Unerlaubte Äusserung?

Fragen zur ISkO

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Unerlaubte Äusserung?

Beitragvon Bad_Goose » 3. Feb 2016 12:33

Gestern beim Spielabend folgende Situation.

AS in MH spielt NO.

Er deckt seine Karten auf. 5er Länge Wasserdicht, 4er Länge Wasserdicht und blanke Kreuz 9.

VH zögert länger und überlegt schweigend, was er aufspielen könnte. HH lässt die Bemerkung fallen: "Eine Karte reicht."

Das Spiel wird aufgegeben, da VH keine Möglichkeit sieht, seine drei Bilder in Kreuz abzuwerfen.

Der AS hatte die 8 zur 9 gedrückt, HH hatte die 7.

Hinterher entstand eine Diskussion, ob die Bemerkung von HH allgemein gesehen regelwidrig war.

AS argumentierte, ausgegangen davon, das die Kreuz 8 nicht gedrückt gewesen wäre sondern bei VH säße oder allgemein im Spiel wäre, die Bemerkung von HH spielentscheidend sein könnte. VH könnte was übersehen, aufgeben, was falsches spielen etc. Möglichkeiten gäbe es viele und das eine solche Aussage gerade bei einem nicht wasserdichten NO einen sehr faden Beigeschmack hätte.
HH argumentierte dagegen, das seine Aussage ganz allgemein zu sehen sei, da eine Karte immer zum Aufspiel reichen würde.

Wir haben uns dann gefragt, wie ein herbei gerufener Schiedsrichter einen solchen Fall entscheiden würde?

Habt Dank vorab für eure Meinungen.
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Re: Unerlaubte Äusserung?

Beitragvon mr.kite » 3. Feb 2016 14:17

Für mich nicht nur ein Regelverstoß, sondern eine grobe Unsportlichkeit. Ich würde auf eine Verwarnung nach 4.3 SkWO durch die Spielleitung hinwirken.
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Re: Unerlaubte Äusserung?

Beitragvon Skatfuchs » 3. Feb 2016 14:54

Hallo,

ich sehe das wie mr. kite, dass mit dieser Äußerung der AS sein Spiel immer gewinnt. Jedoch würde ich von einer Verwarnung absehen.
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Re: Unerlaubte Äusserung?

Beitragvon John » 3. Feb 2016 15:12

Ich versuchs mal mit Logik, statt mit schnellen Entscheidungskeulen.

Spielentscheidung? Hier bin ich für sofortigen Spielgewinn AS, da eine konkrete Spielbeeinflussung in dem entsprechenden Kartenstand und Problemfall (8 gedrückt oder nicht) durchaus denkbar ist.

Hintergrund der Äußerung des GS? Hier halte ich die Einlassung des GS nicht für widerlegbar, jedoch ist - mal angenommen, die Aussage wäre tatsächlich so gemeint, wie er es darstellt - ein Verstoss gegen die 4.2.9. auf jeden Fall gegeben.

Verwarnung? Würde bedeuten, dass man entweder den GS ganz eindeutig beschuldigt, hier einen schweren, spielentscheidenen Regelverstoss absichtlich begangen zu haben, um das Spiel zu Gunsten der GP zu drehen. Dann könnte und dürfte man von einer Verwarnung keinesfalls absehen. Oder aber, man akzeptiert die Darstellung des GS hinsichtlich des Sinnes seiner Äußerung, dann wäre eine Ermahnung, solche missverständlichen Kommentare zukünftig zu unterlassen, geboten. Aber nicht mehr und nicht weniger.
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