Gestern beim Spielabend folgende Situation.
AS in MH spielt NO.
Er deckt seine Karten auf. 5er Länge Wasserdicht, 4er Länge Wasserdicht und blanke Kreuz 9.
VH zögert länger und überlegt schweigend, was er aufspielen könnte. HH lässt die Bemerkung fallen: "Eine Karte reicht."
Das Spiel wird aufgegeben, da VH keine Möglichkeit sieht, seine drei Bilder in Kreuz abzuwerfen.
Der AS hatte die 8 zur 9 gedrückt, HH hatte die 7.
Hinterher entstand eine Diskussion, ob die Bemerkung von HH allgemein gesehen regelwidrig war.
AS argumentierte, ausgegangen davon, das die Kreuz 8 nicht gedrückt gewesen wäre sondern bei VH säße oder allgemein im Spiel wäre, die Bemerkung von HH spielentscheidend sein könnte. VH könnte was übersehen, aufgeben, was falsches spielen etc. Möglichkeiten gäbe es viele und das eine solche Aussage gerade bei einem nicht wasserdichten NO einen sehr faden Beigeschmack hätte.
HH argumentierte dagegen, das seine Aussage ganz allgemein zu sehen sei, da eine Karte immer zum Aufspiel reichen würde.
Wir haben uns dann gefragt, wie ein herbei gerufener Schiedsrichter einen solchen Fall entscheiden würde?
Habt Dank vorab für eure Meinungen.