Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Fragen zur ISkO

Moderator: Taronga

Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Das_Huhn » 10. Dez 2015 17:16

mr.kite hat geschrieben:
Eric hat geschrieben:d. Der AS war am Tisch der einizige , mit detailierten Regelkenntnissen. Ich denke nicht, dass es auch nur ansatzweise im Sinne der ISkO ist, wenn regelkundige ihre Regelkunde nutzen, um sich gegenüber weniger regelkundigen Vorteile zu verschaffen.

Wer mit dieser Einstellung an einen Tisch geht sollte tatsächlich lieber seinen Schiedsrichterschein zurückgeben. Besser heute als morgen. Das Recht ist für ALLE da, und nicht nur für diejenigen die zu bequem sind sich damit zu beschäftigen.


Das ist im Prinzip richtig und ich habe ja auch schon mit einer ähnlichen Aussage auf Eric "draufgehauen".

Andererseits: Den Schiedsrichterschein wird in spätestens 10 Jahre kaum noch jemand brauchen, da es dann u.a. wegen der komplizierten Regelproblematik und des Verhaltens der Profis kaum noch Offline-Skat geben wird. In Mittelfranken sind die Teilnehmerzahlen in den vergangenen 10 Jahren um 60% gesunken und die Situation erodiert von Jahr zu Jahr weiter.

In sofern hat Eric zwar regeltechnisch falsch gehandelt, dem Skat jedoch versucht, einen Dienst zu erweisen.

So, und ich spiele jetzt noch eine schöne Runde in der Skatstube. :)
Zuletzt geändert von Das_Huhn am 10. Dez 2015 18:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon John » 10. Dez 2015 18:21

In sofern hat Eric zwar regeltechnisch falsch gehandelt, dem Skat jedoch versucht, einen Dienst zu erweisen.
Ein bemerkenswerter Satz. Ich meine zwar, dass die Entscheidung auch regeltechnisch durchaus "richtig" war, aber ich bin ja kein Schiedsrichter (mehr) und daher nicht kompetent genug.

Als nunmehriger Entscheidungen "erduldender" Laie frage ich mich allerdings schon: Was müssen das für Regeln sein, gegen die man verstoßen muss, um unserem gemeinsamen Hobby "einen Dienst zu erweisen". Bedeutet das im Umkehrschluss etwa: Wer regeltechnisch richtig entscheidet, schadet (unter Umständen) dem Skat? Oder erweist ihm einen Bärendienst, um beim Bild zu bleiben? Gut, dass ich ....... - aber das hatten wir ja schon.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon ThomAss » 10. Dez 2015 20:03

dem Skat jedoch versucht, einen Dienst zu erweisen

Ob die Frage sich auch die Mitspieler am Tisch stell(t)en und die GS bzw. der AS hierauf für sich eine ideologische Antwort finden würden?!? In diesem Fall wohl kaum...

Da das leider nicht immer gegeben ist, braucht man die "Skatordnungshüter" überhaupt erst, dann würde ich mir aber gut ausgebildete Schiedsrichter, die gibt es in der Praxis mMn aber kaum, wünschen, die eben 100% korrekt mit aller Härte nach den Regeln entscheiden und nicht ich nenne es mal so im Sinne des Skatsports entscheiden, bzw. sie tun es meiner Ansicht nach mit harter Regelauslegung dann ja sowieso, wenn sie die Regeln richtig anwenden. Wenn die Mitspieler sich selbst schon nicht einigen konnten und nicht einen Gedanken daran verschwendet haben, was für den Skatsport zu tun, dann ist der arme Schiedsrichter wohl wirklich der allerletzte, der hier irgendeinen Dienst erweisen muss. Weil wer Fairness und Gerechtigkeit haben will, wird nicht nur an den Mitspielern, Karten und sonstige Umständen scheitern sondern insbesondere in manchen Fällen auch an den Regeln und dem entscheidenden Schiedsrichter / Schiedsgericht. Daran kann man natürlich insgesamt wenig ändern, nur an sich selbst, seiner eigenen Einstellung und Verhalten am Tisch sowie Erlernen von Grundwissen kann man arbeiten!

