinen Teil der ISkO nur eine einzelne Vorschrift mal gelesen hat und mit ihrer Hilfe versucht, jede noch so willkürliche Fehlentscheidung zurechtzubiegen, von dem kann man kaum erwarten noch ein paar Vorschriften weiter zu lesen (4.5.10):
"Verstöße gegen die Internationale Skatordnung und Skatwettspielordnung sind von jedem Teilnehmer sofort zu beanstanden."
Wie genau "sofort" zu verstehen ist reget die ISkO freilich nicht. Über den genauen Granzverlauf kann man daher trefflich streiten. Spätestens aber wenn der Beanstander eine Skathandlung vollzieht (zB eine Karte legt, ein Spiel ansagt, Einsicht in einen vorherigen Stich verlangt etc) ist die Beanstandungsfrist vorbei.

Auch sonst ist Eric leider von deiner selbstgesteckten Maxime, dem "mitdenkenden Schiedsrichter" leider weit entfernt:
Eric hat geschrieben:Liegt das Problem schon darin, dass ein Spieler den in 3.3.2 - 3.3.4 "vorgeschriebenen" Reizvorgang nicht einhält ? ( Ich gebe ja zu, die ISkO sieht in ihrer aktuellen Fassung hierzu keine Sanktion vor ). Wenn man zum dem Schluß kommt, dass dies einen "echten" Regelverstoß darstellt, muss doch auch alles gleich sanktioniert werden, egal ob der Übergehende ein Handspiel ansagt, in den Skat schaut oder nicht. Er hat es getan. Oder man sagt eben, dieses Verhalten ist ok, und sagt weiter, dass z.B. auch der Kartenverrat durch die - unberechtigte und voreilige - Ansage eine Handspiels ok ist.
Natürlich ist es NICHT ok, wenn man einen Reizwert nennt oder ein Spiel ansagt, obwohl man nicht an der Reihe ist. Das Regelwerk regelt klar, wann man diese Dinge tun darf und wann nicht. Das Regelwerk zeigt hier einfach Flexibilität! Es knüpft an eine unerlaubt Handlung eben eine andere Rechtsfolge als an die Aufnahme des Skates. Nicht Spielverlust oder Reizausschluss sind die Folge. Sondern es kommt darauf an, ob diese Handlungen absichtlich geschehen oder nicht. Sind sie unabsichtlich oder nicht nachweisbar absichtlich, so geht der Gesetzgeber (=Skatkongress) davon aus, dass die Folgen des Regelverstoßes so gering sind, dass es weiterer spielrechtlicher Folgen nicht bedarf. Ähnliches hat der Kongress erst jüngst zur ungeordneten Ablage der Stiche (4.4.4) entschieden. Kann dem Spieler jedoch Absicht nachgewiesen werden - etwa durch eine systematische Begehung desselben Delikts, so kann er vom Weiterspiel ausgeschlossen werden. Zu Sagen "dieses Verhalten ist ok", nur weil es mangels Vorsatz oft keine unmittelbare Folge nach sich zieht ist also definitiv Unsinn - zumal Erics Beispiel ja ausdrücklich von Vorsatz spricht.

Die Unterteilung der Schiedsrichter in "Beamte" und "Mitdenker" halte ich übrigens für gelungen. Leider gibt es genug Schiedsrichter, die weder in die eine noch in die andere Kategorie zählen sondern lieber einem Fanatiker gleich die eigenen Ideale über die Interessen der Skatgesellschaft als ganzes stellen.
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Re: Könnte der Unverlierbare verloren gehen?

Beitragvon John » 5. Jul 2016 00:23

Was sind denn aber die Interessen der Skatgemeinschaft als Ganzes?

Wirklich eine Regelumsetzung, die Nichtjuristen unverständlich bleibt, eine Auslieferung an eine Exekutive, die keine Einzel- oder Härtefälle kennt oder vielleicht eine Umsetzung des Regelwerkzieles im Sinne des 4.5.2.?

Könnte es denn nicht sein, dass Idealisten, die du hier als Fanatiker bezeichnest, eher diese Interessen vertreten als die "anderen"?
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