Spielansage mit "8 Handkarten"?

Fragen zur ISkO

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Spielansage mit "8 Handkarten"?

Beitragvon Bad_Goose » 25. Feb 2016 12:09

Mal wieder einen "kniffligen" Fall erlebt.

VH wird AS. Er nimmt zwei Karten, legt sie mehr oder weniger auf den Tisch (Karten waren noch in der Hand oder mit der Hand abgedeckt, aber halt deutlich von den anderen 8 Karten getrennt) mit der Bemerkung: "Die brauch ich nicht für meinen Grand Hand." Der Skat wird von dem Alleinspieler ignoriert und nicht angerührt. Der Grand Hand ist unverlierbar.

Die Gegenspieler verlangen Gewinn wegen Ansage mit 8 Handkarten.

Wie wäre zu entscheiden?

Für eure Meinungen danke ich euch vorab!
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Re: Spielansage mit "8 Handkarten"?

Beitragvon HelAu » 25. Feb 2016 13:36

Ich würde die beiden GS, die Spielgewinn für sich reklamieren, wegen Unsportlichkeit disqualifizieren.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten
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Re: Spielansage mit "8 Handkarten"?

Beitragvon Bad_Goose » 25. Feb 2016 16:02

Ich empfinde es auch als "fadenscheiniges" Recht, allerdings muss man erwähnen, das er manchmal sehr schwierig sein kann.
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Re: Spielansage mit "8 Handkarten"?

Beitragvon Eric » 12. Mär 2016 20:05

Ich bin mir relativ sicher, dass das ISkG in diesem Fall wohl auf Spielverlust AS entscheiden würde, mit der Begründung, dass der AS diese "Spärenzchen" nicht nötig hat usw.

Die regelwidrige Spielansage mit weniger als 10 Handkarten kann man eigentlich auch nicht wirklich heilen, z.B. mit "ich bin mir bewusst, dass ich weniger als 10 Handkarten habe, aber die zwei abgelegten brauche ich nicht, mein Grand Hand ist auch mit den 8 Karten unverlierbar und werde den auch offen spielen" oder ähnlich.

Sicher ist eine Entscheidung gegen den AS hart und ich würde als Schiri auch versuchen, einen Rettungsring zu finden, aber letztendlich bleibt einem wohl nicht viel übrig.

Das ich selber mir kaum vorstellen kann, so einen schlechten Tag zu haben, dass ich als Gegenspieler hier auf Spielgewinn poche, kann ich mir aber beim besten Willen auch nicht vorstellen.

Ich hatte mal einen ähnlichen, aber doch grundsätzlich anders gelagerten Fall.

Ein in der Situation wohl etwas verwirrter AS in MH sagt "Pik-Hand" an und legt , noch bevor VH ausspielt nach der Spielansage 2 Karten seiner Handkarten verdeckt auf den Tisch. Dem sofortigen Anspruch der GP auf Spielgewinn wegen doppelter Drückung bzw. generell wegen der "Ableage" der Karten wurde nicht stattgegeben. Natürlich hatte ich auch den Eindruck, dass der AS nach Spielansage vergessen hatte, dass er Hand spielt und nochmals gedrückt. Aber so lange er wegen der abgelegten Karten nicht falsch bedient o.Ä. sah ich keine Veranlassung gegen den AS zu entscheiden.
So ist das Skatspiel eben - manche Spiele verliert man, und manche gewinnen die anderen

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Re: Spielansage mit "8 Handkarten"?

Beitragvon Taronga » 12. Mär 2016 20:51

Solange hier eindeutig klar ist, dass der AS nicht doppelt gedrückt hat (und so verstehe ich das), würde ich ebenfalls auf Suche nach fadenscheinigem Recht entscheiden und das Spiel durchführen lassen.
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Re: Spielansage mit "8 Handkarten"?

Beitragvon mr.kite » 12. Mär 2016 21:25

"Die brauch ich nicht... " heißt für mich eindeutig, dass er diese Karten nichtmehr auf der Hand zu haben gedenkt - gedrückt, weggelegt, aussortiert oder welcher Begriff auch immer passend sein mag ist hierbei nicht entscheidend - und somit eine Spielansage mit acht Karten gemacht hat. Und dies führt nunmal zum Spielverlust. Diesen würde ich als GS auch einfordern, und wenn es der liebste Mensch der Welt wäre. Es wäre nicht das erste mal dass im Laufe eines solchen Spieles dann ein 5. Bube oder ähnliches auftaucht...

Anders würde ich entscheiden (bzw mich auch als GS verhalten) wenn der AS gleichzitig seine Karten aufdeckt und irgendwas der Art anfügt, dass er die 8 Reststiche macht und auf Schneider verzichtet oä. Dann würde ich das als zwar nicht ganz astreine aber akzeptable Spielabkürzung ansehen.
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