von John » 19. Jul 2015 12:47
Diese Empfehlung, auf die man sich immer berufen kann, ist eine der, für mich jedenfalls, durchdachtetsten
Entscheidungen des ISKG. Das frühzeitige Aufnehmen als Regelverstoss zu behandeln, hätte heillose Unruhe in der praktischen Auswirkung mit sich gebracht, aber dafür, jede Reklamation bei unkorrektem Geben oder Vergeben in jedem Sinne, im Keim zu ersticken, ist sie genau richtig.
Es gibt kein besseres Mittel, das Gute in den Menschen zu wecken, als sie zu behandeln, als wären sie schon gut. (Gustav Radbruch)