Ich spiele mittlerweile seit fast 20 Jahren offline Skat, ich kann mich an kaum eine Situation erinnern, in der ich selbst persönlich einen Schiedsrichter gebraucht hätte, obwohl es in den Jahren zig strittige Situationen gab. Wenn die Spieler eine Bereitschaft haben, sich fair zu einigen, wird der Skatsport und letztendlich auch die Regeln sich weiterentwickeln und am Leben bleiben, dafür sind aber immer die ausführenden / spielenden Personen am Tisch verantwortlich und nicht ein Schiedsrichter, der deren Kind dann aus dem Brunnen holen soll. Selbst der Versuch das zu wollen und sowas/ über den Schiedsrichter zu regulieren, um somit vermeintlich dem Skatsport einen Dienst zu erweisen, ist im Grunde aller ehrenwert, aber am Ende des Tages gibt es dann doch meist nur noch eine blutige Nase mehr.

Und es geht bei Entscheidungen, die dann am Tisch unter den Spielern getroffen werden, gar nicht mal immer um richtig oder falsch, sondern wie die gesamte Situation zu bewerten ist, und da gehören für mich auch zwischenmenschliche Aspekte genauso gut dazu. Ich habe neulich einen Fall erlebt, der war sowas von gegen die Regeln abgehandelt wurde, aber eben ein "Fall zum Angewöhnen" war...

So das muss reichen als "Wort zum Donnerstag". :-)
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Eric » 12. Dez 2015 21:26

Skatfuchs hat geschrieben:Hallo,

ich muss aber in dem Zusammenhang nochmals auf 4.2.5 der ISKO verweisen:
"Das Recht, Nichtbedienen im Nachinein zu reklamieren, erlischt mit dem Zusammenwerfen der Karten beider Parteien."

Nach der Darstellung von Eric hat ja zuerst die Gegenpartei die Karten zusammengeworfen und dann erst der AS.
Da nützt es auch nichts, dass dieser "regelkundiger" ist nach dem Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!


Ja , aber allem voran ging die "Beschwerde", der AS hätte falsch bedient, was von ihm ja auch vor dem Zusammenwerfen der Karten zugegeben wurde.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Eric » 12. Dez 2015 21:30

ThomAss hat geschrieben:
Und es geht bei Entscheidungen, die dann am Tisch unter den Spielern getroffen werden, gar nicht mal immer um richtig oder falsch, sondern wie die gesamte Situation zu bewerten ist, und da gehören für mich auch zwischenmenschliche Aspekte genauso gut dazu. Ich habe neulich einen Fall erlebt, der war sowas von gegen die Regeln abgehandelt wurde, aber eben ein "Fall zum Angewöhnen" war...



Das macht mich jetzt neugierig. Magst Details erzählen ?
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Eric » 12. Dez 2015 21:36

Das_Huhn hat geschrieben:
Ich habe auch schon mal ein gut besetztes Turnier gewonnen, weil ich gegen Ende mit einem kaum gewinnbaren Grand auf der Hand nach Skataufnahme Grand Hand ansagte und auf siegessicheres Einwerfen der recht planlosen Gegenpartei hoffte. Und so kam es dann auch. Die Verwarnung der Turnierleitung habe ich zur Kenntnis genommen. Die Welt ist böse. :eek:


Nun, jeder ist für sein Karma selbst verantworltich. An dem Tag , an dem ich mich so verhalte, möge mich bitte der Sensenmann holen. Über Leute die sich so verhalten, denke ich mir meinen Teil. Einem Schiedsrichter der sich so verhält, gehört genauso wie mir , der Schein abgenommen.



