Moderator: Taronga
Eric hat geschrieben:Wer hätte anders entschieden ?
mr.kite hat geschrieben:Ich.
Eric hat geschrieben:Und die theoretische Möglichkeit, dass in meinem geschilderten Fall der AS bewusst auch seine Karten zu denen der GP geworfen hat, um den Nachweis unmöglich zu machen, sollte man auch beachten.
4.2.5 ISkO hat geschrieben:Das Recht, Nichtbedienen im Nachhinein zu reklamieren, erlischt mit dem Zusammenwerfen der Karten beider Parteien.
Jeder beweist die ihm günstigen Tatsachen soweit nicht anderes ausdrücklich in der Norm steht!
mr.kite hat geschrieben:-> Ob der AS nun 61 Augen hatte oder nicht spielt keine Rolle. Die GP kann nicht nachweisen den Regelverstoß fristgerecht angezeigt zu haben. Damit gilt er als nicht begangen.
Eric hat geschrieben:Einziger!!! Fakt, über den sich alle am Tisch - auch der AS - einig sind, der AS hat im Verlauf des Spieles falsch bedient
[...]
Alles andere war strittig
Wenn dieser Satz mal - trotz einiger Füllwörter - nicht eindeutig ist.3. Natürlich wurden die Karten von der GP viel zu früh weggeworfen ( wohl im gängigen Glauben, ein Verwerfen beendet das Spiel grundsätzlich und eben nicht nur wenn es noc nicht entschieden ist ). Aber auch der AS hat dann seine Karten weggeworfen und so dazu beigetragen, dass nichts mehr nachvollziehbar ist. Es ist zwar nicht unbedingt in der Beweispflicht, er hat aber mit seinen Karten auf der Hand immer die Möglichkeit , seinerseits seine These zu belegen.
Er ist absolut eindeutig. Er besagt gemeiinsam mit einem späteren Satz, dass die Karten beider Parteien zusammengeworfen wurden. Er besagt aber nciht zu welchen Zeitpunkt dies geschah. Es wäre genauso möglich, dass der AS beispielsweise das Spie abgekürzt hat, die GS vorschne ihre Karten wegwerfen, der AS auch, und nun erst fällt einem GS auf "Huch, Du hast ja noch Kreuz. Hast doch vorher mein Kreuz-As gestochen." AS überlegt; "stimmt". Gleiches bei regulär beendetem Spiel: "Hast Du nicht im letzten Stich noch Kreuz-Dame gehabt? Irgendwann vorher haste doch mein As gestochen" ... All dies wissen wir nicht. Und da Eric ein geprüfter Schiedsrichter ist traue ich es ihm zu zu zu beurteilen, dass wenn er sagt "Das sind ALLE Fakten", dass er dann auch wirklich ale Fakten auf den Tisch legt. Und dazu gehört selbstredend natürlich auch die Reihenfolge dessen, was alles passiert ist. Hier zu unterstellen man wüsste etwas über die Reihenfolge hieße Eric zu unterstellen, er wäre zu dämlich einen Sachverhalt vernünftig darzustellen.John hat geschrieben:Wenn dieser Satz mal - trotz einiger Füllwörter - nicht eindeutig ist.
John hat geschrieben: Da ein Bedienungsfehler des AS unstrittig ist, ist er derjenige, der den Nachweis zu erbringen hat, dass dieser wegen Erreichen des 61. Auges unschädlich ist.
Eric hat geschrieben:Der AS war am Tisch der einizige , mit detailierten Regelkenntnissen. Ich denke nicht, dass es auch nur ansatzweise im Sinne der ISkO ist, wenn regelkundige ihre Regelkunde nutzen, um sich gegenüber weniger regelkundigen Vorteile zu verschaffen.
Eric hat geschrieben:b. auch die Stichablage des AS war wohl so, dass die Stichfolge nicht mehr rekonstruiert werden konnte. ( Sein Beweis des Gegenteils erübrigt jeden Beweis der Gegenpartei. Und "20 gedrückt, im 1. Fremdass und Bild mit Trumpfass gestochen und dann die zwei schwarzen Buben gezogen auf die Trumpfzehn fällt" sagt doch schon alles)
Eric hat geschrieben:d. Der AS war am Tisch der einizige , mit detailierten Regelkenntnissen. Ich denke nicht, dass es auch nur ansatzweise im Sinne der ISkO ist, wenn regelkundige ihre Regelkunde nutzen, um sich gegenüber weniger regelkundigen Vorteile zu verschaffen.
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