von marvin » 4. Feb 2016 22:04
Tja, und du mr.kite, scheinst zu unterstellen, dass es nur Schwarz und Weiß gibt. Entweder hat ein Verstoß gegen 4.2.9 stattgefunden oder nicht. Ich dagegen sehe die Graustufen: Man könnte, wenn man Haarspalterei betreibt, die Äußerung von VH als spielbeeinflussend auffassen (z.B. weil sie den anderen GS vom Aufgeben abhält - was ich so nicht sehe). Aber das wäre mir zu kleinlich - oder eben die Suche von fadenscheinigem Recht.
Bevor sich die Diskussion aber noch ein paar Mal im Kreis dreht: Wahrscheinlich sind wir völlig unterschiedlicher Ansicht, was dieses "fadenscheinige Recht" eigentlich sein soll. Ich habe das Gefühl, du gehst davon aus, der Begriff soll die Situationen abdecken, in denen ein Teilnehmer mitschuldig an einem Regelverstoß ist und dieser Regelverstoß daher nicht zu seinem Vorteil gereichen sollte. Ich dagegen bin der Meinung, es sind diese Fälle von leicht angegrautem Weiß, die ein Pedant rügt, nur um schwerste Sanktionen zu fordern, die in keinem Verhältnis zur Schwere der Verstoßes stehen. So wie wenn ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausspricht, weil die Sekretärin unerlaubterweise ein vom Meeting übrig gebliebenes Brötchen gegessen hat.