Wie kann es überhaupt in so einem Fall zu einer Verwarnung kommen ? Entweder die GP akzeptiert, dass Du gewinnst, oder der Schiri entscheidet, dass Du gewinnst, in beiden Fällen wäre eine spätere Verwarnung durch die Turnierleitung sehr seltsam. Wenn ein Schiri auf Spieldurchführung plädiert ( was ich wohl auch gemacht hätte ), dann kann es eine Verwarnung geben. Aber Du hast den ja nicht verloren wenn ich richtig lese.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon John » 14. Dez 2015 16:20

Es gibt gewisse Verhaltensgrundsätze für alle Spieler, die man wissen sollte und die direkt aus den Regeln und Urteilen abgeleitet werden können. Dazu gehört nun einmal, dass offenes Hinwerfen der Karten....4.3.6.

Solche Grundsätze allen Spielern zu vermitteln, sollte für alle Schiedsrichter, ja bereits für die Regelkundigen, eine Selbstverständlichkeit sein.

Ob man dies nun in Theorie-Kurzinformation macht oder mit einer Holzhammermethode wie Huhn, bei der dann - zufälligerweise :razz: :razz: - noch ein eigener Vorteil herausspringt, darüber kann man geteilter Meinung sein.

Bei uns wird sich ein jüngerer Spieler bestimmt das merken, nachdem ich ihm in folgender Situation für mich ein gewonnenes Spiel ohne 3 mit Schwarz aufschreiben hab lassen. Sein Partner begeht einen Bedienungsfehler. Ich habe gerade überlegt, ob ich auf Schneider gehen soll oder nicht. Da wirft er die Karten offen hin und erklärt: "Du hast gewonnen." Die GP hatte noch keinen Stich.

Würde ich normalerweise nie tun, aber zum Lerneffekt eben. Warum nicht eine solche Regel ausnützen?
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Eric » 2. Jan 2016 22:26

Hallo zusammen,

habe, nachdeem mir das keine Ruhe ließ, den Fall mal eingereicht ( und werde das nie wieder tun ). Ich veröffentliche das mal hier - mit ausdrücklicher Genehmigung des ISkG.

**************************

Ihre Anfrage:

Falldarstellung: Ich finde den Tisch bereits wild aufeinander ein brüllend vor. Die Karten des vorherigen Spiels wurden von beiden Parteien bereits weggeworfen. Unstrittig ist, dass sich der Alleinspieler im Verlauf des abgelaufenen Spieles verworfen hat. Strittig ist allerdings der Zeitpunkt (wohl aber 3-5. Stich). Sowohl die Gegenspieler (sehr regelunkundig) als auch der Alleinspieler (sicher der regelkundigste am Tisch) konnten und wollten keine Mühen unternehmen, den Spielverlauf zu rekonstruieren. Für die Gegenspieler war der Fall nach dem Geständnis des Alleinspielers erledigt. Für sie gab es nur noch Spielgewinn und sie warfen ihre Karten in die Mitte. Nun pochte der Alleinspieler selber auf Spielgewinn, da er zum Zeitpunkt, als das Spiel durch den Regelverstoß beendet war, bereits 61 Augen hatte. Strittig ist, ob der Alleinspieler seine Karten kurz vor oder kurz nach der Anmeldung seines Anspruchs ebenfalls zu denen der Gegenspieler warf.

Entscheidung: Ich entschied, dass das Spiel dem Alleinspieler als verloren anzuschreiben sei.

Begründung : Wenngleich 5.2.8 ISkO für Zweifelsfälle klar vorschreibt, dass die Gegenpartei dem Alleinspieler den Spielverlust nachweisen muss, sah ich in diesem Fall, wegen des von ihm zuerst begangenen Regelverstoßes den Alleinspieler in der Mitverantwortung, den Fall zu erklären, bzw. selber zu beweisen, dass nicht 4.1.4 ISkO sondern 4.1.3 Satz 2 ISkO zur Anwendung kommen muss. Dies konnte und wollte er nicht. Zudem hatte ich auch durch das Verhalten des Alleinspielers den Eindruck, dass er seine im Vergleich zu den Gegenspielern deutlich bessere Regelkenntnis zu seinem Vorteil nutzen wollte und fadenscheiniges Recht analog 4.5.2 ISkO suchte.
War die getroffene Entscheidung richtig?

