Missglückte Abkürzung?

Fragen zur ISkO

Moderator: Taronga

Missglückte Abkürzung?

Beitragvon Skatfuchs » 24. Jan 2016 16:09

Hallo,

gestern beim Turnier war ich Kartengeber und VH erhielt folgenden Riesen:
krbu pibu hebu ka10 kako kada ka08 kras kr10 heas
Beide GS passen sofort.
VH sagt überglücklich: Grandhand Schneider: Den können wir auch gleich abkürzen, da ihr nur einen Stich bekommt.
Dabei zeigt er seine Karten vor und zieht die ka08 vor als Demonstration, was er ausspielen will.
Die drei Karo stehen jedoch auf einer Hand bei MH, womit die GS sicher zwei Stiche machen.
Da HH aber nur ein Volles führt, werden sie trotzdem Schneider.

Wie ist das Spiel nun zu werten?
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Re: Missglückte Abkürzung?

Beitragvon Kantholz » 24. Jan 2016 16:43

aus meiner Sicht kann das Spiell nicht "gewertet", sondern allenfalls beurteilt werden...
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Re: Missglückte Abkürzung?

Beitragvon chris » 24. Jan 2016 18:00

Hallo!

So wie es praktiziert wird müssen sämtliche Bedingungen einer Spielabkürzung erfüllt sein. Da die Gegenspieler mindestens zwei Stiche machen (denkbar wäre ja auch noch ein Abstich in Kreuz oder Herz mit Karo Bube) ist die Abkürzung M.E. misslungen. M.E. ist die vorgezeigte Karo 8 auch als Ausspielkarte des AS zu interpretieren. Streng der Regel also Spielverlust AS. Aber sollte das Skatgericht anders entscheiden (falls der Sachverhalt zur Entscheidung vorgelegt wird) hätte ich persönlich auch kein Problem damit.

Gruß
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Re: Missglückte Abkürzung?

Beitragvon mr.kite » 24. Jan 2016 20:36

Im Sachverhalt ist natürlich schon eine vorentscheidende Wertung drin. Wer hat festgestellt, dass Karo-8 ausgespielt werden soll?

Wenn man diese Wertung ernst nimmt (weil ein Schiedsrichter/das Schiedsgericht diesen Sachverhalt festgestellt hat) lautet die korrekte Entscheidung: "Spiel wird durchgeführt mit der Maßgabe, dass die GP im Schneider bleiben muss und der AS nur einen Stich abgibt sowie Karo-8 ausgespielt ist."

Als Schiedsrichter, der an den Tisch gerufen wird würde ich aber vermutlich das Abtrennen einer Karte nicht als deren Ausspiel auslegen, sondern as Abtrennung einer Karte vom Rest. Dementsprechend würde ich entscheiden: "Spiel wird durchgeführt mit der Maßgabe, dass die GP im Schneider bleiben muss und der AS nur einen Stich abgibt".
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Re: Missglückte Abkürzung?

Beitragvon Das_Huhn » 25. Jan 2016 13:48

mr.kite hat geschrieben:Im Sachverhalt ist natürlich schon eine vorentscheidende Wertung drin. Wer hat festgestellt, dass Karo-8 ausgespielt werden soll?

Wenn man diese Wertung ernst nimmt (weil ein Schiedsrichter/das Schiedsgericht diesen Sachverhalt festgestellt hat) lautet die korrekte Entscheidung: "Spiel wird durchgeführt mit der Maßgabe, dass die GP im Schneider bleiben muss und der AS nur einen Stich abgibt sowie Karo-8 ausgespielt ist."

Als Schiedsrichter, der an den Tisch gerufen wird würde ich aber vermutlich das Abtrennen einer Karte nicht als deren Ausspiel auslegen, sondern as Abtrennung einer Karte vom Rest. Dementsprechend würde ich entscheiden: "Spiel wird durchgeführt mit der Maßgabe, dass die GP im Schneider bleiben muss und der AS nur einen Stich abgibt".


So sieht's aus. Solange der AS nicht tatsächlich eine Karte ausgespielt hat oder sich hierzu verbal in seiner Abkürzung festlegte ("Ihr macht nur 1 Stich, bleibt Schneider und ich spiele Karo 8"), gibt es keinerlei Beweis für das beabsichtigte Ausspiel der 8, sondern nur Annahmen.

Die GS hätten das Ausspiel halt einfach abwarten und die Abkürzungsaussage des AS im Spiel widerlegen müssen. Selbst schuld.
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Re: Missglückte Abkürzung?

Beitragvon Skatfuchs » 25. Jan 2016 14:50

Hallo,

ich sehe das auch so wie mr. Kite und Huhn: die Karte wurde zwar vorgezogen aber noch nicht ausgespielt.
Als Kartengeber fragte ich ihn deshalb: Und diese Karte ( klka08 ) willst du ausspielen?
"Natürlich" antwortet er darauf.
Wie sieht es denn dann mit der Rechtslage aus, wenn die GS trotzdem aufgrund des Kartenstandes (nur 1 Volles beim 2.GS) Schneider bleiben?
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Re: Missglückte Abkürzung?

Beitragvon mr.kite » 25. Jan 2016 16:10

Wenn die GP nicht aus dem Schneider kommt dann wird nachgesehen, ob der AS seine sich selbst bei der Abkürzung auferlegten Verpflichtungen erfüllt hat oder nicht.
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Re: Missglückte Abkürzung?

Beitragvon Ekel Alfred » 25. Jan 2016 16:56

Der AS denkt nicht viel nach, er muss erst mal den kabu abholen.
ka08 pias ka09 -11
kaas kada pida --27
ka07 kako kabu -33
Aber das nur als Anmerkung. Wenn er sagt die Gegenpartei bekommt nur einen Stich dann hat er verloren wenn sie zwei oder mehr bekommen. Egal ob 31 erreicht werden oder nicht.
Ist unklar was ausgespielt werden soll muss das Spiel durchgeführt werden und nach Ausgang gewertet werden.
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Re: Missglückte Abkürzung?

Beitragvon John » 25. Jan 2016 17:45

Leider habe ich den Text zur Ausspielverpflichtung des AS nicht zur Hand; daher meine Frage: Bezieht sich das eindeutig nur auf offene Spiele oder ist die Ansage, eine bestimmte Karte auszuspielen, auch generell verpflichtend? Wenn sie das wäre, wäre die Sache ja mit dem zweiten Stich eindeutig für den AS verloren, da er ja die ka08 wie angekündigt ausspielen muss.
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Re: Missglückte Abkürzung?

Beitragvon Taronga » 25. Jan 2016 21:18

4.1.2 spricht zwar nur von offenen Spielen, wenn ich mir aber die Begründung zu Fall 1 durchlese, würde ich diese auch 1:1 auf den hiesigen Fall anwenden.
Sprich, der AS MUSS nun die 8 ausspielen, nachdem er auf Nachfrage eindeutig bestätigt hat, dass er eben diese 8 auspielen will.

Das voraussetzend, hat der AS sein Spiel verloren, egal, ob die GP Schneider bleiben oder nicht (Fall 13 zu 4.3.4) .

LG
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