marvin hat geschrieben:Ich finde es gut, dass 72 nicht plötzlich 77 bedeuten soll (muss mich schon auf Arbeit damit rumschlagen, dass 65 auch mal 67 heißen kann).
Ich bin nun aber darüber irritiert, dass Hans Braun nichts von dem Urteil weiß, welches mir und anderen mir bekannten Schiedsrichtern von zwei Lehrgangsleitern unabhängig voneinander vorgestellt wurde.
Nicht gut finde ich, dass es das Skatgericht akzeptiert, wenn am Tisch einvernehmlich das Halten eines Reizwerts aufgehoben wird. Man stelle sich das mal mit etwas anderem Wortlaut vor:
- HH "72"
- VH "Ja"
- HH "Du hast wirklich 72?"
- VH "Hab's mir anders überlegt, würde lieber passen"
- Und der Tisch lässt nun HH für 72 Alleinspieler werden...
Das ist doch ein klarer Verstoß gegen die Bestimmung, dass Bieten und Halten von Reizwerten unwiderruflich ist!
Absoute Zustimmung. Nur, wenn ich unberechtigt ausspiele, und dies nicht reklamiert wird, ist das nachträglich geheilt. Und wenn dieser - vollkommen unstrittige - Regelverstoß nicht beanstandet wird, was will man machen ? ( Ok , so ein kleiner Tobsuchtsanfall zwischendurch wirkt richtig befreiend )
Ich persönlich finde es unverzichtbar, dass in der ISkO keine Sanktionen dafür vorgesehen sind, dass begangene Regelverstöße - aus welchen Gründen auch immer - nicht moniert werden. In erster Linie zum Schutz derer, die nicht 100 % regelkundig sind, und natürlich auch zu Gunsten derer, die eben auch mal 5 gerade sein lassen ( so wie ich ).
Es steht natürlich vollkommen außer Frage, dass es - auch - eine Geste von großer Fairness , insbesondere von einem regelkundigen HH , gewesen wäre, VH auf sein unerlaubtes Passen hinzuweisen, darauf zu bestehen, dass VH mit gehaltenen 72 AS wird, und sich eben statt mit lockeren 72 + 50 mit maximal 30 Punkten zufrieden zu geben. Aber wie gesagt, hier aus dem Tatbestand gleich einen Strick in die Richtung zu drehen, HH hätte in Kenntnis der Regel und auf die Unkenntnis/Naivität von VH bauend, sich ein Spiel durch die doppelte Nennung des gleichen Reizwertes zu erschleichen versucht, ist ein schwerer Vorwurf, den man nicht leichtfertig weder in den Raum noch ins Freie stellen sollte.