Wird wie folgt entschieden:
Die Entscheidung des Schiedsrichters wird bestätigt.

Begründung:
Im Zweifelsfall muss nach ISkO 5.2.8 die Gegenpartei dem Alleinspieler den Spielverlust und der Alleinspieler das Erreichen von Gewinnstufen nachweisen.

Unberechtigtes Ausspielen (oder ein anderer Regelverstoß) beendet nach ISkO 4.1.3 das Spiel. Ist es bereits entschieden, gewinnt die betreffende Partei mit den von ihr bis dahin eingebrachten Augen.

Unstrittig ist im vorliegenden Fall, dass der Alleinspieler einen Bedienfehler und damit einen Regelverstoß begangen hat. Ebenso unstrittig ist, dass beide Parteien die Karten zusammen geworfen haben und die Stiche nicht mehr rekonstruierbar sind.

Für die Gegenspieler war das Spiel berechtigterweise durch den Regelverstoß des Alleinspielers beendet und sie durften zu Recht Spielverlust des Alleinspielers annehmen. Damit waren sie nach ISkO 5.2.8 nicht mehr verpflichtet, dem Alleinspieler auch noch nachzuweisen, dass er bis dahin keine 61 Augen oder mehr eingebracht hat (weiterer Spielverlust).

Vielmehr gilt für den Alleinspieler nun die umgekehrte Beweislast. Er hat einen Fehler begangen, der grundsätzlich zum Spielverlust führt. Es sei denn, er kann den Nachweis führen, dass er zum Zeitpunkt seines Regelverstoßes das Spiel bereits gewonnen hatte.

Da er seine bis dahin eingebrachten Stiche (!) weggeworfen hat und eine Rekonstruktion dieser Stiche nicht mehr eindeutig möglich ist, kann er den Spielgewinn nicht beweisen. Hätte der Alleinspieler zum Zeitpunkt seines Regelverstoßes die notwendige Augenzahl eingebracht, hätte er bestimmt nicht seine Karten und Stiche weggeworfen und den Spielgewinn nach ISkO 4.1.3 Satz 2 im Nachhinein gefordert.
Die Entscheidung des Schiedsrichters, das Spiel als verloren abzuschreiben, kann daher nur bestätigt werden. Auch die Annahme des Schiedsrichters, dass der Alleinspieler gegen die Bestimmung ISkO 4.5.2 verstößt, in dem er nur einen fadenscheinigen Grund zum Spielgewinn sucht, muss bestätigt werden.
Würde man anders entscheiden, hätte ein Alleinspieler nach einem von ihm verübten Regelverstoß nach dem Zusammenwerfen der Karten immer die Möglichkeit, noch einen Spielgewinn ohne Nachweis geltend zu machen.

*******************************

So weit so gut. Ich lag nicht falsch mit meiner Einschätzung und auch das ISkG sieht eine Umkehr der Beweislast nach einem Regelverstoß. Und dann komme ich halt wieder mit meiner "Regelungswut" - das sind zwei kleine Sätze, einer beim 5.2.8 und einer beim 4.1.3 und jeder , der nach dem exakten Wortlaut der ISkO urteilt kann nur zum gleichen Schluss kommen........
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon mr.kite » 2. Jan 2016 22:51

Interessant und durchaus zur Diskussion geeignet. Leider hat der eingesandte Fall nur oberflächliche Ähnlichkeiten mit dem hier eingestellten Thema und sollte daher abgetrennt behandelt werden.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon John » 3. Jan 2016 01:31

Also, wenn das mal nur oberflächliche Ähnlichkeiten sind. Das Grundproblem ist doch in beiden Fällen exakt das gleiche (oder dasselbe 8) 8) 8) ).

