Letze Woche bei den BW-Einzelmeisterschaften trug sich ein Fall zu, der wegen Protest gegen die Schirientscheidung vom Schiedsgericht entschieden werden musste, dem ich als einer der eingeteilten Schiedsrichter eben auch angehörte.
Der Fall : Während des Spiels wird auf Wunsch eines Gegenspielers der letzte Stich, welcher der Gegenpartei gehörte, nochmals umgedreht. Da die Gegenpartei ihre Stiche "unsauber" ablegte, waren die aufgedeckten Karten nicht mit denen des letzten Stichs identisch ( von beiden Parteien anerkannt ). Ein Schiedsrichter wird gerufen und entscheidet auf Spielgewinn für den AS nach 4.4.6.
Ein Spieler der Gegenpartei legt gegen diese Eintscheidung Protest ein.
Nach der Serie trat nun das Schiedsgericht zusammen.
Der Schiedsrichter der die Entscheidung vornahm war hoch erbost, da der Gegenspieler, der den Protest leistete, das von ihm als für den AS gewonnene Spiel für den AS als verloren in der Gewinnstufe Schneider notiert. ( das Spiel wurde nach der Entscheidung fortgesetzt und seinem Ausgang entsprechend gewertet und notiert ). Der Gegenspieler meinte, dass diese Vorgehensweise die einzige gewesen ist, um im Falle, dass seinem Protest stattgegeben würde, schon das "richtige" Ergebnis ( nämlich verloren in der Gewinnstufe Schneider für den AS ) ermittelt zu haben.
Im ersten Moment dachte ich auch, was fällte dem GS ein. Je mehr ich aber drüber nachdenke bin ich aber der Meinung, dass diese Vorgehensweise richtig ist.
Würdert ihr das auch so sehen ? Wenn ein Protest eingelegt wird und Weiterspiel problemlos möglich ist ( wenn im 7. Stich bemerkt wird, dass im 2. Stich nicht bedient wurde, wird es natürlich schwierig ), soll bzw. muss weitergespielt werden, um für den Fall der Fälle "gewappnet" zu sein ??