Moderator: Taronga
mr.kite hat geschrieben:Ich finde der AS konnte klar einen konkreten Schaden aufzeigen. Das ist schon weit mehr als eigentlich notwendig um einen Verstoß gegen 4.2.9 zu rügen.
John hat geschrieben:Allerdings stellt sich die Grundsatzfrage - wie ich sie bei allen Schiedsgerichtsentscheidungen sehe -: Was bedeutet es, wenn das ISKG nun hier eine Entscheidung fällt? Hat diese Entscheidung tatsächlich und zu Recht dann eine gewisse Allgemeingültigkeit oder trägt sie evtl. dazu bei, dass die Skatrechtsprechung noch komplizierter wird?
Macht es zum Beispiel einen Unterschied, was genau der GS macht und ob der KG überhaupt in sein Blatt hineinsieht oder nicht?
John hat geschrieben:Also, die versprochene Entscheidung:
Schiri hört den Vortrag des AS an, Sachverhalt wird als solcher von den GS und mir bestätigt.
Schiri tendiert offensichtlich zum Weiterspiel. AS regt eine Ermahnung an und bittet den Schiri, vor einer endgültigen Entscheidung einen Blick in das Blatt des GS zu werfen. Schiri kommt der Anregung und der Bitte nach und entscheidet nach Einsicht auf Weiterspiel.
marvin hat geschrieben:2. Falls gegen meine Entscheidung protestiert wird und das Schiedsgericht sie in welcher Form auch immer korrigieren möchte, ist das nach Weiterspielen eher möglich, als wenn ich auf Spielgewinn AS entscheiden würde und dann die GP protestiert.
mr.kite hat geschrieben:marvin hat geschrieben:2. Falls gegen meine Entscheidung protestiert wird und das Schiedsgericht sie in welcher Form auch immer korrigieren möchte, ist das nach Weiterspielen eher möglich, als wenn ich auf Spielgewinn AS entscheiden würde und dann die GP protestiert.
Das stimmt auf einem Clubabend, an dem kein eigenes Scheidsgericht zur Verfügung steht und demnach das ISkG als einziges zur Berufung zur Verfügung steht sicherlich. In der Liga muss man sich solche Gedanken aber nicht machen, da hier ja standardmäßig ein Schiedsgericht anwesend ist.
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