Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Fragen zur ISkO

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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon carpe diem 87 » 12. Jan 2016 18:37

Naja, wenn du meinst deswegen selber betrügen zu müssen ist das dein Ding, aber sowas hält mich zumindest von solchen Turnieren fern und ich nehme an den ein oder anderen Nachwuchsspieler halt auch... Bald sterben die Turniere eh aus, was ich auch nicht weiter bedauerlich finde.
Und ich denke ich habe schon gegen so ziemlich jeden (wirklich!) bekannten BL Spieler gespielt, und habe auch schon Betrug ANGEBOTEN bekommen, aber stehts abgelehnt...
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Das_Huhn » 12. Jan 2016 21:54

carpe diem 87 hat geschrieben:Naja, wenn du meinst deswegen selber betrügen zu müssen ist das dein Ding, aber sowas hält mich zumindest von solchen Turnieren fern und ich nehme an den ein oder anderen Nachwuchsspieler halt auch... Bald sterben die Turniere eh aus, was ich auch nicht weiter bedauerlich finde.
Und ich denke ich habe schon gegen so ziemlich jeden (wirklich!) bekannten BL Spieler gespielt, und habe auch schon Betrug ANGEBOTEN bekommen, aber stehts abgelehnt...


Ich habe seit 10 Jahren kein Offline-Turnier mehr gespielt und bin zeitgleich aus dem DSKV ausgetreten. Ich war zuvor 11 Jahre Spielleiter eines größeren Vereins (keine Angst, da hab ich nicht gemogelt :wink: ). Der Niedergang des Offline-Skat hat viele Gründe, das Regeltheater und der Betrug (nicht meine Schummelei, sondern die große Nummer mit Absprachen etc.) sind zwei davon.

Kleine Anekdote:
Ich habe mal in Cottbus ein Turnier erlebt (1. Platz ein Ford Focus, 2 Serien), in dem ein Spieler in der 1. Serie 2800 Punkte erspielt haben wollte. Nachdem herauskam, dass am gleichen Tisch 2 Vereinskollegen saßen, gab es Tumulte. Die wurden dann alle 3 mit ziemlich schwachen Argumenten (angeblich inkorrekte Listenführung) disqualifiziert, der Spieler reichte aber Klage ein und die Sache kam vor Gericht. Keine Ahnung, wie das ausging.

Heute würde ich das übrigens auch nicht mehr machen. Hab ich nicht mehr nötig und das Spielen um Geld ist nur noch Spaß. Aber für einen jungen Mann, der gerade ein Haus gebaut hat, sind 1000 Tacken eine echte Verlockung.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon carpe diem 87 » 13. Jan 2016 07:32

Jo wir alle machen Fehler, es kam nur so rüber als wärest du halt auch noch ziemlich stolz drauf gewesen.... sorry ich wollte nichts unterstellen.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Eric » 13. Jan 2016 22:26

Das_Huhn hat geschrieben:
mr.kite hat geschrieben:
Das_Huhn hat geschrieben:Bei fahrlässigen Regelverstößen hat die Spielleitung generell das Recht, eine Verwarnung auszusprechen.
Na das ist mal eine steile These. Gibt es dafür auch irgendwelche Anhaltspunkte?


Gute Frage, ob es konkrete Festlegungen gibt, wann der Schiedsrichter eine Verwarnung aussprechen darf. Ich habe das bisher, wie geschrieben, im Fall der Ansage eines ungültigen Spiels erlebt, beim (angeblich versehentlichen) Verstecken einer Karte hinter einer anderen beim Null Ouvert und in folgender Entscheidungssammlung wird es bei unberechtigter Einsicht des Gebers in den Skat empfohlen:
http://www.deutscherskatverband.de/file ... schutz.pdf
(Zum Finden der entsprechenden Stelle einfach nach Verwarnung suchen oder auf Seite 3.3.9-2 gehen).


Ok, also bei dem Fall aus der Entscheidungssammlung ist die Verwarnung die einzig mögliche "Strafe" . Aber auch hier wurde "ordnungsgemäß" ein Regelverstoß festgestellt. ( Unberechtigte Skateinsicht ).

Und das war ja, auf was ich hinaus wollte. Ich kann weder als Schiedsrichter noch als Spielleitung eine Verwarnung aussprechen ohne als Basis dafür einen Regelverstoß zu haben. Wenn also jemand in der Handlung bei dem geschilderten Grand keinen Regelverstoß sieht ( rein formal gibt es m.E.n. nur den 4.5.2 wenn überhaupt ) kann er auch keine Verwarnung aussprechen.

Ich könnte mir einzig vorstellen, dass ein Regelverstoß unbemerkt blieb ( wenn beim Grandfall die GS "ohne Murren" zusammenwerfen und dein Verhalten erst später bekannt wird ) und dann aber die Liste nicht mehr abgeändert werden kann.