Ein Urteil, das völlig logisch begründet ist.
Und dann komme ich halt wieder mit meiner "Regelungswut" - das sind zwei kleine Sätze, einer beim 5.2.8 und einer beim 4.1.3 und jeder , der nach dem exakten Wortlaut der ISkO urteilt kann nur zum gleichen Schluss kommen........
Ich kann in diesen beiden Regelungen nicht einmal einen Widerspruch erkennen. Stellt man sich die beiden Fragen

Was weiß ich sicher? Was kann ich nachweisen?

so ist der Schluss des Schiris und des ISKG, hier auf Spielverlust AS zu entscheiden, absolut nachvollziehbar. Ganz abgesehen davon, dass der 5.2.8. ja nicht den AS schützen soll, der als einziger unstrittig einen eindeutigen Regelverstoss begangen hat, sondern den, der im Zweifelsfall, also z. B. wegen "beiderseitigem" Zusammenwerfens (zeitnah oder wegen "scheinbar klarem" Spielergebnis oder wegen eines möglichen Missverständnisses seinen Spielgewinn bei geringer eigener Schuld nicht mehr eindeutig nachweisen kann.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Eric » 3. Jan 2016 16:48

mr.kite hat geschrieben:Interessant und durchaus zur Diskussion geeignet. Leider hat der eingesandte Fall nur oberflächliche Ähnlichkeiten mit dem hier eingestellten Thema und sollte daher abgetrennt behandelt werden.


Sry Sir, aber es ist genau der Fall. Wo sind die Unterschiede ? Vlt. hab ich was überlesen , kann ja sein. Dann zeig mir bitte wo.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon mr.kite » 3. Jan 2016 17:19

Ganz einfach: Die Abwandlung unterstellt, dass zuerst die GP den Bedienfehler des AS rügt, daraufhin von beiden Parteien die Karten zusammengeworfen werden und nun erst der AS behauptet, vor Begehung des Regelverstoßes bereits 61 Augen erlangt zu haben. Im Original aber war geschildert worden, dass irgendwann im Laufe oder nach Beendigung des Spieles der Regelverstoß bemerkt wurde. Und eben nicht zu beweisen war, dass die Rüge bereits vor dem Zusammenwerfen der Karten erfolgte:
Eric hat geschrieben:Einziger!!! Fakt, über den sich alle am Tisch - auch der AS - einig sind, der AS hat im Verlauf des Spieles falsch bedient

Ausrufezeichen sind NICHT von mir. Dies ist nicht anders zu verstehen als dass weitere entscheidungserhebliche Tatsachen nicht zu erheben sind, die dann aber in der dem ISkG zugesandten Abwandlung auf einmal doch zweifelsfrei festzustellen waren. So kommt selbstredend ein ganz anderes Ergebnis zu Stande als das, welches die große Mehrheit der Kommentatoren hier für richtig befunden hat. So kann das ISkG dann zwar in bester Absicht eine fundierte Entscheidung treffen oder es auch sein lassen, eine auf den originalen Sachverhalt gemünzt richtige Entscheidung kann nur zufällig zustande kommen.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Eric » 4. Jan 2016 21:40

Nun, wenn Unklarheit über Zeitpunkte bestand, hätte man nachfragen können.

Wenn der AS "im Verlauf des Spiels" unstrittig falsch bedient hat, heißt das zunächst einmal, dass nach dem Regelverstoß zunächst, weil das Nichtbedienen nicht erkannt wurde, erst mal weitergespielt wurde.

Dass der Regelverstoß erst reklamiert wurde, nachdem ein oder beide Parteien die Karten weggeworfen hatten, steht in meinem Eröffnungstghread nichts - klar, auch nicht das Gegenteil.

