von Eric » 11. Mai 2016 20:58
hmmmm
Jeder Teilnemer ist berechtigt, Regelverstöße zu reklamieren. So weit so gut. Da reicht es dann auch, wenn ich zwei Tische weiter etwas "mitbekomme" - keine Frage.
Allerdings würde ich eine Tischentscheidung nicht pauschal als gegenstandslos betrachten. Es gibt ja sogar klare Fälle in der ISkO, wo ich die Tischentscheidung über alles andere stellen würde. ( 4.1.6 "Die schuldige Partei ist zum Weiterspiel verpflichtet, wenn es die andere Partei verlangt. Dann zählt der Regelverstoß als nicht begangen" ).
Konkrete Beispiele :
A . Der As bedient im 6. Stich falsch und merkt es sofort. Die gesamte Gegenpartei ist sich einig, dass der Gegenspieler die Karte zurücknehmen darf und das Spiel normal weiterläuft. Der Vorgang wird von einem Teilnehmer am Nachbartisch auch bemerkt, der den Regelverstoß reklamiert und einen Schiedsrichter ruft.
B. ( Johns Beispiel ) AS spielt Null-Ouvert-Hand der mit 92 Punkten als "Revolution" gewertet wird und in die Spielliste eingetragen.
A ist für mich glasklar. Hier würde ich als Schiedsrichter niemals - erst recht nicht im Nachhinein, die Tischentscheidung überstimmen. Ein Regelverstoß fand statt, wurde aber von der GP bewusst hingenommen ( ich setze hier das Bewusstsein eines Regelverstoßes voraus. Wenn der AS den regelunkundigen am Tisch vorlügt, "als AS darf man das" ist es etwas anderes ). Das steht für mich über dem "anderen Teilnehmer". Ich würde hier keinesfalls gegen den Tisch auf Spielverlust AS entscheiden.
B ist auch glasklar, da bin ich bei John. Revolution gibt es nicht, die Punktzahl gibt es nicht für Null usw. Quasi alles falsch und auch nicht hinnehmbar. Daher immer Korrektur - auch nachträglich , unabhängig davon, was der Tisch "entschieden" hat.
Es gibt aber wie sooft auch einen Graubereich in der ISkO. Z.B.
C Nach ordnungsgemäßem Mischen wird "vergessen" abheben zu lassen und ordnungsgemäß ausgeteilt. Nachdem ausgeteilt wurde wird es bemerkt aber alle am Tisch einigen sich auf "Spieldurchführung". Am Nachbartisch bekommt es auch jemand mit und ruft nach dem Schiedsrichter.
Klar kann man hier "den Tisch zwingen" neu zu geben. Ich hielte es aber auch durchaus vertretbar, hier das Spiel durchführen zu lassen, und die "Einigung" am Tisch über das Begehren des andern Teilnehmers zu stellen.
Soviel zu "Tischentscheidungen" , die wie ich meine eben nicht leichtfertigt "overruled" werden sollten.
Zum konkreten Fall :
Jeder darf Regelverstöße von denen er Kenntnis erlangt reklamieren - auch der anwesende Schiedsrichter. Allerdings sind Regelverstöße sofort zu beanstanden.
Wer also mitbekommt, dass etwas unsauber läuft, muss eben sofort reklamieren, auch wenn es schwer fällt ( man spielt gerade selber und bekommt eben nur den Anfang mit, weil der AS gerade eine längere Denkpause einlegt, da ist es schon schwer, die Karten wegzulegen , zwei Tische weiterzugehen und den Regelverstoß zu reklamieren, ich erachte es aber als erforderlich ). Rein vom Zeitpunkt betrachtet würde ich sagen, niemand hat den Regelverstoß rechtzeitig beanstandet, das Spiel ist wie ausgegangen zu werten.
Daher wäre ich mit einer nachträglichen Korrektur etwas vorsichtig. Was dafür spricht ist die Vermutung, dass eben die anderen Spieler ( Neumitglied ) am Tisch nicht wussten, was sie tun.
Wenn die anderen drei ( oder zwei ) wissen, dass es nicht ordnungsgemäß ist, wissen, dass eigentlich eingepasst werden müsste und ohne Druck durch den AS der gefundenen Handhabung zustimmen finde ich auf jeden Fall die Bezeichung "Beschiss/Betrug" etwas hart. Das setzt immer eine bewusste Täuschung anderer voraus in meinen Augen.
So ist das Skatspiel eben - manche Spiele verliert man, und manche gewinnen die anderen
Ein Weiser schätzt kein Spiel, wo nur der Zufall regieret.
Gotthold Ephraim Lessing