Nach diesem - über den bloßen Regelwortlaut hinausgreifenden -Posting von Miri
möchte ich noch einmal auf mein Problem mit der Schneiderwertung zurückkommen.
Klar ist, dass Vorwerfen nicht erlaubt ist und Spielgewinn für den AS bedeuten kann. Klar ist auch, dass eine Inanspruchnahme dieses Spielgewinns im Ausgangsbeispiel nur in sehr seltenen Fällen ein Vorteil für den AS wäre, häufig aber ein Nachteil. Also: Der Regelverstoss wird toleriert. Der AS nimmt damit den - wenn auch ebenfalls seltenen - konkreten Nachteil in Kauf (muss ihn in Kauf nehmen), dass seine Chance auf Schneider gemindert wird.
Natürlich ist klar, dass er
diese Minderung nicht sooo in Kauf nehmen
muss, bzw. durch seinen Anspruch auf Spielgewinn eben von vornherein gemäß Regel auf schneider verzichten kann, oder eben sooooo verzichten muss (wegen der Berufung auf einen gerechtfertigten Anspruch).
Nun denken wir aber mal ganz böse: Ein cleverer AS merkt, dass sein HH öfter seinen
vorwirft, bevor MH zugibt. Also: Ich kann auch einen schlechten Grand spielen, wenn es Anzeichen gibt, dass HH den
hat, er wird wohl vorwerfen, sofort gewonnen! Ob nun spielbeeinflussend oder nicht, spielt ja keine Rolle! Böse, nicht. Wer wäre so clever? Und handelt dabei absolut regelgerecht! Fast schon teuflisch gedacht. Vielleicht sollte man - nicht heute oder morgen - aber so im 10-Jahres-Raum mal daran denken, dass das Regelwerk eben nicht immer sooo optimal ist, dass solche Situationen entstehen können. Lösung zum Beispiel: Vorwerfen - sofortiger Anspruch für den AS
auf alle Restkarten ohne Wenn und Aber. Wenn er dann - edel - darauf verzichtet, schön. Wenn nicht, hat der GS wohl einmal vorgeworfen und wird es nie wieder tun. Garantiert! Verwarnung dann unnötig.
Es gibt kein besseres Mittel, das Gute in den Menschen zu wecken, als sie zu behandeln, als wären sie schon gut. (Gustav Radbruch)