Der Rest, z.B. ob der AS erst sagt "ich hab trotzdem gewonnen weil 61" und dann erst die Karten wegwirft oder in umgekehrter Reihenfolge, hat ja für die vom ISkG bestätigte Umkehr der Beweislast keinen Einfluss.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon mr.kite » 5. Jan 2016 02:02

Wieso sollte man nachfragen, wenn da steht, das weitere Fakten nicht zu bekommen sind? Auch Zeitpunkte sind (wichtige) Fakten!
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon carpe diem 87 » 5. Jan 2016 10:09

Hi
Ich kann das nur aus meiner Sicht beurteilen, und ich bin auch kompletter Regellaie! Aber auch ich sehe hier 2 verschiedene Fälle.

Aus dem Urteil lese ich heraus, das angenommen wird AS sagt ein Spiel an es werden 1-2-3 Stiche gespielt, im 4 oder 5. Stich wird bemerkt oh der AS spielt ein Herz (oder andere Farbe) aus welche er zuvor gestochen hat.
Nun wird sofort reklamiert und die GP fordert Spielverlust, der AS gibt das falsche bedienen zu, wirft die Karten zusammen und behauptet nun er hätte aber eh schon 61 gehabt.

Im Original habe ich das so verstanen

AS nimmt den Skat auf, AS sagt sein Spiel an
es werden 10 Stiche gespielt, die Karten werden zusammen geworfen, und nach dem Spiel kommt nun so eine Aussage wie, sag mal hast du das Herz nicht in Stich x gestochen welches du dann in Stich y selber ausgespielt hast? Das gibt der AS nun zu, behauptet aber nun er hätte zu Stich x ja eh schon 61 gehabt, und daher sei das Irrelevant.

Das ist allerdings nur meine Sicht wenn ich das komplett neutral lese und versuche zu verstehen.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Eric » 5. Jan 2016 21:27

hmm, ist wohl das Problem, dass der, der schreibt ja weiß was er schreiben will, aber dann nicht so schreibt , dass es alle verstehen.

Für mich war natürlich klar, als ich von "Unmöglichkeit" bzw "Unwille" der Rekonstruktion des Spiels nachdem der Bedienfehler bemerkt und zugegeben war, die Karten noch nicht zusammengeworfen waren.

Nachdem beide Parteien ihre Karten zusammengeworfen haben kann auch nur noch sehr schwer ein Bedienfehler relativ eindeutig festgestellt werden.

Wenn ich die Einsprüche aber richtig deute, macht genau dass den Unterschied.

A. : Der Bedienfehler wird spätestens im letzten Stich bemerkt ( und zugegeben). Das Spiel ist für den AS dadurch erst einmal verloren, außer er kann beweisen, dass er zum Zeitpunkt des Regelverstoßes bereits 61 Augen hatte. Daher kann die GP getrost ihre Karten wegwerfen.

B. : Der AS bietet ohne das Zeigen seiner Karten an : "Ich gewonnen , ihr raus" . Die GP stimmt zu, wirft ihre Karten weg. Nun wirft der AS seine Karten zu denen der GP, der Bedienfehler wird entdeckt ( wenn das ganze verdeckt geschieht sowieso nicht ). Nun ist die GP in voller Beweispflicht, dass der AS zum Zeitpunkt des Regelverstoßes noch keine 61 Augen hatte.

Also ich empfinde das ( die Zweiteilung eines gleichen Vorganges ) etwas seltsam muss ich sagen.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Kantholz » 6. Jan 2016 09:52

hallo,
will man solche Fälle zuverlässig lösen, müssen sie von allen Nebensächlichkeiten, Theaterdonner sowie Nebelkerzen befreit und auf den reinen Kern zurückgeführt werden. Dann sollte der Blick für eine objektive Beurteilung klar sein.

Ich finde die ISkG- Entscheidung klar strukturiert und streng logisch. Man muss sie aber auch zur Kenntnis nehmen wollen !
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Das_Huhn » 7. Jan 2016 16:24

Eric hat geschrieben:
Wie kann es überhaupt in so einem Fall zu einer Verwarnung kommen ? Entweder die GP akzeptiert, dass Du gewinnst, oder der Schiri entscheidet, dass Du gewinnst, in beiden Fällen wäre eine spätere Verwarnung durch die Turnierleitung sehr seltsam.