Aber von solchen Fällen abgesehen gilt für mich die Regel : Verwarnung nur für auch geahndete Regelverstöße.
So ist das Skatspiel eben - manche Spiele verliert man, und manche gewinnen die anderen

Ein Weiser schätzt kein Spiel, wo nur der Zufall regieret.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon mr.kite » 14. Jan 2016 12:42

Ich finde es immer wieder beeindruckend, wie man planen möchte die ISkO auf das 3fache zu vergrößern, wenn man noch nichtmal die bestehenden Seiten gelesen und verinnerlicht hat. Mit nur zweieinhalb kurzen Sätzen führt die ISkO Erics Aussagen ad absurdum (Hervorhebung von mir):
3.4.1 S.1 hat geschrieben:Der Alleinspiler ist in jedem Fall zu einer gültigen Spielansage verpflichtet

3.4.4 S.1 iVm S.2 hat geschrieben:Eine Spielansage ist ungültig, wenn [...] Darunter [fällt] die Ansage eines Handspiels [...] nach Skataufnahme
Wer gegen eine Verpflichtung verstößt (In Huhns Fall die Ansage eines Handspieles nach Skataufnahme) begeht einen Regelverstoß! Warum Regelverstoß? Weil wer gegen eine Regel (Die gesamte ISkO ist eine Sammlung an Regeln!) verstößt begeht einen Regelverstoß! Ganz egal welche Folgen die ISkO selbst an den Regelverstoß knüpft.

Denn an ALLE Regelverstöße - die unmittelbar und mittelbar geahndeten wie auch die nicht geahndeten - knüpft die SkWO Folgen. Diese Folgen können sowohl ersatzweise wie auch zusätzlich "oben drauf" kommen, allerdings nur unter zusätzlichen Voraussetzungen (Hervorhebungen und runde Klammern von mir):
4.3 S.1 SkWO hat geschrieben:Veranstater und Spielleitung (nicht: Schiedsrichter!) haben das Recht (nicht: Pflicht!) bei nachweisbar willkürlichen(nicht wie Huhn: fahrlässigen) Verstößen ohne Weiteres vom Weiterspiel auszuschließen.

Hieraus lässt sich ebenso das Recht zu einer Verwarnung als wesensgleichem Minus ableiten. Damit hätte man in Huhns Fall sowohl eine Verwarnung wie auch einen Ausschluss vom Weiterspiel rechtfertigen können, weil er nachweislich (durch Geständnis) einen willkürlichen (mit Wissen und Wollen) Regelverstoß (ungültige Spielansage) begangen hat. Ob man diese Verwarnung/Ausschluss auch tatsächlich austeilt? Dazu schrieb Huhn ganz richtig: "Ist halt immer eine Ermessensentscheidung."

Im Übrigen denke ich, dass carpe wie immer Recht hat ;)
Ritter des Ordens der unsichtbaren Hand
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Das_Huhn » 14. Jan 2016 23:50

weil er nachweislich (durch Geständnis) einen willkürlichen (mit Wissen und Wollen) Regelverstoß (ungültige Spielansage) begangen hat.


Kleine Korrektur: Das Geständnis habe ich mehr als 10 Jahre nach dem Turnier hier im Forum abgelegt. Am Tisch war ich natürlich entsetzt über meine, in der Hektik gemachte, falsche Spielansage. :wink:

Ein Ausschluss wäre also auf keinen Fall gerechtfertigt gewesen. Die Verwarnung geht aus meiner Sicht völlig in Ordnung.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Pgallert » 6. Jul 2016 18:36

Ein langer Fred zu einem sonnenklaren Fall. Deshalb mal als Zusammenfassung:
1) Beim Bestimmen der Spielwertung muss das Ungewoehnliche bewiesen werden, von der Partei, die glaubt, das Ungewoehnliche erreicht zu haben.
2) "Gewoehnlich" ist, dass der AS sein Spiel einfach gewinnt. Ungewoehnlich ist Schneider oder ein Gewinn der Gegenpartei.
3) Nach dem Nichtbedienen hat der AS sein Spiel verloren, es sei denn, er hatte vorher schon 61. Das bedeutet, der gewoehnliche Fall ist jetzt der Spielverlust, und der ungewoehnliche Fall das Trotzdem-Gewinnen.
4) Da der AS diesen Nachweis nicht fuehren kann, hat er sein Spiel verloren.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Eric » 10. Jul 2016 21:48

Chapeu oder wie das bei den Briten heißt.

Beindruckend schlüssig und bestechend logisch.
So ist das Skatspiel eben - manche Spiele verliert man, und manche gewinnen die anderen

Ein Weiser schätzt kein Spiel, wo nur der Zufall regieret.
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