Die GS haben das Spiel verloren, weil sie eingeworfen haben. Was nichts daran ändert, dass ich ein unzulässiges Spiel angesagt habe (Hand trotz Skataufnahme). Und dafür kann die Spielleitung natürlich eine Verwarnung verhängen.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon John » 8. Jan 2016 00:23

Aber doch nur, wenn du zugibst, dass die Ansage so Absicht war, oder?
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Das_Huhn » 8. Jan 2016 22:36

John hat geschrieben:Aber doch nur, wenn du zugibst, dass die Ansage so Absicht war, oder?


Bei fahrlässigen Regelverstößen hat die Spielleitung generell das Recht, eine Verwarnung auszusprechen. Ist halt immer eine Ermessensentscheidung.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon mr.kite » 9. Jan 2016 18:11

Das_Huhn hat geschrieben:Bei fahrlässigen Regelverstößen hat die Spielleitung generell das Recht, eine Verwarnung auszusprechen.
Na das ist mal eine steile These. Gibt es dafür auch irgendwelche Anhaltspunkte?
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Eric » 10. Jan 2016 19:43

mr.kite hat geschrieben:
Das_Huhn hat geschrieben:Bei fahrlässigen Regelverstößen hat die Spielleitung generell das Recht, eine Verwarnung auszusprechen.
Na das ist mal eine steile These. Gibt es dafür auch irgendwelche Anhaltspunkte?


Also eine Verwarnung durch einen Schiedsrichter ist nochmal was anderes, als durch die Spielleitung.

Wobei ja die Frage wäre, mit was würde man ein Schiri eine Entscheidung auf entweder "Weiterspielen" oder "Spielverlust AS" in der Situation rechtfertigen. Außer dem 4.5.2 fällt mir da nicht viel ein. Eine Verwarnung ist , wenn man Absicht erkennt, aber aufgrund der Details nicht anders entscheiden kann, zwar irgendwie überflüssig, aber jetzt, wo ich nochmal drüber nachdenke, sachlich gerechtfertigt.
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Das_Huhn » 11. Jan 2016 18:13

mr.kite hat geschrieben:
Das_Huhn hat geschrieben:Bei fahrlässigen Regelverstößen hat die Spielleitung generell das Recht, eine Verwarnung auszusprechen.
Na das ist mal eine steile These. Gibt es dafür auch irgendwelche Anhaltspunkte?


Gute Frage, ob es konkrete Festlegungen gibt, wann der Schiedsrichter eine Verwarnung aussprechen darf. Ich habe das bisher, wie geschrieben, im Fall der Ansage eines ungültigen Spiels erlebt, beim (angeblich versehentlichen) Verstecken einer Karte hinter einer anderen beim Null Ouvert und in folgender Entscheidungssammlung wird es bei unberechtigter Einsicht des Gebers in den Skat empfohlen:
http://www.deutscherskatverband.de/file ... schutz.pdf
(Zum Finden der entsprechenden Stelle einfach nach Verwarnung suchen oder auf Seite 3.3.9-2 gehen).
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon carpe diem 87 » 12. Jan 2016 09:29

mal ne ganz andere Frage Huhn, warst du stolz auf dich bei erhalt des Pokals ?
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Re: Wieder ein Fall zum Abgewöhnen....

Beitragvon Das_Huhn » 12. Jan 2016 17:02

carpe diem 87 hat geschrieben:mal ne ganz andere Frage Huhn, warst du stolz auf dich bei erhalt des Pokals ?


Der Pokal steht neben den anderen. Die 1000 € fand ich besser. :wink:

Ich weiß nicht, wie oft du mit Bundesligaspielern zusammenspielst. Ich hab hier einen sehr bekannten Verein um die Ecke. Gegen das, was ich da teils bei Turnieren an Beschiss(versuchen) erlebe, bin ich ein Waisenknabe. :ja:
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